Rechtsprechung
| AG Salzgitter, 16.06.1995 - C 288/95 |
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Verfahrensgang
- AG Salzgitter, 16.06.1995 - C 288/95
- LG Braunschweig, 01.11.1995 - 12 S 86/95
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 25/18
Begriff der betrieblichen Tätigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII; Haftung des …
Rn. 62 Das nicht durch Fremdeinflüsse oder unvorhersehbare Ereignisse (wie Wetter, Tiere, technisches Versagen, Herzversagen, unter Umständen auch Sekundenschlaf u.ä.) - die gleichfalls weder vorgetragen noch ersichtlich sind - hervorgerufene praktisch ungebremste Auffahren auf einer geraden und stets gut übersehbaren Straße auf einen ordnungsgemäß und hinreichend beleuchteten Anhänger stellt nach Wertung des Senats einen grob fahrlässigen Verstoß gegen die Pflichten eines Fahrzeugführers dar (in einem ähnlichen Fall auch bejaht durch OLG Rostock - 5 U 115/08, SVR 2008, 468, juris; s. auch OLG Düsseldorf - 10 U 184/01, NZV 2003, 289), der im Schwergewicht des Fehlverhaltens etwa vergleichbar ist mit einem Lenken des Fahrzeugs über die Mittellinie hinaus in den Gegenverkehr (grobe Fahrlässigkeit bejaht OLG Hamm - 29 U 288/95, VersR 1997, 961).
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