Rechtsprechung
| LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.05.2021 - 28 O 417/20
- LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- EuGH, 29.07.2019 - C-516/17
Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse …
Auszug aus LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20
Daraus ergibt sich, dass die Nutzung des geschützten Werks zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sein muss und nicht die Grenzen dessen überschreiten darf, was zur Erreichung des verfolgten Informationsziels erforderlich ist (EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 34 und 68 - Spiegel Online).Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Ausnahme oder Beschränkung gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29/EG nicht als Ausnahme von einer allgemeinen Regel eng, sondern in einer Weise auszulegen ist, die ihre praktische Wirksamkeit wahrt und ihre Zielsetzung beachtet, die Achtung der Grundfreiheiten des Rechts auf Meinungsfreiheit und auf Pressefreiheit zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 53 und 55 bis 59 - Spiegel Online).
Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind außerdem die betroffenen Grundrechte des Rechts am geistigen Eigentum auf der einen und der Meinungsäußerungsfreiheit und Informationsfreiheit auf der anderen Seite gegeneinander abzuwägen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 38 - Spiegel Online).
Daraus folgt auch, dass die Nutzung des zitierten Werkes gegenüber den Aussagen des Nutzers akzessorischer Natur sein muss, da im Übrigen das Zitat eines geschützten Werkes nach Art. 5 V der RL 2001/29 nicht so umfangreich sein darf, dass es die normale Verwertung des Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstands beeinträchtigt oder die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers ungebührlich verletzt (vgl. EuGH (Große Kammer), Urteil v. 29.7.2019 - C-516/17 (Spiegel Online GmbH/Volker Beck), beck-online).
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15
Presseveröffentlichung von Buchbeiträgen eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten
Auszug aus LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20
Das Merkmal, dass das Werk im Verlaufe des berichteten Tagesereignisses wahrnehmbar geworden sein muss, setzt das in Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2002/19/EG geregelte Erfordernis um, dass die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands in Verbindung mit der Berichterstattung über Tagesereignisse stehen muss (BGH, Urteil vom 30.04.2020, I ZR 228/15, Reformistischer Aufbruch II).Eine Berichterstattung über Tagesereignisse ist folglich nur dann gemäß § 50 UrhG privilegiert, wenn sie verhältnismäßig ist, das heißt mit Blick auf den Zweck der Schutzschranke, der Achtung der Grundfreiheiten des Rechts auf Meinungsfreiheit und auf Pressefreiheit, den Anforderungen der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) entspricht (BGH, Urteil vom 30.04.2020, I ZR 228/15, Reformistischer Aufbruch II).
- BGH, 17.12.2015 - I ZR 69/14
Zur Übernahme von Exklusivinterviews in Fernsehsendungen
Auszug aus LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20
Rn. 25 Unter einem Tagesereignis ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes zur Zeit des Eingriffs in das Urheberrecht aktuelle Geschehen zu verstehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist, wobei ein Geschehen so lange aktuell ist, wie ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird (BGH…, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 285/99, GRUR 2002, 1050, 1051 [juris Rn. 19] = WRP 2002, 1302 - Zeitungsbericht als Tagesereignis;… Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05, BGHZ 175, 135 Rn. 48 - TV-Total;… Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 127/09, GRUR 2011, 415 Rn. 11 f. = WRP 2011, 609 - Kunstausstellung im Online-Archiv; Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14, GRUR 2016, 368 Rn. 14 = WRP 2016, 485 - Exklusivinterview).Die Verfolgung des Zitatzwecks im Sinne des § 51 UrhG erfordert vielmehr, dass der Zitierende eine innere Verbindung zwischen dem fremden Werk oder der urheberrechtlich geschützten Leistung und den eigenen Gedanken herstellt und das Zitat als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 -, beck-online).
- BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99
Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto
Auszug aus LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20
Rn. 25 Unter einem Tagesereignis ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes zur Zeit des Eingriffs in das Urheberrecht aktuelle Geschehen zu verstehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist, wobei ein Geschehen so lange aktuell ist, wie ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird (BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 285/99, GRUR 2002, 1050, 1051 [juris Rn. 19] = WRP 2002, 1302 - Zeitungsbericht als Tagesereignis;… Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05, BGHZ 175, 135 Rn. 48 - TV-Total;… Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 127/09, GRUR 2011, 415 Rn. 11 f. = WRP 2011, 609 - Kunstausstellung im Online-Archiv;… Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14, GRUR 2016, 368 Rn. 14 = WRP 2016, 485 - Exklusivinterview).Nicht privilegiert ist eine Berichterstattung, die das Werk oder die urheberrechtlich geschützte Leistung selbst zum Gegenstand hat (vgl. BGH, GRUR 2002, 1050 [1051] = WRP 2002, 1302 - Zeitungsbericht als Tagesereignis, mwN).
- BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05
TV-Total
Auszug aus LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20
Rn. 25 Unter einem Tagesereignis ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes zur Zeit des Eingriffs in das Urheberrecht aktuelle Geschehen zu verstehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist, wobei ein Geschehen so lange aktuell ist, wie ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird (BGH…, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 285/99, GRUR 2002, 1050, 1051 [juris Rn. 19] = WRP 2002, 1302 - Zeitungsbericht als Tagesereignis; Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05, BGHZ 175, 135 Rn. 48 - TV-Total;… Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 127/09, GRUR 2011, 415 Rn. 11 f. = WRP 2011, 609 - Kunstausstellung im Online-Archiv;… Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14, GRUR 2016, 368 Rn. 14 = WRP 2016, 485 - Exklusivinterview). - BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83
Inkasso-Programm
Auszug aus LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20
Sprachwerke sind alle persönlichen geistigen Schöpfungen, deren Inhalt durch eine Sprache als Ausdrucksmittel geäußert wird (BGH, GRUR 1985, 1041 [1046] - Inkassoprogramm). - BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09
Kunstausstellung im Online-Archiv
Auszug aus LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20
Rn. 25 Unter einem Tagesereignis ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes zur Zeit des Eingriffs in das Urheberrecht aktuelle Geschehen zu verstehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist, wobei ein Geschehen so lange aktuell ist, wie ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird (BGH…, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 285/99, GRUR 2002, 1050, 1051 [juris Rn. 19] = WRP 2002, 1302 - Zeitungsbericht als Tagesereignis;… Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05, BGHZ 175, 135 Rn. 48 - TV-Total; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 127/09, GRUR 2011, 415 Rn. 11 f. = WRP 2011, 609 - Kunstausstellung im Online-Archiv;… Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14, GRUR 2016, 368 Rn. 14 = WRP 2016, 485 - Exklusivinterview). - BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96
Tele-Info-CD
Auszug aus LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20
Eine persönliche geistige Schöpfung kann ebenso durch eine sprachliche Gestaltung, die durch eine individuelle Gedankenführung geprägt ist, wie auch durch eine individuelle Auswahl oder Darstellung des Inhalts begründet werden (BGH, GRUR 1999, 923 = WRP 1999, 831 [833] - Tele-Info-CD). - OLG Köln, 31.07.2009 - 6 U 52/09
Bearbeitungs- und Zitatrecht bei Bühnenstück
Auszug aus LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20
Es genügt, dass einige der übernommenen Interviewäußerungen persönliche geistige Schöpfungen des Klägers im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG sind, da dieser nicht die Unterlassung von einzelnen Antworten, sondern des gesamten wiedergegebenen Interviews begehrt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 31.7. 2009 - 6 U 52/09, beck-online). - BGH, 01.07.1982 - I ZR 119/80
Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung eines Künsters durch die Abbildung seiner …
Auszug aus LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20
Das Werk muss vielmehr bei einem anderen Ereignis in Erscheinung treten (BGHZ 85, 1 [6] = GRUR 1983, 25 - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe I; BGH, GRUR 1983, 28 [30] = NJW 1983, 1199 - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe II;… Vogel in Schricker/Loewenheim, § 50 UrhG Rn. 21). - BGH, 01.07.1982 - I ZR 118/80
Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe
- KG, 14.09.2022 - 24 U 9/22
Ziemiak-Interview
Das Werk muss vielmehr bei einem anderen Ereignis in Erscheinung treten (BGH, Urteil 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14, Randnummer 19 - Exklusivinterview; LG Köln, Urteil vom 9. Juni 2021 - 28 O 417/20, GRUR-RS 2021, 19831 Randnummer 14;… Vogel, in: Schricker/Loewenheim, 6. Auflage 2020, UrhG § 50 Randnummer 30).
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| LG Köln, 05.05.2021 - 28 O 417/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Rechtswidrige Wiedergabe eines Fernsehinterviews in einer Zeitschrift
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Rechtswidrige Wiedergabe eines Fernsehinterviews in einer Zeitschrift
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.05.2021 - 28 O 417/20
- LG Köln, 09.06.2021 - 28 O 417/20
Papierfundstellen
- afp 2021, 371
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