Rechtsprechung
| OLG München, 28.10.2008 - 28 U 3754/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Architektenhaftung: Schadenersatz in Höhe der Kosten eines Drainagesystems zum Trockenlegen eines feuchten Kellers
- IWW
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Mängelbeseitigungskosten mit oder ohne Umsatzsteuer?
- schluender.info (Kurzinformation)
Architekt muss Kosten einer teuren Drainage tragen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz auch bei hohen Mängelbeseitigungskosten! (IBR 2009, 97)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz wegen Planungs- und Überwachungsfehler: Mit oder ohne Umsatzsteuer? (IBR 2009, 267)
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 06.06.2008 - 33 O 1059/07
- OLG München, 28.10.2008 - 28 U 3754/08
Papierfundstellen
- BauR 2009, 290
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 18.01.2010 - 7 U 201/09
Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen vertraglicher Schadensersatzansprüche …
Diese Senatsrechtssprechung steht im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die, soweit ersichtlich, in Urteilsanmerkungen und in der Kommentarliteratur, durchweg Zustimmung erfahren hat (vgl. OLG Brandenburg IBR 2006, 136 mit Anm. von Knoche; OLG Düsseldorf BauR 2010, 102 mit Anm. Kirschner in IBR Werkstattbeitrag vom 27.07.2009 sowie Anm. Heiliger in IBR 2010, 21; Urt. d. OLG München vom 28.10.2008 - 28 U 3754/08 - sowie Anm. Bräuer in IBR 2009, 267; Urt. d. OLG München vom 29.09.2009 - 28 U 3123/09 - veröffentl. in Juris;… vgl. ferner Weyer in IBR 2009, 268 sowie Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249, Rn. 29). - AG Bad Kreuznach, 09.10.2013 - 23 C 48/09
Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Wann ist prozessuale Kostenerstattung …
Hinsichtlich des Beklagten zu 1) als Architekt bestand, was den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch anbelangt, ein Mängelbeseitigungsrecht nur solange, als sich etwaige Planungsfehler nicht bereits im Bauwerk niedergeschlagen hatten, vielmehr konnte in diesem Fall sofort Schadensersatz verlangt werden (OLG München, Baurecht 2009, 290 m.w.N.).
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