Rechtsprechung
| OLG München, 05.01.2017 - 28 W 2124/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485 Abs. 1 ; ZPO § 487
Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisantrags im selbständigen Beweisverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisantrags im selbständigen Beweisverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Dach weist Undichtigkeiten auf": Unzulässiger Ausforschungsbeweis!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Dach weist Undichtigkeiten auf": Unzulässiger Ausforschungsbeweis! (IBR 2017, 416)
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 28.10.2016 - 51 OH 1356/13
- OLG München, 05.01.2017 - 28 W 2124/16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.10.1988 - VII ZR 227/87
Unterbrechung der Verjährung durch einen Beweissicherungsantrag
Auszug aus OLG München, 05.01.2017 - 28 W 2124/16
Voraussetzung ist aber, dass er die zu Tage getretenen Erscheinungen hinreichend genau beschreibt (BGH, Urteil vom 06.10.1988 - VII ZR 227/87, NJW-RR 1989, 148: "Da der Besteller (Auftraggeber) lediglich die Schadstellen und aufgetretenen Schäden hinreichend genau beschreiben kann und muß [...]; ebenso BGH, Urteil vom 09.10.1986 -VII ZR 184/85-, NJW 1987, 381: In dem Mängelbeseitigungsverlangen ist "der Beklagten [... ] deutlich mitgeteilt worden, dass und wo das Dach undicht war [...]. - BGH, 09.10.1986 - VII ZR 184/85
Verlängerung der Gewährleistungsfrist durch Mängelbeseitigungsverlangen
Auszug aus OLG München, 05.01.2017 - 28 W 2124/16
Voraussetzung ist aber, dass er die zu Tage getretenen Erscheinungen hinreichend genau beschreibt (BGH, Urteil vom 06.10.1988 - VII ZR 227/87, NJW-RR 1989, 148: "Da der Besteller (Auftraggeber) lediglich die Schadstellen und aufgetretenen Schäden hinreichend genau beschreiben kann und muß [...]; ebenso BGH, Urteil vom 09.10.1986 -VII ZR 184/85-, NJW 1987, 381: In dem Mängelbeseitigungsverlangen ist "der Beklagten [... ] deutlich mitgeteilt worden, dass und wo das Dach undicht war [...]. - BGH, 26.02.1987 - VII ZR 64/86
Umfang des Mängelbeseitigungsverlangens
Auszug aus OLG München, 05.01.2017 - 28 W 2124/16
Mehr konnte von den Klägern damals nicht erwartet werden."; auch BGH, Urteil vom 26.02.1987 - VII ZR 64/86, NJW-RR 1987, 798: "Wenn [... ] eine Stelle angeben wird, an der Wasser in einer Wohnung auftritt, so ist dies [... ] ein Hinweis auf festgestellte Mangelschäden..."). - LG Ingolstadt, 28.10.2016 - 51 OH 1356/13
Beweisbeschluss
Auszug aus OLG München, 05.01.2017 - 28 W 2124/16
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Ingolstadt vom 28.10.2016, Az. 51 OH 1356/13 Bau, wird zurückgewiesen.
- OLG Bamberg, 12.06.2017 - 1 W 51/17
Unzulässige Fragen in einem selbständigen Beweisverfahren
Rn. 10 Mit Schriftsatz vom 11.05.2017 hat die Antragstellerin ergänzend auf eine aktuelle Entscheidung des OLG München vom 05.01.2017 Az.: 28 W 2124/16 hingewiesen.Rn. 23 Dem folgend, hat das OLG München in der vom Antragstellervertreter vorgelegten Entscheidung vom 05.01.2017 (28 W 2124/16) die nicht weiter substantiierte Beweisbehauptung in einem Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens, das Dach eines Gebäudes weise Undichtigkeiten auf, als Ausforschungsbeweis angesehen.
- OLG Brandenburg, 03.06.2019 - 12 W 17/19
Selbständiges Beweissicherungsverfahren zur Begutachtung von Verletzungen
Es liefe vielmehr auf eine unzulässige Ausforschung hinaus, wollte man einen nicht näher unterlegten Vortrag in eine allgemeine Begutachtung stellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 28 W 2124/16 -, Rn. 7 - 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. März 2015 - 1 W 11/15 - OLG Bamberg…, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 1 W 51/17 -, Rn. 28, juris). - OLG Naumburg, 12.11.2021 - 2 W 76/21
Selbständige Beweiserhebung: Anforderungen an Bezeichnung von Planungs- und …
Auch unter Berücksichtigung der sog. Symptomtheorie ist zumindest die Beschreibung des äußeren Erscheinungsbildes des Mangels erforderlich, also die Bezeichnung und Lokalisierung der Schadstellen sowie die Nennung und Beschreibung der aufgetretenen Schäden (vgl. OLG München, Beschluss v. 05.01.2017, 28 W 2124/16, in juris Rz. 11: Ablehnung eines Antrages auf Beweiserhebung wegen "Undichtigkeit des Daches" eines Gebäudes). - OLG Brandenburg, 03.07.2025 - 10 W 14/25
Erfordernis eines Mindestmaßes an Substantiierung in Bezug auf die …
Es würde vielmehr auf eine unzulässige Ausforschung hinauslaufen, wollte man einen nicht näher belegten Vortrag einer allgemeinen Begutachtung unterziehen (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 5. August 2021 - 12 W 21/21 -, Rn. 164, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 3. Juni 2019 - 12 W 17/19 -, Rn. 9, juris; BAG…, Beschluss vom 30. September 2008 - 3 AZB 47/08 -, Rn. 28, juris OLG Köln…, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - I-4 W 8/23 -, Rn. 12, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. November 2019 - I-24 W 4/19 -, Rn. 36, juris; OLG München, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 28 W 2124/16 -, Rn. 7-19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. März 2015 - 1 W 11/15; OLG Oldenburg (Oldenburg)…, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 5 W 60/09 -, Rn. 9, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 4. Februar 2002 - 17 W 24/02 -, Rn. 12, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - 19 W 36/99 -, Rn. 5, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 13. November 1991 - 24 W 4409/91 -, Rn. 5, juris). - LG Krefeld, 08.01.2024 - 3 OH 3/23 Auch im selbstständigen Beweisverfahren darf eine Beweisbehauptung nicht unsubstantiiert erfolgen und einem Ausforschungsbeweis gleichkommen (OLG München Beschl. v. 5.1.2017 - 28 W 2124/16, BeckRS 2017, 114296 Rn. 12, beck-online).
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