Rechtsprechung
| EuGH, 05.06.1984 - 280/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 169
- EU-Kommission
Kommission / Italien
MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN - VERTRAGSVERLETZUNG - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Angleichung von Rechtsvorschriften ; Verstoß gegen gemeinschaftsvertragliche Verpflichtungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 169
MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN - VERTRAGSVERLETZUNG - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Durchführung einer Richtlinie - Steuern auf Tabakwaren.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1984 - 280/83
- EuGH, 05.06.1984 - 280/83
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 05.11.1991 - C-33/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
(5) Kommission/Italien, Slg. 1990, I-2425.(6) Z. B. Urteil vom 5. Juni 1984 in der Rechtssache 280/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2361); Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 215/83 (Kommission/Belgien, Slg. 1985, 1039).
(8) Urteil vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-46/08
Carmen Media Group - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Gegenseitige …
{FN:25} - Vgl. Urteile vom 15. Dezember 1982, Kommission/Niederlande (160/82, Slg. 1982, 4637, Randnr. 4), vom 5. Juni 1984, Kommission/Italien (280/83, Slg. 1984, 2361, Randnr. 4), vom 28. März 1985, Kommission/Belgien (215/83, Slg. 1985, 1039, Randnr. 25), vom 15. Oktober 1998, Kommission/Belgien (C-326/97, Slg. 1998, I-6107, Randnr. 7), und vom 28. Mai 1998, Kommission/Spanien (C-298/97, Slg. 1998, I-3301, Randnr. 14). - EuG, 29.01.2002 - T-160/98
Van Parys und Pacific Fruit Company / Kommission
Im Hinblick auf das Vorbringen der Kommission, es könne unerwünschte praktische Folgen haben, wenn die vorliegende Klage für zulässig erklärt würde, stellen die Klägerinnen fest, dass sich nach ständiger Rechtsprechung "ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen [kann], um damit die Nichtbeachtung von Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die in den Richtlinien der Gemeinschaft festgelegt sind" (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Juni 1984 in der Rechtssache 280/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2361, Randnr. 4).
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Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 21.03.1984 - V 280/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1984 - 280/83 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Durchführung einer Richtlinie - Steuern auf Tabakwaren
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1984 - 280/83
- EuGH, 05.06.1984 - 280/83
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