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   LG Köln, 31.05.2012 - 29 O 183/11   

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LG Köln, 31.05.2012 - 29 O 183/11 (https://dejure.org/2012,56686)
LG Köln, Entscheidung vom 31.05.2012 - 29 O 183/11 (https://dejure.org/2012,56686)
LG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 29 O 183/11 (https://dejure.org/2012,56686)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

    Umfang der Mietkaution

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2012 - 29 O 183/11
    Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist über die Kaution abzurechnen und die Bürgschaft herauszugeben ( BGH NJW 2006, 1422 ff. ).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 308/02

    Formularmäßige Vereinbarung von Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in einem

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2012 - 29 O 183/11
    Wie im Wohnraummietrecht führt auch in Formularverträgen über Geschäftsräume die Kombination einer Endrenovierungsklausel mit einer solchen über turnusmäßig vorzunehmende Schönheitsreparaturen wegen des dabei auftretenden Summierungseffektes zur Unwirksamkeit beider Klauseln ( vgl. BGH NZM 2005, 504 ff. ), jedenfalls aber entzieht die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel der vertraglichen Pflicht des Mieters zur Rückgabe der Mieträume in bezugsfertigem Zustand die Grundlage ( vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2007, 215 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 10 U 102/06

    Zur Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel in Mietvertrag über gewerbliche

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2012 - 29 O 183/11
    Wie im Wohnraummietrecht führt auch in Formularverträgen über Geschäftsräume die Kombination einer Endrenovierungsklausel mit einer solchen über turnusmäßig vorzunehmende Schönheitsreparaturen wegen des dabei auftretenden Summierungseffektes zur Unwirksamkeit beider Klauseln ( vgl. BGH NZM 2005, 504 ff. ), jedenfalls aber entzieht die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel der vertraglichen Pflicht des Mieters zur Rückgabe der Mieträume in bezugsfertigem Zustand die Grundlage ( vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2007, 215 ).
  • OLG Köln, 07.06.2013 - 1 U 59/12

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter; Auslegung

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.05.2012 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 29 O 183/11, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 31.05.2012, 29 O 183/11, die Klage abzuweisen, soweit die Beklagte zur Zahlung von 2.420,86 EUR nebst Zinsen sowie weiterer 837, 52 EUR nebst Zinsen verurteilt wurde.

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