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Rechtsprechung
   LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 84/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12515
LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 84/21 (https://dejure.org/2021,12515)
LG Köln, Entscheidung vom 16.03.2021 - 28 O 84/21 (https://dejure.org/2021,12515)
LG Köln, Entscheidung vom 16. März 2021 - 28 O 84/21 (https://dejure.org/2021,12515)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • LG Karlsruhe, 25.10.2001 - 5 O 186/01

    Kein Verfügungsgrund bei nur einmaliger Zusendung von Werbe-Email

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 84/21
    Rn. 3 Die Kammer bleibt nach nochmaliger kritischer Überprüfung und in Kenntnis der ebenfalls vertretenen Gegenauffassung bei ihrer im Hinweisbeschluss vom 9.3.2021 zum Ausdruck gebrachten Auffassung, wonach eine Beeinträchtigung nicht dargetan ist, die eine einstweilige Verfügung als zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheinen lässt (so für den Fall der einmaligen Übersendung einer Werbe-E-Mail auch LG Karlsruhe, Urt. v. 25.10.2001 - 5 O 186/01; a.A. etwa LG Hamburg, Beschl. v. 5.1.2006 - 312 T 1/06, OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2004 - 6 W 127/04).
  • OLG Köln, 23.12.2004 - 6 W 127/04

    Unterlassung von Werbung durch E-Mail an eine Rechtsanwaltskanzlei zur Aufnahme …

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 84/21
    Rn. 3 Die Kammer bleibt nach nochmaliger kritischer Überprüfung und in Kenntnis der ebenfalls vertretenen Gegenauffassung bei ihrer im Hinweisbeschluss vom 9.3.2021 zum Ausdruck gebrachten Auffassung, wonach eine Beeinträchtigung nicht dargetan ist, die eine einstweilige Verfügung als zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheinen lässt (…so für den Fall der einmaligen Übersendung einer Werbe-E-Mail auch LG Karlsruhe, Urt. v. 25.10.2001 - 5 O 186/01; a.A. etwa LG Hamburg, Beschl. v. 5.1.2006 - 312 T 1/06, OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2004 - 6 W 127/04).
  • LG Hamburg, 05.01.2006 - 312 T 1/06

    Wettbewerbsverstoß: Einstweiliger Rechtsschutz gegen unverlangte Werbe-E-Mails …

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 84/21
    Rn. 3 Die Kammer bleibt nach nochmaliger kritischer Überprüfung und in Kenntnis der ebenfalls vertretenen Gegenauffassung bei ihrer im Hinweisbeschluss vom 9.3.2021 zum Ausdruck gebrachten Auffassung, wonach eine Beeinträchtigung nicht dargetan ist, die eine einstweilige Verfügung als zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheinen lässt (…so für den Fall der einmaligen Übersendung einer Werbe-E-Mail auch LG Karlsruhe, Urt. v. 25.10.2001 - 5 O 186/01; a.A. etwa LG Hamburg, Beschl. v. 5.1.2006 - 312 T 1/06, OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2004 - 6 W 127/04).
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