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Rechtsprechung
   LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19163
LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07 (https://dejure.org/2008,19163)
LG Köln, Entscheidung vom 27.02.2008 - 28 O 712/07 (https://dejure.org/2008,19163)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 28 O 712/07 (https://dejure.org/2008,19163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung wegen eines Berichts über Unklarheiten und Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen einem privaten Klinikbetreiber und einem von öffentlicher Hand betriebenem Krankenhaus auf dem Gebiet der Forschung; Begriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07
    Indes sind die Maßstäbe für die Ermittlung des verdeckten Aussagegehalts nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss v. 19.12.2007 - 1 BvR 967/05, abrufbar unter www.bverfg.de) anders als bisher zu handhaben.

    Rn. 31 Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es dagegen, wenn im Rahmen der Gegendarstellung als Maßstab herangezogen wird, ob sich die zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängen musste (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 967/05, Rn. 42).

    Dies wäre aber erforderlich, um einen Anspruch auf Gegendarstellung zu begründen, denn andere nahe liegende Deutungen der Äußerung, die - wie hier - nicht zu einer Verurteilung führen, müssen ausgeschlossen erscheinen (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 967/05, Rn. 32).

  • OLG Köln, 04.04.2000 - 15 U 172/99

    Voraussetzung eines Anspruchs auf Gegendarstellung

    Auszug aus LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07
    Trotz des Erfordernisses, dass auf Tatsachenbehauptungen nur mit Tatsachen entgegnet werden kann (OLG Köln NJW-RR 2001, 337, 338), ist jedoch anerkannt, dass auch auf verdeckte Äußerungen entgegnet werden kann, also auf das, was der Leser - ohne dass es einer ausdrücklichen Erwähnung bedarf - der Darstellung entnehmen soll (OLG Hamburg NJW-RR 2001, 186, 187).

    Das gilt selbst dann, wenn die Gegendarstellung eine Mischung zulässiger und unzulässiger Angaben enthält (…Burkhardt, in: Wenzel, a.a.O., Kap. 11 Rz. 212); es gilt insoweit das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" (OLG Köln NJW-RR 2001, 337, 338).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07
    Insofern ist nach dem BVerfG ein Unterschied zur Rechtslage beim Unterlassungsanspruch (dazu BVerfG NJW 2006, 207 - "IM-Sekretär" Stolpe) gegeben, bei dem sich der Äußernde bei Mehrdeutigkeit auch die ungünstigere Deutungsvariante entgegenhalten lassen muss.
  • BVerfG, 24.08.2001 - 1 BvQ 35/01

    Presserechtliches Gegendarstellungsrecht - Erlass einer einstweiligen Anordnung - …

    Auszug aus LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07
    Andere Deutungsmöglichkeiten der Aussage müssen - wie bei der Verurteilung zu Schadensersatz oder Entschädigung - mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen werden können (…BVerfG, a.a.O., Rn. 36 iVm Rn. 32; andeutend bereits BVerfG NJW 2002, 356, 357 - Gysi I).
  • OLG Köln, 02.04.1979 - 3 Ss 24/79

    Fehlerhafte Auslegung des "Zueigenmachens einer Verunglimpfung des Staates" durch …

    Auszug aus LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07
    Ein solches "Zu-Eigen-Machen" erfolgt nicht erst bei ausdrücklicher Billigung einer Fremdäußerung, sondern schon dann, wenn dies "zwischen den Zeilen" erfolgt (OLG Köln NJW 1979, 1562).
  • OLG Hamburg, 26.09.2000 - 7 U 73/00
    Auszug aus LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07
    Trotz des Erfordernisses, dass auf Tatsachenbehauptungen nur mit Tatsachen entgegnet werden kann (OLG Köln NJW-RR 2001, 337, 338), ist jedoch anerkannt, dass auch auf verdeckte Äußerungen entgegnet werden kann, also auf das, was der Leser - ohne dass es einer ausdrücklichen Erwähnung bedarf - der Darstellung entnehmen soll (OLG Hamburg NJW-RR 2001, 186, 187).
  • OLG Bremen, 14.01.2011 - 2 U 115/10

    Anspruch auf Gegendarstellung hinsichtlich Äußerungen auf der Internetseite einer …

    Dass die beanstandeten Sätze in der Presseerklärung als Zitat des Rechtsanwaltes T. gekennzeichnet sind, steht dem Unterlassungsanspruch nicht entgegen, weil die Beklagte damit ein Mitglied ihrer eigenen Kanzlei zitiert und sich dessen Aussage zueigen macht (vgl. dazu für einen presserechtlichen Gegendarstellungsanspruch LG Köln, Urt. v. 27.02.2008, Az. 28 O 712/07).
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