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LG München I, 18.09.2013 - 29 O 18909/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Rabattzahlungen an PKV nach Arzneimittelrabattgesetz verfassungsgemäß
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Rabattzahlungen an private Krankenversicherungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rabattzahlungen an PKV nach Arzneimittelrabattgesetz verfassungsgemäß
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Herstellerabschläge auch für die PKV
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Pharma muss auch PKV-Abschläge gewähren
- juve.de (Kurzinformation)
Herstellerrabatte: Klage gegen Bayerische Beamtenkrankenkasse abgewiesen
Verfahrensgang
- LG München I, 18.09.2013 - 29 O 18909/12
- OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14
- BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2895/15
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
Verfassungsmäßigkeit der Pflicht der pharmazeutischen Unternehmen zur Gewährung …
Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 18.09.2013, Az. 29 O 18909/12, wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.09.2012, Az. 29 O 18909/12, aufgehoben.
- VG Berlin, 05.03.2015 - 14 K 331.14
Verwaltungsrechtsweg für Ansprüche gemäß § 1 AMRabG
Daher ist sowohl für Unternehmen der privaten Krankenversicherung als auch für die "sonstigen Träger" von Kosten in Krankheitsfällen einheitlich der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, so wie es bei Rechtsstreitigkeiten zwischen pharmazeutischen Unternehmern und Unternehmen der privaten Krankenversicherung nach § 1 AMRabG zweifellos der Fall ist (LG München I, Urteil vom 18. September 2013 - 29 O 18909/12 - juris Rn. 82 ff.).