Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 30.09.2015

Rechtsprechung
   LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14, 28 O 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26420
LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14, 28 O 7/14 (https://dejure.org/2015,26420)
LG Köln, Entscheidung vom 30.09.2015 - 28 O 2/14, 28 O 7/14 (https://dejure.org/2015,26420)
LG Köln, Entscheidung vom 30. September 2015 - 28 O 2/14, 28 O 7/14 (https://dejure.org/2015,26420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,26420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • kanzlei.biz

    Geldentschädigung für Kachelmann - Bild muss über 600.000 EUR zahlen

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Geldentschädigung für einen Fernsehmoderator wegen Berichterstattung der "Bild"-Zeitung zum Vorwurf des Verdachts der Vergewaltigung (hier: Pressekampagne); Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Eingriffen in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kachelmann gegen Springer

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Rekordsumme für Kachelmann

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kachelmann: Rekordsumme in Schmerzensgeldprozess wegen Berichterstattung bei Bild und Bild Online

  • faz.net (Pressemeldung, 30.09.2015)

    Prozess gegen "Bild": Springer muss Kachelmann 635.000 Euro Entschädigung zahlen

  • faz.net (Pressebericht, 30.09.2015)

    Kachelmann gegen "Bild": Eine Rekordstrafe und ihre Folgen

  • lto.de (Pressebericht)

    Rekordklage gegen Bild und Bild online - Kachelmanns Konter

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Springer muss 650.000 Euro Schadensersatz wegen rechtswidriger Berichterstattung an Kachelmann leisten

  • verweyen.legal (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fernsehmoderator gegen Online-News-Portal

  • meedia.de (Pressemeldung, 30.09.2015)

    635.000 Euro: Kachelmann erstreitet höchstes Schmerzensgeld aller Zeiten gegen Bild

  • spiegel.de (Pressemeldung, 30.09.2015)

    Rekord-Schmerzensgeld: Springer muss Kachelmann mit 635.000 Euro entschädigen

  • stefan-niggemeier.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein lebenslanger Makel: Warum Springer Kachelmann 635.000 Euro zahlen soll

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rekordentschädigung für Jörg Kachelmann

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Rekord Geldentschädigung für Kachelmann

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld-Rekord, Persönlichkeitsrechtsverletzung: Axel Springer muss 635.000 Euro an Kachelmann zahlen

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Rekord-Schmerzensgeld für Kachelmann

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld: Kachelmann bekommt 635.000 Euro von Axel Springer

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld in Höhe von 635.000 Euro für Kachelmann

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Presserecht - Axel Springer-Verlag muss Kachelmann 635.000 Euro Geldentschädigung zahlen

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.06.2014)

    Klage gegen "Bild", "Bunte" und "Focus": Kachelmann fordert Millionen-Schmerzensgeld

  • meedia.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.02.2015)

    Prozessauftakt Kachelmann gegen Springer: Jede Seite sieht sich als Gewinner

  • bildblog.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.02.2015)

    Kachelmann gegen Bild

Besprechungen u.ä. (10)

  • faz.net (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Der Fall Kachelmann ist ein Warnsignal

  • faz.net (Entscheidungsanmerkung)

    Kachelmann contra "Bild": Warum bekommt der Wettermoderator so viel Schmerzensgeld? (RA Oliver Tolmein; FAZ)

  • zeit.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 30.09.2015)

    "Schmerzensgeld ist eine Erfindung der Rechtsprechung"

  • verweyen.legal (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fernsehmoderator gegen Online-News-Portal

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Kachelmann-Prozess: Mahnen, nicht einschüchtern

  • spiegel.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Urteil gegen "Bild": Die verlorene Ehre des Jörg Kachelmann

  • berliner-zeitung.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Jörg Kachelmanns Triumph ist ein Sieg für die Pressefreiheit

  • taz.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    In wessen Interesse nochmal?

  • kress.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Warum Axel Springer gegen unverschämte Entschädigungssummen kämpfen muss

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kachelmann vs. Bild u.a.: Mangelnde Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen "kosten” Herrn Kachelmann wohl zigtausende Euro

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jörg Kachelmann

Sonstiges

  • bild.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 30.09.2015)

    Verfahren gegen BILD: Keine Millionen für Kachelmann

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (78)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    So entfällt der Schutz der Privatsphäre, wenn sich jemand selbst damit einverstanden erklärt, dass bestimmte Angelegenheiten, die gewöhnlich als privat gelten, öffentlich gemacht werden (BVerfG, NJW 2000, 1021).

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger seine Privatsphäre insoweit wieder "situationsübergreifend und konsistent" (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021) verschlossen hat, weil er sich - unstreitig - nach diesem Interview vom 9.6.2011 nicht mehr zu dieser Frage geäußert hat oder ob eine Selbstöffnung weiterhin angenommen werden muss, weil das Interview mit der maßgeblichen Passage weiterhin online einsehbar ist.

    Die örtliche Abgeschiedenheit vermag ihre Schutzfunktion für die Persönlichkeitsentfaltung vielmehr nur dann zu erfüllen, wenn sie dem Einzelnen ohne Rücksicht auf sein jeweiliges Verhalten einen Raum der Entspannung sichert, in dem er nicht mit der Anwesenheit von Fotografen oder Kameraleuten rechnen muss (BVerfGE 101, 361 ff. - Caroline von Monaco II).

    Die Tatsache, dass der Ort von einer eingeschränkten Personenanzahl einsehbar ist, schließt die Annahme einer Abgeschiedenheit nicht aus (BVerfGE 101, 361 ff.- Caroline von Monaco II).

    So entfällt der Schutz der Privatsphäre, wenn sich jemand selbst damit einverstanden erklärt, dass bestimmte Angelegenheiten, die gewöhnlich als privat gelten, öffentlich gemacht werden, etwa durch Exklusivverträge über die Berichterstattung aus seiner Privatsphäre (BVerfG, NJW 2000, 1021 - Caroline von Monaco).

    So entfällt der Schutz der Privatsphäre, wenn sich jemand selbst damit einverstanden erklärt, dass bestimmte Angelegenheiten, die gewöhnlich als privat gelten, öffentlich gemacht werden, etwa durch Exklusivverträge über die Berichterstattung aus seiner Privatsphäre (BVerfG, NJW 2000, 1021 - Caroline von Monaco).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    Dabei kann schon ein einziger jener Umstände zur Schwere des Eingriffs führen (BGH, NJW 1996, 1131; BGH, NJW 2014, 2029).

    Andererseits kann sich aus einem schweren Verschulden jedoch gerade die Schwere des Eingriffs ergeben (BGH, NJW 1996, 1131) oder umgekehrt sein Fehlen bei der Gesamtabwägung mitentscheidend dafür sein, dass ein Anspruch auf Geldentschädigung zu verneinen ist.

    Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (vgl. BGH, NJW 1996, 1131).

    Andererseits dürfen die Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt und die Wahrheitspflicht nicht überspannt und insbesondere nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet (BVerfGE 85, 1, 15; BGHZ 132, 13, 24; BGHZ 139, 95 ff.).

    Dabei kann schon ein einziger jener Umstände zur Schwere des Eingriffs führen (BGH, NJW 1996, 1131; BGH, NJW 2014, 2029).

    Andererseits kann sich aus einem schweren Verschulden jedoch gerade die Schwere des Eingriffs ergeben (BGH, NJW 1996, 1131) oder umgekehrt sein Fehlen bei der Gesamtabwägung mitentscheidend dafür sein, dass ein Anspruch auf Geldentschädigung zu verneinen ist.

    Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (vgl. BGH, NJW 1996, 1131).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    Dabei kann schon ein einziger jener Umstände zur Schwere des Eingriffs führen (BGH, NJW 1996, 1131; BGH, NJW 2014, 2029).

    Gerade das Ausmaß der Verbreitung der angegriffenen Veröffentlichung ist jedoch auch bei Prüfung, ob ein unabwendbares Ereignis für die Zuerkennung einer Geldentschädigung vorliegt, zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2014, 2029 m.w.N.).

    Denn weder werden unbewiesene Tatsachenbehauptungen herabsetzenden Charakters deswegen zulässig, weil sie auch von anderen aufgestellt worden sind, noch verliert der Betroffene durch die erste belastende Berichterstattung seine Ehre und soziale Anerkennung in dem Sinne, dass diese Schutzgüter nicht erneut oder nur mit geringerer Intensität verletzt werden könnten (vgl. BGH, NJW 2014, 2029).

    Dabei kann schon ein einziger jener Umstände zur Schwere des Eingriffs führen (BGH, NJW 1996, 1131; BGH, NJW 2014, 2029).

    Gerade das Ausmaß der Verbreitung der angegriffenen Veröffentlichung ist jedoch auch bei Prüfung, ob ein unabwendbares Ereignis für die Zuerkennung einer Geldentschädigung vorliegt, zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2014, 2029 m.w.N.).

    Denn weder werden unbewiesene Tatsachenbehauptungen herabsetzenden Charakters deswegen zulässig, weil sie auch von anderen aufgestellt worden sind, noch verliert der Betroffene durch die erste belastende Berichterstattung seine Ehre und soziale Anerkennung in dem Sinne, dass diese Schutzgüter nicht erneut oder nur mit geringerer Intensität verletzt werden könnten (vgl. BGH, NJW 2014, 2029),.

  • OLG Hamburg, 30.07.2009 - 7 U 4/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    Sofern der Kläger die Entscheidung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2009, 438) als Stütze seiner gegenteiligen Auffassung anführt, nimmt derselbe Senat des OLG Hamburg - wie in der zuvor zitierten Entscheidung - bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung zwar - zutreffend - eine Gesamtschau vor, verweist jedoch im Übrigen auf das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg, welches allein bei gleichartigen Bildberichterstattungen mit entsprechenden Überschriften eine Hartnäckigkeit i.S.d. der oben zitierten Rechtsprechung des BGH angenommen hat.

    Im Rahmen der durchzuführenden Gesamtschau (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 438) ist zu berücksichtigen, dass der Kläger durch die Beklagte insgesamt achtzehn Mal (hinsichtlich der Wortberichterstattung zwölf und hinsichtlich der Bildberichterstattung sechs Mal) schwerwiegend in seiner Privat- bzw. Intimsphäre verletzt wurde.

    Denn ob der Kläger etwaige andere Verletzer seines Persönlichkeitsrechts in gleicher Weise in Anspruch nimmt, ist unerheblich, da es dem Verletzten frei steht, selbst darüber zu entscheiden, ob und in welcher Weise er gegen verschiedene Verletzer vorgehen will (OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 438).

    Sofern der Kläger die Entscheidung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2009, 438) als Stütze seiner gegenteiligen Auffassung anführt, nimmt derselbe Senat des OLG Hamburg - wie in der zuvor zitierten Entscheidung - bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung zwar - zutreffend - eine Gesamtschau vor, verweist jedoch im Übrigen auf das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg, welches allein bei gleichartigen Bildberichterstattungen mit entsprechenden Überschriften eine Hartnäckigkeit i.S.d. der oben zitierten Rechtsprechung des BGH angenommen hat.

    Im Rahmen der durchzuführenden Gesamtschau (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 438) ist zu berücksichtigen, dass der Kläger durch die Beklagte insgesamt zwanzig Mal (hinsichtlich der Wortberichterstattung dreizehn und hinsichtlich der Bildberichterstattung sieben Mal) schwerwiegend in seiner Privat- bzw. Intimsphäre verletzt wurde.

    Denn ob der Kläger etwaige andere Verletzer seines Persönlichkeitsrechts in gleicher Weise in Anspruch nimmt, ist unerheblich, da es dem Verletzten frei steht, selbst darüber zu entscheiden, ob und in welcher Weise er gegen verschiedene Verletzer vorgehen will (OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 438).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    Außerdem soll er der Prävention dienen (BGH, NJW 1996, 985).

    Folglich kann sich aus einer hartnäckigen Verletzung des Rechts am eigenen Bild ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung ergeben, obschon eine einzelne Veröffentlichung möglicherweise einen solchen Anspruch nicht auslöst (BGH, NJW 1996, 985).

    Außerdem soll er der Prävention dienen (BGH, NJW 1996, 985 - Kumulationsgedanke).

    Außerdem soll er der Prävention dienen (BGH, NJW 1996, 985).

    Folglich kann sich aus einer hartnäckigen Verletzung des Rechts am eigenen Bild ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung ergeben, obschon eine einzelne Veröffentlichung möglicherweise einen solchen Anspruch nicht auslöst (BGH, NJW 1996, 985).

    Außerdem soll er der Prävention dienen (BGH, NJW 1996, 985 - Kumulationsgedanke).

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    also der Kosten der außergerichtlichen Verfolgung seiner Schadenersatzansprüche, nicht zu, denn es handelt sich dabei um eigene Mühewaltung des Geschädigten zur Durchsetzung seines Anspruchs (…vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1976 -II ZR 133/74, juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 9.3.1976 - VI ZR 98/75, juris Rn. 14), die zum eigenen Pflichtenkreis des Geschädigten gehört (…BAG, Urt. v. 23.1.1992 - 8 AZR 246/91, juris Rn. 35;… BGH, Urt. v. 31.1.1991 - III ZR 10/90, juris Rn. 9;… BGH, Urt. v. 31.5.1976 - II ZR 133/74, juris Rn. 9;… BGH, Urt. v. 28.2.1969 - II ZR 154/67, juris Rn. 14).

    Selbst wenn man dies anders sehen wollte, ist zu berücksichtigen, dass ein Anspruch auch Ersatz der Kosten für die eigene Mühewaltung besteht, wenn - wie hier aufgrund der Vielzahl der Berichterstattungen der Fall - im einzelnen konkreten Schadensfall der Umfang der Schadenregulierung einen solch ungewöhnlich hohen Aufwand erfordert, dass diese nicht mehr mit den von dem Berechtigten üblichen persönlichen Bemühungen bewältigt werden könnte (…vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1976 - II ZR 133/74, juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 9.3.1976 - VI ZR 98/75, juris Rn. 16).

    also der Kosten der außergerichtlichen Verfolgung seiner Schadenersatzansprüche, nicht zu, denn es handelt sich dabei um eigene Mühewaltung des Geschädigten zur Durchsetzung seines Anspruchs (…vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1976 -II ZR 133/74, Rn. 9; BGH, Urt. v. 9.3.1976 - VI ZR 98/75, Rn. 14), die zum eigenen Pflichtenkreis des Geschädigten gehört (…BAG, Urt. v. 23.1.1992 - 8 AZR 246/91, Rn. 35;… BGH, Urt. v. 31.1.1991 - III ZR 10/90, Rn. 9;… BGH, Urt. v. 31.5.1976 - II ZR 133/74, Rn. 9;… BGH, Urt. v. 28.2.1969 - II ZR 154/67, Rn. 14).

    Selbst wenn man dies anders sehen wollte, ist zu berücksichtigen, dass ein Anspruch auch Ersatz der Kosten für die eigene Mühewaltung besteht, wenn - wie hier aufgrund der Vielzahl der Berichterstattungen der Fall - im einzelnen konkreten Schadensfall der Umfang der Schadenregulierung einen solch ungewöhnlich hohen Aufwand erfordert, dass diese nicht mehr mit den von dem Berechtigten üblichen persönlichen Bemühungen bewältigt werden könnte (…vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1976 - II ZR 133/74, Rn. 9; BGH, Urt. v. 9.3.1976 - VI ZR 98/75, Rn. 16).

  • BGH, 31.05.1976 - II ZR 133/74

    Ersatz der Personalkosten, die einer Behörde bei der Schadensabwicklung eines …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    also der Kosten der außergerichtlichen Verfolgung seiner Schadenersatzansprüche, nicht zu, denn es handelt sich dabei um eigene Mühewaltung des Geschädigten zur Durchsetzung seines Anspruchs (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1976 -II ZR 133/74, juris Rn. 9;… BGH, Urt. v. 9.3.1976 - VI ZR 98/75, juris Rn. 14), die zum eigenen Pflichtenkreis des Geschädigten gehört (…BAG, Urt. v. 23.1.1992 - 8 AZR 246/91, juris Rn. 35;… BGH, Urt. v. 31.1.1991 - III ZR 10/90, juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 31.5.1976 - II ZR 133/74, juris Rn. 9;… BGH, Urt. v. 28.2.1969 - II ZR 154/67, juris Rn. 14).

    Selbst wenn man dies anders sehen wollte, ist zu berücksichtigen, dass ein Anspruch auch Ersatz der Kosten für die eigene Mühewaltung besteht, wenn - wie hier aufgrund der Vielzahl der Berichterstattungen der Fall - im einzelnen konkreten Schadensfall der Umfang der Schadenregulierung einen solch ungewöhnlich hohen Aufwand erfordert, dass diese nicht mehr mit den von dem Berechtigten üblichen persönlichen Bemühungen bewältigt werden könnte (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1976 - II ZR 133/74, juris Rn. 9;… BGH, Urt. v. 9.3.1976 - VI ZR 98/75, juris Rn. 16).

    also der Kosten der außergerichtlichen Verfolgung seiner Schadenersatzansprüche, nicht zu, denn es handelt sich dabei um eigene Mühewaltung des Geschädigten zur Durchsetzung seines Anspruchs (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1976 -II ZR 133/74, Rn. 9;… BGH, Urt. v. 9.3.1976 - VI ZR 98/75, Rn. 14), die zum eigenen Pflichtenkreis des Geschädigten gehört (…BAG, Urt. v. 23.1.1992 - 8 AZR 246/91, Rn. 35;… BGH, Urt. v. 31.1.1991 - III ZR 10/90, Rn. 9; BGH, Urt. v. 31.5.1976 - II ZR 133/74, Rn. 9;… BGH, Urt. v. 28.2.1969 - II ZR 154/67, Rn. 14).

    Selbst wenn man dies anders sehen wollte, ist zu berücksichtigen, dass ein Anspruch auch Ersatz der Kosten für die eigene Mühewaltung besteht, wenn - wie hier aufgrund der Vielzahl der Berichterstattungen der Fall - im einzelnen konkreten Schadensfall der Umfang der Schadenregulierung einen solch ungewöhnlich hohen Aufwand erfordert, dass diese nicht mehr mit den von dem Berechtigten üblichen persönlichen Bemühungen bewältigt werden könnte (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1976 - II ZR 133/74, Rn. 9;… BGH, Urt. v. 9.3.1976 - VI ZR 98/75, Rn. 16).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    Stellt sich in einem solchen Fall später die Unwahrheit der Äußerung heraus, so ist diese als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen, so dass Widerruf oder Schadensersatz nicht in Betracht kommen (BVerfG, NJW 1999, 1322, 1324).

    Diese Darlegungslast bildet die prozessuale Entsprechung der materiell-rechtlichen Regel, dass bei haltlosen Behauptungen der Schutz der Meinungsfreiheit hinter dem Persönlichkeitsschutz zurückzutreten hat (BVerfG, NJW 1999, 1322 ff).

    Diese Darlegungslast bildet die prozessuale Entsprechung der materiell-rechtlichen Regel, dass bei haltlosen Behauptungen der Schutz der Meinungsfreiheit hinter dem Persönlichkeitsschutz zurückzutreten hat (BVerfG, NJW 1999, 1322 ff).

  • OLG Köln, 18.02.2014 - 15 U 110/13

    Grenzen der Berichterstattung über das Privatleben und den Vergewaltigungsprozess …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    Grundlage der Mitteilung, dass der Kläger beim Sex zu weit gegangen sei, ist erkennbar allein der in Bezug genommene Focus-Artikel vom 6.12.2010 und der entsprechende Telefonvermerk des Oberstaatsanwalts H, welchen die Kammer bereits im Hinblick auf eine vorherige Veröffentlichung als inhaltlich wenig aussagekräftig angesehen hat (Urteil vom 10.7.2013, 28 O 439/12; bestätigend OLG Köln Urteil vom 18.2.2014, 15 U 110/13).

    und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 10.7.2013 (Az. 28 O 439/12, Anlage K25) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 18.2.2014 (Az. 15 U 110/13, Anlage K186) Bezug genommen.

    Grundlage des Mitteilung, dass der Kläger beim Sex zu weit gegangen sei, ist erkennbar allein der in Bezug genommene Focus-Artikel vom 6.12.2010 und der entsprechende Telefonvermerk des Oberstaatsanwalts H, welchen die Kammer bereits im Hinblick auf eine vorherige Veröffentlichung als inhaltlich wenig aussagekräftig angesehen hat (Urteil vom 10.7.2013, 28 O 439/12; bestätigend OLG Köln Urteil vom 18.2.2014, 15 U 110/13).

  • LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12

    Freigesprochener Moderator muss unzulässige Verdachtsberichterstattung nicht …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    Grundlage der Mitteilung, dass der Kläger beim Sex zu weit gegangen sei, ist erkennbar allein der in Bezug genommene Focus-Artikel vom 6.12.2010 und der entsprechende Telefonvermerk des Oberstaatsanwalts H, welchen die Kammer bereits im Hinblick auf eine vorherige Veröffentlichung als inhaltlich wenig aussagekräftig angesehen hat (Urteil vom 10.7.2013, 28 O 439/12; bestätigend OLG Köln Urteil vom 18.2.2014, 15 U 110/13).

    und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 10.7.2013 (Az. 28 O 439/12, Anlage K25) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 18.2.2014 (Az. 15 U 110/13, Anlage K186) Bezug genommen.

    Grundlage des Mitteilung, dass der Kläger beim Sex zu weit gegangen sei, ist erkennbar allein der in Bezug genommene Focus-Artikel vom 6.12.2010 und der entsprechende Telefonvermerk des Oberstaatsanwalts H, welchen die Kammer bereits im Hinblick auf eine vorherige Veröffentlichung als inhaltlich wenig aussagekräftig angesehen hat (Urteil vom 10.7.2013, 28 O 439/12; bestätigend OLG Köln Urteil vom 18.2.2014, 15 U 110/13).

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und …

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des …

  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14

    Kachelmann gegen Springer

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 340/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Voraussetzungen einer …

  • BGH, 28.02.1969 - II ZR 154/67

    Berechnung eines Verwaltungskostenaufschlags über die in Rechnung gestellten …

  • OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11

    Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77

    Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des …

  • BGH, 25.05.1971 - VI ZR 26/70

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts - …

  • OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …

  • BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 246/91

    Grenzen des zumutbaren Eigenaufwands bei der Schadensbeseitigung - Umfang des …

  • OLG Köln, 18.02.2014 - 15 U 126/13

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …

  • OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …

  • OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 62/11

    Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

  • LG Köln, 24.04.2013 - 28 O 371/12

    Veröffentlichung von Abbildungen eines Prominenten

  • LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Ausschluss eines Geldentschädigungsanspruchs …

  • LG Köln, 16.03.2011 - 28 O 497/10

    Verbot der auszugsweisen Verbreitung der privat gesendeten E-Mail eines …

  • BGH, 31.01.1991 - III ZR 10/90

    Zustandekommen eines unbedingte, mündlich bindenden Geschäftsbesorgungsvertrag …

  • LG Köln, 21.07.2010 - 28 O 146/10

    Anspruch auf Meidung von Äußerungen im Zusammenhang mit einer vermeintlichen …

  • OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 132/14

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …

  • LG Köln, 24.07.2013 - 28 O 61/13

    Veröffentlichung von Fotos eines in der Öffentlichkeit bekannten Moderators vor …

  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 565/14

    Unterlassung der Verbreitung von unwahren Äußerungen i.R.d. Eingriffs in den …

  • LG Köln, 16.03.2011 - 28 O 505/10

    Unterlassung der Verbreitung von heimlichen Bildaufnahmen über Höfgänge eines …

  • OLG Köln, 21.10.2014 - 15 U 56/14

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …

  • LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 487/13

    Verletzung der Intimsphäre und des Rechts auf Anonymität durch Veröffentlichung …

  • OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 130/00
  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 567/14

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich Veröffentlichung von privaten Fotos eines …

  • LG Köln, 10.06.2014 - 28 O 563/14

    Unterlassungsanspruch eines im öffentlichen Interesse stehenden Prominenten …

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

  • OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07

    Kein Schadensersatzanspruch wegen hartnäckig fortgesetzter Rechtsverletzungen …

  • OLG Hamburg, 06.07.2010 - 7 U 6/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Geldentschädigung wegen indiskreter …

  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14

    Unterlassungsanspruch eines im öffentlichen Interesse stehenden Prominenten …

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …

  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …

  • BGH, 24.06.2013 - VI ZR 93/12

    Berichtigung eines Urteils

  • OLG Köln, 19.12.2013 - 15 U 64/13

    Grenzen der Bildberichterstattung über das Privatleben und den …

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 130/11

    Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10

    Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess ist bei gleichzeitiger …

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 55/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Aufforderung an neu geworbene Telekommunikationskunden, …

  • LG Köln, 03.04.2013 - 28 O 400/12

    Paparazzi-Fotos: Jörg Kachelmann in drei Fällen erfolgreich gegen Springer-Medien

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 954/10

    Unterlassung der Veröffentlichung von Inhalten aus einer Ermittlungsakte i.R.e. …

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 116/11

    Unterlassungsbegehren bzgl. der Veröffentlichung oder sonstigen Verbreitung eines …

  • LG Köln, 08.05.2013 - 28 O 349/12

    Keine Urlaubsbilder aus dem "Prozessurlaub"

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 955/10

    Veröffentlichung heimlich gemachter Fotoaufnahmen von einer Person auf einem …

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 201/11

    Unterlassungsansprüche wegen Äußerungen auf einer Internetseite; Verletzung des …

  • LG Köln, 19.02.2014 - 28 O 393/12

    Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung von Äußerungen im Internet …

  • LG Köln, 19.10.2011 - 28 O 124/11

    Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen im Internet; Verletzung des …

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/10

    Kachelmann geht erneut erfolgreich gegen Axel Springer AG vor: Bericht über …

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 950/10

    Axel Springer verliert erneut gegen Kachelmann: Drei rechtswidrige Berichte unter …

  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 566/14

    Unterlassung von Äußerungen im Internet über den Privatbereich und Intimbereich …

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 200/11

    Kachelmann siegt in drei Fällen gegen Alice Schwarzer: mangelnde Ernsthaftigkeit …

  • LG Köln, 19.10.2011 - 28 O 129/11

    Angebliche "Eheversprechen" von Jörg Kachelmann: Urteile gegen Schwarzer und BILD …

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …

  • OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11

    Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11

    Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 953/10

    Vorliegen einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung bei Vorliegen einer …

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.09.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 28 O 2/14 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 04.11.2015 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 22 das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.09.2015 (28 O 2/14) abzuändern und die Klage abzuweisen, sowie.

    Rn. 27 unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 30.09.2015 (28 O 2/14) die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger eine weitere Geldentschädigung in Höhe von 150.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2010, insgesamt also eine Geldentschädigung in Höhe von 450.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2010 zu zahlen, sowie.

    Rn. 29 unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 30.09.2015 (28 O 2/14) die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.895,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2010, insgesamt also außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 4.889,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2010 zu zahlen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Köln

Rechtsprechung
   LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26456
LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14 (https://dejure.org/2015,26456)
LG Köln, Entscheidung vom 30.09.2015 - 28 O 7/14 (https://dejure.org/2015,26456)
LG Köln, Entscheidung vom 30. September 2015 - 28 O 7/14 (https://dejure.org/2015,26456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,26456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Die Presse darf über den Angeklagten eines laufenden Strafverfahren nicht vorverurteilend berichten

  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Fernsehmoderators; Verdachtsberichterstattung über den strafrechtlichen Vorwurf der Vergewaltigung i.R.d. Unschuldsvermutung; Verschulden des Verletzers bei Eingriffen in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kachelmann gegen Springer

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Rekordsumme für Kachelmann

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kachelmann: Rekordsumme in Schmerzensgeldprozess wegen Berichterstattung bei Bild und Bild Online

  • faz.net (Pressemeldung, 30.09.2015)

    Prozess gegen "Bild": Springer muss Kachelmann 635.000 Euro Entschädigung zahlen

  • faz.net (Pressebericht, 30.09.2015)

    Kachelmann gegen "Bild": Eine Rekordstrafe und ihre Folgen

  • lto.de (Pressebericht)

    Rekordklage gegen Bild und Bild online - Kachelmanns Konter

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Springer muss 650.000 Euro Schadensersatz wegen rechtswidriger Berichterstattung an Kachelmann leisten

  • meedia.de (Pressemeldung, 30.09.2015)

    635.000 Euro: Kachelmann erstreitet höchstes Schmerzensgeld aller Zeiten gegen Bild

  • spiegel.de (Pressemeldung, 30.09.2015)

    Rekord-Schmerzensgeld: Springer muss Kachelmann mit 635.000 Euro entschädigen

  • stefan-niggemeier.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein lebenslanger Makel: Warum Springer Kachelmann 635.000 Euro zahlen soll

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rekordentschädigung für Jörg Kachelmann

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld: Kachelmann bekommt 635.000 Euro von Axel Springer

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Rekord-Schmerzensgeld für Kachelmann

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld in Höhe von 635.000 Euro für Kachelmann

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Presserecht - Axel Springer-Verlag muss Kachelmann 635.000 Euro Geldentschädigung zahlen

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.06.2014)

    Klage gegen "Bild", "Bunte" und "Focus": Kachelmann fordert Millionen-Schmerzensgeld

  • meedia.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.02.2015)

    Prozessauftakt Kachelmann gegen Springer: Jede Seite sieht sich als Gewinner

  • bildblog.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.02.2015)

    Kachelmann gegen Bild

Besprechungen u.ä. (10)

  • faz.net (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Der Fall Kachelmann ist ein Warnsignal

  • faz.net (Entscheidungsanmerkung)

    Kachelmann contra "Bild": Warum bekommt der Wettermoderator so viel Schmerzensgeld? (RA Oliver Tolmein; FAZ)

  • zeit.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 30.09.2015)

    "Schmerzensgeld ist eine Erfindung der Rechtsprechung"

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Stigmatisierende Berichterstattung über Vergewaltigungsvorwurf eines Prominenten verpflichtet zu Zahlung einer Geldentschädigung

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Kachelmann-Prozess: Mahnen, nicht einschüchtern

  • spiegel.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Urteil gegen "Bild": Die verlorene Ehre des Jörg Kachelmann

  • berliner-zeitung.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Jörg Kachelmanns Triumph ist ein Sieg für die Pressefreiheit

  • taz.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    In wessen Interesse nochmal?

  • kress.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Warum Axel Springer gegen unverschämte Entschädigungssummen kämpfen muss

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kachelmann vs. Bild u.a.: Mangelnde Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen "kosten” Herrn Kachelmann wohl zigtausende Euro

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jörg Kachelmann

Sonstiges

  • bild.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 30.09.2015)

    Verfahren gegen BILD: Keine Millionen für Kachelmann

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (52)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
    Dabei kann schon ein einziger jener Umstände zur Schwere des Eingriffs führen (BGH, NJW 1996, 1131; BGH, NJW 2014, 2029).

    Gerade das Ausmaß der Verbreitung der angegriffenen Veröffentlichung ist jedoch auch bei Prüfung, ob ein unabwendbares Ereignis für die Zuerkennung einer Geldentschädigung vorliegt, zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2014, 2029 m.w.N.).

    Denn weder werden unbewiesene Tatsachenbehauptungen herabsetzenden Charakters deswegen zulässig, weil sie auch von anderen aufgestellt worden sind, noch verliert der Betroffene durch die erste belastende Berichterstattung seine Ehre und soziale Anerkennung in dem Sinne, dass diese Schutzgüter nicht erneut oder nur mit geringerer Intensität verletzt werden könnten (vgl. BGH, NJW 2014, 2029),.

  • OLG Hamburg, 30.07.2009 - 7 U 4/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
    Rn. 164 Sofern der Kläger die Entscheidung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2009, 438) als Stütze seiner gegenteiligen Auffassung anführt, nimmt derselbe Senat des OLG Hamburg - wie in der zuvor zitierten Entscheidung - bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung zwar - zutreffend - eine Gesamtschau vor, verweist jedoch im Übrigen auf das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg, welches allein bei gleichartigen Bildberichterstattungen mit entsprechenden Überschriften eine Hartnäckigkeit i.S.d. der oben zitierten Rechtsprechung des BGH angenommen hat.

    Rn. 338 Im Rahmen der durchzuführenden Gesamtschau (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 438) ist zu berücksichtigen, dass der Kläger durch die Beklagte insgesamt zwanzig Mal (hinsichtlich der Wortberichterstattung dreizehn und hinsichtlich der Bildberichterstattung sieben Mal) schwerwiegend in seiner Privat- bzw. Intimsphäre verletzt wurde.

    Denn ob der Kläger etwaige andere Verletzer seines Persönlichkeitsrechts in gleicher Weise in Anspruch nimmt, ist unerheblich, da es dem Verletzten frei steht, selbst darüber zu entscheiden, ob und in welcher Weise er gegen verschiedene Verletzer vorgehen will (OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 438).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
    Außerdem soll er der Prävention dienen (BGH, NJW 1996, 985).

    Folglich kann sich aus einer hartnäckigen Verletzung des Rechts am eigenen Bild ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung ergeben, obschon eine einzelne Veröffentlichung möglicherweise einen solchen Anspruch nicht auslöst (BGH, NJW 1996, 985).

    Außerdem soll er der Prävention dienen (BGH, NJW 1996, 985 - Kumulationsgedanke).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
    Dabei kann schon ein einziger jener Umstände zur Schwere des Eingriffs führen (BGH, NJW 1996, 1131; BGH, NJW 2014, 2029).

    Andererseits kann sich aus einem schweren Verschulden jedoch gerade die Schwere des Eingriffs ergeben (BGH, NJW 1996, 1131) oder umgekehrt sein Fehlen bei der Gesamtabwägung mitentscheidend dafür sein, dass ein Anspruch auf Geldentschädigung zu verneinen ist.

    Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (vgl. BGH, NJW 1996, 1131).

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
    also der Kosten der außergerichtlichen Verfolgung seiner Schadenersatzansprüche, nicht zu, denn es handelt sich dabei um eigene Mühewaltung des Geschädigten zur Durchsetzung seines Anspruchs (…vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1976 -II ZR 133/74, Rn. 9; BGH, Urt. v. 9.3.1976 - VI ZR 98/75, Rn. 14), die zum eigenen Pflichtenkreis des Geschädigten gehört (…BAG, Urt. v. 23.1.1992 - 8 AZR 246/91, Rn. 35;… BGH, Urt. v. 31.1.1991 - III ZR 10/90, Rn. 9;… BGH, Urt. v. 31.5.1976 - II ZR 133/74, Rn. 9;… BGH, Urt. v. 28.2.1969 - II ZR 154/67, Rn. 14).

    Rn. 371 Selbst wenn man dies anders sehen wollte, ist zu berücksichtigen, dass ein Anspruch auch Ersatz der Kosten für die eigene Mühewaltung besteht, wenn - wie hier aufgrund der Vielzahl der Berichterstattungen der Fall - im einzelnen konkreten Schadensfall der Umfang der Schadenregulierung einen solch ungewöhnlich hohen Aufwand erfordert, dass diese nicht mehr mit den von dem Berechtigten üblichen persönlichen Bemühungen bewältigt werden könnte (…vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1976 - II ZR 133/74, Rn. 9; BGH, Urt. v. 9.3.1976 - VI ZR 98/75, Rn. 16).

  • BGH, 31.05.1976 - II ZR 133/74

    Ersatz der Personalkosten, die einer Behörde bei der Schadensabwicklung eines …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
    also der Kosten der außergerichtlichen Verfolgung seiner Schadenersatzansprüche, nicht zu, denn es handelt sich dabei um eigene Mühewaltung des Geschädigten zur Durchsetzung seines Anspruchs (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1976 -II ZR 133/74, Rn. 9;… BGH, Urt. v. 9.3.1976 - VI ZR 98/75, Rn. 14), die zum eigenen Pflichtenkreis des Geschädigten gehört (…BAG, Urt. v. 23.1.1992 - 8 AZR 246/91, Rn. 35;… BGH, Urt. v. 31.1.1991 - III ZR 10/90, Rn. 9; BGH, Urt. v. 31.5.1976 - II ZR 133/74, Rn. 9;… BGH, Urt. v. 28.2.1969 - II ZR 154/67, Rn. 14).

    Rn. 371 Selbst wenn man dies anders sehen wollte, ist zu berücksichtigen, dass ein Anspruch auch Ersatz der Kosten für die eigene Mühewaltung besteht, wenn - wie hier aufgrund der Vielzahl der Berichterstattungen der Fall - im einzelnen konkreten Schadensfall der Umfang der Schadenregulierung einen solch ungewöhnlich hohen Aufwand erfordert, dass diese nicht mehr mit den von dem Berechtigten üblichen persönlichen Bemühungen bewältigt werden könnte (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1976 - II ZR 133/74, Rn. 9;… BGH, Urt. v. 9.3.1976 - VI ZR 98/75, Rn. 16).

  • OLG Köln, 18.02.2014 - 15 U 110/13

    Grenzen der Berichterstattung über das Privatleben und den Vergewaltigungsprozess …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
    Rn. 189 und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 10.7.2013 (Az. 28 O 439/12, Anlage K25) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 18.2.2014 (Az. 15 U 110/13, Anlage K186) Bezug genommen.

    Grundlage des Mitteilung, dass der Kläger beim Sex zu weit gegangen sei, ist erkennbar allein der in Bezug genommene Focus-Artikel vom 6.12.2010 und der entsprechende Telefonvermerk des Oberstaatsanwalts H, welchen die Kammer bereits im Hinblick auf eine vorherige Veröffentlichung als inhaltlich wenig aussagekräftig angesehen hat (Urteil vom 10.7.2013, 28 O 439/12; bestätigend OLG Köln Urteil vom 18.2.2014, 15 U 110/13).

  • LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12

    Freigesprochener Moderator muss unzulässige Verdachtsberichterstattung nicht …

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
    Rn. 189 und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 10.7.2013 (Az. 28 O 439/12, Anlage K25) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 18.2.2014 (Az. 15 U 110/13, Anlage K186) Bezug genommen.

    Grundlage des Mitteilung, dass der Kläger beim Sex zu weit gegangen sei, ist erkennbar allein der in Bezug genommene Focus-Artikel vom 6.12.2010 und der entsprechende Telefonvermerk des Oberstaatsanwalts H, welchen die Kammer bereits im Hinblick auf eine vorherige Veröffentlichung als inhaltlich wenig aussagekräftig angesehen hat (Urteil vom 10.7.2013, 28 O 439/12; bestätigend OLG Köln Urteil vom 18.2.2014, 15 U 110/13).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
    So entfällt der Schutz der Privatsphäre, wenn sich jemand selbst damit einverstanden erklärt, dass bestimmte Angelegenheiten, die gewöhnlich als privat gelten, öffentlich gemacht werden, etwa durch Exklusivverträge über die Berichterstattung aus seiner Privatsphäre (BVerfG, NJW 2000, 1021 - Caroline von Monaco).
  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
    Ferner ist nach der Rechtsprechung des BGH bei der gebotenen Gesamtwürdigung ein erwirkter Unterlassungstitel zu berücksichtigen, weil dieser und die damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohungen den Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und im Zweifel sogar ausschließen können (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.1971 - VI ZR 26/70; BGH, Beschluss vom 30.6.2009 - VI ZR 340/08; BGH, Urteil vom 21.4.2015 - VI ZR 245/14).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und …

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des …

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 340/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Voraussetzungen einer …

  • BGH, 28.02.1969 - II ZR 154/67

    Berechnung eines Verwaltungskostenaufschlags über die in Rechnung gestellten …

  • OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11

    Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77

    Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des …

  • BGH, 25.05.1971 - VI ZR 26/70

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts - …

  • OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …

  • BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 246/91

    Grenzen des zumutbaren Eigenaufwands bei der Schadensbeseitigung - Umfang des …

  • OLG Köln, 18.02.2014 - 15 U 126/13

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …

  • OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …

  • OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 62/11

    Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

  • LG Köln, 24.04.2013 - 28 O 371/12

    Veröffentlichung von Abbildungen eines Prominenten

  • LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Ausschluss eines Geldentschädigungsanspruchs …

  • LG Köln, 16.03.2011 - 28 O 497/10

    Verbot der auszugsweisen Verbreitung der privat gesendeten E-Mail eines …

  • BGH, 31.01.1991 - III ZR 10/90

    Zustandekommen eines unbedingte, mündlich bindenden Geschäftsbesorgungsvertrag …

  • LG Köln, 21.07.2010 - 28 O 146/10

    Anspruch auf Meidung von Äußerungen im Zusammenhang mit einer vermeintlichen …

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 55/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Aufforderung an neu geworbene Telekommunikationskunden, …

  • OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 132/14

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …

  • LG Köln, 24.07.2013 - 28 O 61/13

    Veröffentlichung von Fotos eines in der Öffentlichkeit bekannten Moderators vor …

  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 565/14

    Unterlassung der Verbreitung von unwahren Äußerungen i.R.d. Eingriffs in den …

  • LG Köln, 16.03.2011 - 28 O 505/10

    Unterlassung der Verbreitung von heimlichen Bildaufnahmen über Höfgänge eines …

  • OLG Köln, 21.10.2014 - 15 U 56/14

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …

  • LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 487/13

    Verletzung der Intimsphäre und des Rechts auf Anonymität durch Veröffentlichung …

  • OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 130/00
  • LG Köln, 08.05.2013 - 28 O 349/12

    Keine Urlaubsbilder aus dem "Prozessurlaub"

  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 567/14

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich Veröffentlichung von privaten Fotos eines …

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/10

    Kachelmann geht erneut erfolgreich gegen Axel Springer AG vor: Bericht über …

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 200/11

    Kachelmann siegt in drei Fällen gegen Alice Schwarzer: mangelnde Ernsthaftigkeit …

  • LG Köln, 19.10.2011 - 28 O 129/11

    Angebliche "Eheversprechen" von Jörg Kachelmann: Urteile gegen Schwarzer und BILD …

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

  • OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07

    Kein Schadensersatzanspruch wegen hartnäckig fortgesetzter Rechtsverletzungen …

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 130/11

    Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse

  • OLG Hamburg, 06.07.2010 - 7 U 6/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Geldentschädigung wegen indiskreter …

  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14

    Unterlassungsanspruch eines im öffentlichen Interesse stehenden Prominenten …

  • LG Köln, 10.06.2014 - 28 O 563/14

    Unterlassungsanspruch eines im öffentlichen Interesse stehenden Prominenten …

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 950/10

    Axel Springer verliert erneut gegen Kachelmann: Drei rechtswidrige Berichte unter …

  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14

    Kachelmann gegen Springer

    Az.: 28 O 7/14 Landgericht Köln.

    Az.: 28 O 7/14.

  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 323/15

    Besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung: 1 Mio. Euro Schmerzensgeld für …

    Bei Eingriffen in die Privat- und Intimsphäre besteht eine anderweitige Ausgleichsmöglichkeit in der Regel nicht, denn die Privatsphäre des nach ihrer Öffnung unwiederbringlich, weder Gegendarstellung noch Beseitigung oder Widerruf können sie wiederherstellen (LG Köln, Urt. v. 30.09.2015 - 28 O 7/14, juris).
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.9.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 7/14) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 4.11.2015 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 19 das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.9.2015 (28 O 7/14) abzuändern und die Klage abzuweisen sowie.

    Rn. 23 1. unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 30.9.2015 (28 O 7/14) die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger eine weitere Geldentschädigung in Höhe von 165.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.8.2010, insgesamt also eine Geldentschädigung in Höhe von 500.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.8.2010 zu zahlen,.

    Rn. 24 2. unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 30.9.2015 (28 O 7/14) die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 4.667 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.8.2010, insgesamt also außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 7.794,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.8.2010 zu zahlen.

  • LG Darmstadt, 04.09.2019 - 23 O 159/18

    Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten

    Zudem soll die Geldentschädigung der Prävention dienen (vgl. LG Köln, Urteil vom 05.07.2017, 28 O 7/14; BGH, NJW 2015, 2500 - zitiert nach beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht