Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.09.1994 - 28 U 175/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Kleve, 24.10.2003 - 5 S 93/03
Zusicherung (Garantie) unfallfrei, Offenbarungspflicht von Vorschäden beim …
Falls selbst geringfügige, ausgebesserte Schäden, wie z.B. Lackschäden, die durch Steinschlag, unvorsichtiges Türöffnen oder ähnliche Unachtsamkeiten entstanden sind, ein Fahrzeug zu einem Unfallwagen machen würden, gäbe es keinen unfallfreien Gebrauchtwagen, denn Kleinstschäden dieser Art lassen sich beim mehrjährigen Gebrauch eines Kraftfahrzeuges nicht vermeiden (vgl. OLG N, Urteil vom 20.6.2002 - 19 U 582/01; OLG I2, Urteil vom 29.9.1994 - 28 U 175/93).
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