Rechtsprechung
| LG Köln, 21.05.2008 - 28 O 691/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,70366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.05.2008 - 28 O 691/07
- OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 111/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Köln, 21.05.2008 - 28 O 691/07
Auch eine Haftung als Teilnehmerin des jeweiligen Anbieters scheidet aus (vgl. BGH in GRUR 2004, 860), da die Verfügungsbeklagten die Angebote vor Veröffentlichung nicht zur Kenntnis nehmen, sie vielmehr im Rahmen des Registrierungsverfahrens automatisch durch den Anbieter ins Internet gestellt werden. - BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus LG Köln, 21.05.2008 - 28 O 691/07
Denn die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, der seine Grundlage in einer früheren Verletzungshandlung findet, wird durch das Haftungsprivileg im TMG nicht ausgeschlossen (vgl. BGH in GRUR 2007, 708). - LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 6 U 167/05
Auszug aus LG Köln, 21.05.2008 - 28 O 691/07
Dies begründet jedoch keinen Beweis für den Zugang der entsprechenden Mail (vgl. Urteil des OLG Köln vom 05.12.2006, 6 U 167/05, zitiert nach juris).
- OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 111/08
Gehilfenhaftung für Urheberrechtsverletzung
I.) Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 21.5.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 691/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
dejure.org
Übersicht LG Köln
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.