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   FG Hamburg, 30.05.2002 - V 283/01   

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https://dejure.org/2002,22435
FG Hamburg, 30.05.2002 - V 283/01 (https://dejure.org/2002,22435)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.05.2002 - V 283/01 (https://dejure.org/2002,22435)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - V 283/01 (https://dejure.org/2002,22435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20; FGO § 69 Abs. 2; FGO § 69 Abs. 3
    Aussetzung der Vollziehung ist zu gewähren, wenn das Finanzamt Darstellungen des Steuerfahndungsprüfers im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung übernimmt [hier u. a.: der StPfl. habe über Tafelpapiere verfügt und diese nach Luxemburg transferiert], ohne die Tatsachen, ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung ist zu gewähren, wenn das Finanzamt Darstellungen des Steuerfahndungsprüfers im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung übernimmt (hier u. a.: der StPfl. habe über Tafelpapiere verfügt und diese nach Luxemburg transferiert), ohne die Tatsachen, ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.05.2001 - I S 3/01

    VZ

    Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2002 - V 283/01
    Allerdings kann die Sachaufklärungspflicht des die objektive Beweis- oder Feststellungslast tragenden Finanzamts reduziert sein, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten verletzt (vgl. BFH-Beschluss vom 10.05.2001 I S 3/01, BFHE 194, 360 ).
  • BFH, 27.10.2000 - VIII B 77/00

    Hinterziehungszinsen bei Kapitaleinkünften

    Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2002 - V 283/01
    Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen eine Unklarheit in der Beurteilung von Tatsachen oder eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 27.10.2000 VIII B 77/00, BStBl II 2001, 16).
  • BFH, 14.02.1984 - VIII B 112/83

    Aussetzung der Vollziehung - Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids -

    Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2002 - V 283/01
    Zur Erwartung eines für die Ast günstigen Prozessausgangs aufgrund tatsächlicher Erwägungen lässt sich eine Unentschiedenheit in tatsächlicher Hinsicht nicht auf ein geringes Maß reduzieren; dies ist in der Regel nur bei einem unstreitigen Sachverhalt möglich (vgl. BFH-Beschluss vom 14.02.1984 VIII B 112/83, BFHE 140, 153 , BStBl II 1984, 443).
  • BFH, 22.12.1969 - V B 115/69

    Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer

    Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2002 - V 283/01
    Dieses öffentliche Interesse tritt dann zurück, wenn mit Gewissheit oder doch mit großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.12.1969 V B 115-116/69, BFHE 97, 240, BStBl II 1970, 127, 129; vom 28.06.1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515).
  • BFH, 28.06.1994 - V B 18/94

    Möglichkeit einer Sicherheitsleistung bei einer finanzgerichtliche Aussetzung der

    Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2002 - V 283/01
    Dieses öffentliche Interesse tritt dann zurück, wenn mit Gewissheit oder doch mit großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.12.1969 V B 115-116/69, BFHE 97, 240, BStBl II 1970, 127, 129; vom 28.06.1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515).
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