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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 31.01.1983 - I 281/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,20165
FG Düsseldorf, 31.01.1983 - I 281/80 (https://dejure.org/1983,20165)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.1983 - I 281/80 (https://dejure.org/1983,20165)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 1983 - I 281/80 (https://dejure.org/1983,20165)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Oldenburg, 18.09.2014 - 3 A 4430/12

    Iran: Klageabweisung, "Eckankar"-Glaubensgemeinschaft, niedrigprofilierte …

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, können Beeinträchtigungen oder politische Repressalien allerdings ein Asyl­ recht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschen­ würde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Be­ schluss vom 2. Juli 1980- 1 BvR 147, 181, 281/80 BVerfGE 54, 341; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 -, InfAusIR 1990, 21 ff.).
  • VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 3505/10

    Iran: Klageabweisung, exilpolitische Internetaktivitäten

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, können Beein­ trächtigungen oder politische Repressalien allerdings ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Sys­ tems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 281/80 BVerfGE 54, 341; Beschluss vom 10. Juli 1 9 8 9 - 2 BvR 502/88, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 -, InfAusIR 1990, 21 ff.).
  • VG Oldenburg, 12.10.2010 - 3 A 1394/09

    Irak:Konversion; Glaubensübertritt binnen eines Zeitraumes von etwa 3 Monaten …

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, können Beeinträchtigungen oder politische Repressalien allerdings ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 1 4 7, 1 8 1, 281/80 BVerfGE 54, 3 4 1 ; Beschluss vom 10. Juli 1 9 8 9 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 -, InfAuslR 1990, 21 ff.).
  • VG Oldenburg, 25.02.2010 - 3 A 2209/07

    Klageabweisung; bei Rückkehr keine Verfolgung von der Hizbollah wegen …

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, können Beeinträchtigungen oder politische Repressalien allerdings ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 -1 BvR 147, 181.281/80 BVerfGE 54, 3 4 1 ; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 -, InfAuslR 1990, 21 ff.).
  • VG Oldenburg, 18.05.2010 - 3 A 163/09

    Iran: Klageabweisung, exilpolitische Aktivitäten

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, können Beeinträchtigungen oder politische Repressalien allerdings ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 -1 BvR 147, 181, 281/80 BVerfGE 54, 341; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 InfAusIR 1990, 21 ff.).
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