Rechtsprechung
| LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung der Veröffentlichung von Äußerungen bzgl. der Hinweise auf ein neues Opfer (hier: abgeschlossenes Verfahren gegen Jörg Kachelmann wegen schwerer Vergewaltigung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Freigesprochener Moderator muss unzulässige Verdachtsberichterstattung nicht hinnehmen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Freigesprochener Moderator muss unzulässige Verdachtsberichterstattung nicht hinnehmen
- kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)
Unzulässige Verdachtsberichtserstattung
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12
- LG Köln, 15.07.2013 - 28 O 439/12
- OLG Köln, 18.02.2014 - 15 U 110/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12
Allerdings ist bei einer Berichterstattung über das Vorliegen des Verdachts einer Straftat oder einer Berichterstattung, die damit im Zusammenhang steht, die mit ihr verbundene Gefahr der Stigmatisierung des Betroffenen zu berücksichtigen, weshalb besondere Zurückhaltung geboten ist (BGH NJW 2000, 1036, 1038).Unter Berücksichtigung dieser Aspekte setzt eine zulässige Verdachtsberichterstattung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2000, 1036, 1037 m.w.N.) voraus, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben ist, der für den Wahrheitsgehalt der Information spricht und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleiht.
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12
Die Erwägungen werden dabei im Ausgangspunkt von der Erkenntnis geleitet, dass Straftaten zum Zeitgeschehen gehören, dessen Vermittlung zu den Aufgaben der Medien gehört (BVerfG NJW 1973, 1226). - BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Auszug aus LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12
Rn. 40 Dem steht das Urteil des BGH vom 19.03.2013 (VI ZR 93/12) nicht entgegen.
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12
Stellt sich in einem solchen Fall später die Unwahrheit der Äußerung heraus, so ist diese dennoch als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324). - BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
Auszug aus LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12
Jedoch können auch wahre Berichte das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dann verletzen, wenn die Darstellung einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfG NJW 2009, 3357). - BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten
Auszug aus LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12
Dieses Gebot beschränkt sich nicht nur auf die Berichterstattung über besonders schwere Straftaten, sondern erfasst auch eine solche über sonstige Verfehlungen, da auch diese geeignet sind, das soziale Ansehen des Betroffenen zu mindern und das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen können (BVerfG NJW 2006, 2835). - BGH, 19.03.2013 - VI ZR 106/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Auszug aus LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12
Rn. 42 Dass auch der BGH nicht generell davon ausgeht, dass jede Erörterung in der Hauptverhandlung zum Wegfall der Wiederholungsgefahr führt, zeigt sich im Übrigen auch daran, dass der BGH in drei Fällen die Nichtzulassungsbeschwerden der jeweiligen Beklagten zurückgewiesen hat (BGH vom 19.03.2013, VI ZR 106/12, VI ZR 107/12, VI ZR 108/12). - BGH, 19.03.2013 - VI ZR 107/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Auszug aus LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12
Rn. 42 Dass auch der BGH nicht generell davon ausgeht, dass jede Erörterung in der Hauptverhandlung zum Wegfall der Wiederholungsgefahr führt, zeigt sich im Übrigen auch daran, dass der BGH in drei Fällen die Nichtzulassungsbeschwerden der jeweiligen Beklagten zurückgewiesen hat (BGH vom 19.03.2013, VI ZR 106/12, VI ZR 107/12, VI ZR 108/12). - BGH, 19.03.2013 - VI ZR 108/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Auszug aus LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12
Rn. 42 Dass auch der BGH nicht generell davon ausgeht, dass jede Erörterung in der Hauptverhandlung zum Wegfall der Wiederholungsgefahr führt, zeigt sich im Übrigen auch daran, dass der BGH in drei Fällen die Nichtzulassungsbeschwerden der jeweiligen Beklagten zurückgewiesen hat (BGH vom 19.03.2013, VI ZR 106/12, VI ZR 107/12, VI ZR 108/12).
- LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
Kachelmann gegen Springer
Grundlage der Mitteilung, dass der Kläger beim Sex zu weit gegangen sei, ist erkennbar allein der in Bezug genommene Focus-Artikel vom 6.12.2010 und der entsprechende Telefonvermerk des Oberstaatsanwalts H, welchen die Kammer bereits im Hinblick auf eine vorherige Veröffentlichung als inhaltlich wenig aussagekräftig angesehen hat (Urteil vom 10.7.2013, 28 O 439/12; bestätigend OLG Köln Urteil vom 18.2.2014, 15 U 110/13).und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 10.7.2013 (Az. 28 O 439/12, Anlage K25) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 18.2.2014 (Az. 15 U 110/13, Anlage K186) Bezug genommen.
Grundlage des Mitteilung, dass der Kläger beim Sex zu weit gegangen sei, ist erkennbar allein der in Bezug genommene Focus-Artikel vom 6.12.2010 und der entsprechende Telefonvermerk des Oberstaatsanwalts H, welchen die Kammer bereits im Hinblick auf eine vorherige Veröffentlichung als inhaltlich wenig aussagekräftig angesehen hat (Urteil vom 10.7.2013, 28 O 439/12; bestätigend OLG Köln Urteil vom 18.2.2014, 15 U 110/13).
- LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
Kachelmann gegen Springer
Rn. 189 und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 10.7.2013 (Az. 28 O 439/12, Anlage K25) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 18.2.2014 (Az. 15 U 110/13, Anlage K186) Bezug genommen.Grundlage des Mitteilung, dass der Kläger beim Sex zu weit gegangen sei, ist erkennbar allein der in Bezug genommene Focus-Artikel vom 6.12.2010 und der entsprechende Telefonvermerk des Oberstaatsanwalts H, welchen die Kammer bereits im Hinblick auf eine vorherige Veröffentlichung als inhaltlich wenig aussagekräftig angesehen hat (Urteil vom 10.7.2013, 28 O 439/12; bestätigend OLG Köln Urteil vom 18.2.2014, 15 U 110/13).
- OLG Köln, 18.02.2014 - 15 U 110/13
Grenzen der Berichterstattung über das Privatleben und den Vergewaltigungsprozess …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.07.2013 - 28 O 439/12 - wird zurückgewiesen. - LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 565/14
Unterlassung der Verbreitung von unwahren Äußerungen i.R.d. Eingriffs in den …
Grundlage des Mitteilung, dass der Kläger beim Sex zu weit gegangen sei, ist erkennbar allein der in Bezug genommene X-Artikel vom 6.12.2010 und der entsprechende Telefonvermerk des Oberstaatsanwalts H, welchen die Kammer bereits im Hinblick auf eine vorherige Veröffentlichung als inhaltlich wenig aussagekräftig angesehen hat (Urteil vom 10.7.2013, 28 O 439/12; bestätigend OLG Köln Urteil vom 18.2.2014, 15 U 110/13).
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| LG Köln, 15.07.2013 - 28 O 439/12 |
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Berichtigung eines Tatbestandes wegen offensichtlicher Unrichtigkeit
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12
- LG Köln, 15.07.2013 - 28 O 439/12
- OLG Köln, 18.02.2014 - 15 U 110/13
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