Rechtsprechung
| KG, 22.11.2023 - 28 U 5/23 |
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist nicht abtretbar
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.03.2023 - 38 O 221/22
- KG, 22.11.2023 - 28 U 5/23
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 21.11.2024 - 6 U 114/23
Auskunftserteilung über die Höhe der Prämieneinnahmen in den jeweiligen …
Rn. 163 Der Senat folgt der Auffassung des KG Berlin, wonach der Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO vor diesem Hintergrund nicht abtretbar ist (vgl. KG Berlin, Urt. v. 22.11.2023 - 28 U 5/23, juris Rn. 3).Rn. 166 Soweit befürwortet wird, dass das Auskunftsrecht der Zedenten als fremdes Recht durch Dritte im eigenen Namen gestützt auf die in der Abtretungserklärung enthaltene Bevollmächtigung geltend gemacht werden kann, müsste sich dies zumindest auch im Klageantrag widerspiegeln (KG Berlin, Urt. v. 22.11.2023 - 28 U 5/23, juris Rn. 3).
- OLG Hamm, 26.06.2024 - 20 U 337/22
Auskunftserteilung über die Höhe der Prämieneinnahmen in den jeweiligen …
Rn. 86 Ein Dritter kann den Anspruch gemäß Art. 15 DS-GVO nicht im eigenen Namen geltend machen (KG Berlin, Urteil vom 22.11.2023, 28 U 5/23, ZD 2024, 220, Rn. 3).
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