Weitere Entscheidung unten: AG Frankfurt/Main, 15.07.2013

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   AG Frankfurt/Main, 13.06.2013 - 29 C 2518/12 (19)   

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AG Frankfurt/Main, 13.06.2013 - 29 C 2518/12 (19) (https://dejure.org/2013,40520)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.06.2013 - 29 C 2518/12 (19) (https://dejure.org/2013,40520)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 29 C 2518/12 (19) (https://dejure.org/2013,40520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Ersatz der Anschaffungskosten für Sachen aus verspätetem Gepäck

  • gaius.legal

    Ersatzweise Anschaffung einer Grundgarderobe bei Verzögerung der Gepäckauslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Koffer zu spät kommt - was muss die Airline zahlen?

  • spiegel.de (Pressemeldung, 17.01.2014)

    Airline muss bei verspäteten Koffern Kleidung zahlen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 13.06.2013 - 29 C 2518/12
    Der Kläger macht einen Ausgleichsanspruch nach Art. 5 Abs. 1 lit c, Art. 7 Abs. 1 VO geltend; dieser Anspruch beruht auf einer vertraglichen Grundlage, wie der BGH mehrfach entschieden hat (BGH, Urt. v. 12.11.2009 - Xa ZR 76/07, Rn.18, RRa 2010, 34; BGH, Urt. v. 18.1.2011 - X ZR 71/10, Rn. 25 f., RRa 2011, 79).

    Denn im Fall einer Beförderung von Personen im Luftverkehr sind sowohl der Ort des vertragsgemäßen Abfluges als auch der Ort der vertragsgemäßen Ankunft des Flugzeugs gleichermaßen als Orte anzusehen, an denen die Leistungen, die Gegenstand des Beförderungsvertrages im Luftverkehr sind, hauptsächlich erbracht werden (EuGH, Urt. v. 9.7.2009, Rs. C-204/08 - Rehder, RRa 2009, 234; BGH, Urt. v. 18.1.2011, a.a.O., Rn. 35).

    Denn jedenfalls für die vom Unionsrecht einheitlich ausgestalteten Mindestrechte nach der Fluggastrechteverordnung ist für die Bestimmung des Erfüllungsortes der im Unionsrecht angelegte Rechtsgedanke maßgebend (BGH, Urt. v. 18.1.2011, a.a.O., Rn. 34).

  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 13.06.2013 - 29 C 2518/12
    Denn im Fall einer Beförderung von Personen im Luftverkehr sind sowohl der Ort des vertragsgemäßen Abfluges als auch der Ort der vertragsgemäßen Ankunft des Flugzeugs gleichermaßen als Orte anzusehen, an denen die Leistungen, die Gegenstand des Beförderungsvertrages im Luftverkehr sind, hauptsächlich erbracht werden (EuGH, Urt. v. 9.7.2009, Rs. C-204/08 - Rehder, RRa 2009, 234; BGH, Urt. v. 18.1.2011, a.a.O., Rn. 35).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 13.06.2013 - 29 C 2518/12
    Der durch einen Streik bewirkte Funktionsausfall des Zielflughafens stellt einen außergewöhnlichen Umstand i.S.v. Art. 5 Abs. 3 und Nr. 14 der Erwägungsgründe der Verordnung dar (vgl. BGH, Urt. v. 21.8.2012 - X ZR 138/11, Rn. 18 ff., RRa 2012, 288).
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 13.06.2013 - 29 C 2518/12
    Der Kläger macht einen Ausgleichsanspruch nach Art. 5 Abs. 1 lit c, Art. 7 Abs. 1 VO geltend; dieser Anspruch beruht auf einer vertraglichen Grundlage, wie der BGH mehrfach entschieden hat (BGH, Urt. v. 12.11.2009 - Xa ZR 76/07, Rn.18, RRa 2010, 34; BGH, Urt. v. 18.1.2011 - X ZR 71/10, Rn. 25 f., RRa 2011, 79).
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AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.07.2013 - 29 C 2518/12 (https://dejure.org/2013,47453)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 29 C 2518/12 (https://dejure.org/2013,47453)
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