Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.09.2025 - 28 U 110/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.2020 - V ZB 45/20
Wohnungseigentumssache: Verweisung des Rechtsstreits auf Antrag an das zuständige …
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2025 - 28 U 110/25
Rn. 15 Wenn ein Rechtsanwalt bei einem unzuständigen Gericht Berufung einlegt, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 2 ZPO regelmäßig dann zu laufen, wenn das angerufene Gericht auf seine Unzuständigkeit hinweist (BGH Beschl. v. 22.10.2020 - V ZB 45/20, BeckRS 2020, 32872 Rn. 7, beck-online).Rn. 22 Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Zuständigkeit des Berufungsgerichts für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und man über deren Beantwortung mit guten Gründen unterschiedlicher Auffassung sein kann (vgl. BGH Beschl. v. 22.10.2020 - V ZB 45/20, BeckRS 2020, 32872, beck-online).
- BGH, 06.06.2023 - VI ZB 75/22
Örtliche Zuständigkeit bei Unterlassungsansprüchen gegen Online-Bewertungen; …
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2025 - 28 U 110/25
Rn. 8 Der Begriff "Verfahren" kann daher - nur - so verstanden werden, dass hiermit vor dem 01.07.2025 anhängig gewordene Rechtsmittelverfahren gemeint sind (vgl. - zum identischen Wortlaut von § 2 NRWVeröffKonzVO a.F. - BGH, Beschluss vom 06.06.2023 - VI ZB 75/22, NJW-RR 2023, 1357 ff.).Die Frage, wie der Begriff des "Verfahrens" bzw. der "Anhängigkeit" iSv § 27a II JuZuVO auszulegen ist, ist eindeutig zu beantworten; eine Unsicherheit bestand insoweit nicht (vgl. auch insoweit - zum identischen Wortlaut von § 2 NRWVeröffKonzVO a.F. - BGH, Beschluss vom 06.06.2023 - VI ZB 75/22, NJW-RR 2023, 1357 ff).
- OLG Frankfurt, 15.01.2026 - 5 UF 146/25
Zeitraum für Weiterleitung der Rechtsmittelschrift durch unzuständiges Gericht …
Sie beginnt regelmäßig für den Beschwerdeführer erst zu laufen, wenn das angerufene Gericht ihn auf seine Unzuständigkeit hinweist (vgl. BGH…, Beschluss vom 22.10.2020 - V ZB 45/20, NJW-RR 2021, 140 Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.2025 - 28 U 110/25, BeckRS 2025, 27142). - OLG Köln, 01.12.2025 - 5 U 129/25 Die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Hinweisbeschluss vom 28.07.2025, 4 U 72/25, BeckRS 2025, 27109; zustimmend dazu Mehring, Entscheidungsbesprechung, r+s 2025, 1091) und des OLG Hamm (Beschluss vom 02.09.2025 - 28 U 110/25, BeckRS 2025, 27142) befassen sich nicht mit dem hier einschlägigen § 18 c Abs. 2 JuZuVO, sondern mit dem - allerdings wortgleichen - § 27 a JuZuVO.
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| OLG Hamm, 30.09.2025 - 28 U 110/25 |
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