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Rechtsprechung
   LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27680
LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12 (https://dejure.org/2015,27680)
LG Köln, Entscheidung vom 30.09.2015 - 28 O 423/12 (https://dejure.org/2015,27680)
LG Köln, Entscheidung vom 30. September 2015 - 28 O 423/12 (https://dejure.org/2015,27680)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Besteht die Gefahr, dass die Äußerung dessen ungeachtet aufrechterhalten wird (sogenannte Erstbegehungsgefahr), kann der sich Äußernde folglich zur Unterlassung verurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96).

    Diese Darlegungslast bildet die prozessuale Entsprechung der materiell-rechtlichen Regel, dass bei haltlosen Behauptungen der Schutz der Meinungsfreiheit hinter dem Persönlichkeitsschutz zurückzutreten hat (BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96; BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10).

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Der gegen ihn gerichtete Unterlassungsanspruch des Verletzten besteht in gleicher Weise unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor eines dort eingestellten Beitrags (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Rn. 248 Zu dem wegen einer unerlaubten Handlung zu ersetzenden Schaden zählen auch die notwendigen Rechtsanwaltskosten (BGH NJW-RR 2010, 428, 430).
  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Denn bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits ist eine spezielle Überprüfungspflicht des Betreibers dann angemessen, wenn dieser durch sein eigenes Verhalten - wie hier - vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 22.8.2006 - 7 U 50/06).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Rn. 243 Eine zulässige Verdachtsberichterstattung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2000, 1036) zudem voraus, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben ist, der für den Wahrheitsgehalt der Information spricht und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleiht.
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Schon aus der äußeren Form der Veröffentlichung kann sich ergeben, dass lediglich eine fremde Äußerung ohne eigene Wertung oder Stellungnahme mitgeteilt wird (BGH, NJW GRUR 2010, 458).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Diese Darlegungslast bildet die prozessuale Entsprechung der materiell-rechtlichen Regel, dass bei haltlosen Behauptungen der Schutz der Meinungsfreiheit hinter dem Persönlichkeitsschutz zurückzutreten hat (BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96; BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH, NJW 1998, 3047).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Die Wiederholungsgefahr ist für den Unterlassungsanspruch materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BGH, NJW 1995, 132).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 139/80

    Persönlichkeitsrecht und Satire

  • LG Köln, 21.07.2010 - 28 O 146/10

    Anspruch auf Meidung von Äußerungen im Zusammenhang mit einer vermeintlichen …

  • AG Hamburg, 10.03.2016 - 32 C 342/15

    Persönlichkeitsverletzung durch Presseveröffentlichung

    Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (LG Köln, Urteil vom 30. September 2015 - 28 O 423/12 -, Rn. 123, juris m.w.N.).
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