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   OLG München, 08.07.2010 - 29 U 2252/10   

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OLG München, 08.07.2010 - 29 U 2252/10 (https://dejure.org/2010,20119)
OLG München, Entscheidung vom 08.07.2010 - 29 U 2252/10 (https://dejure.org/2010,20119)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 29 U 2252/10 (https://dejure.org/2010,20119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen zwei Internet-Diensteanbietern

  • webshoprecht.de

    Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen zwei Internet-Diensteanbietern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain-Registrar und Suchmaschinen-Optimierer stehen in keinem Wettbewerbsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG München, 08.07.2010 - 29 U 2252/10
    6 a) Die für die Annahme der Klagebefugnis im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG erforderliche Stellung als Mitbewerber im Sinn von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG liegt vor, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH GRUR 2007, 1079 - Tz. 18 - Bundesdruckerei ; GRUR 2006, 1042 - Tz. 14 - Kontaktanzeigen ; GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker m. w. N.).

    Voraussetzung ist dafür, dass sich die Beteiligten auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen oder betätigen wollen (BGH GRUR 2007, 1079 - Tz. 18 - Bundesdruckerei ; GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung ).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG München, 08.07.2010 - 29 U 2252/10
    6 a) Die für die Annahme der Klagebefugnis im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG erforderliche Stellung als Mitbewerber im Sinn von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG liegt vor, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH GRUR 2007, 1079 - Tz. 18 - Bundesdruckerei ; GRUR 2006, 1042 - Tz. 14 - Kontaktanzeigen ; GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker m. w. N.).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus OLG München, 08.07.2010 - 29 U 2252/10
    6 a) Die für die Annahme der Klagebefugnis im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG erforderliche Stellung als Mitbewerber im Sinn von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG liegt vor, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH GRUR 2007, 1079 - Tz. 18 - Bundesdruckerei ; GRUR 2006, 1042 - Tz. 14 - Kontaktanzeigen ; GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker m. w. N.).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG München, 08.07.2010 - 29 U 2252/10
    Der Mitbewerberbegriff des UWG ist folglich handlungsbezogen (BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner ; Köhler /Bornkamm, a. a. O., § 2 Rn. 96; Harte/Henning/ Keller , UWG, 2. Auflage 2009, § 2 Rn. 122).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG München, 08.07.2010 - 29 U 2252/10
    Voraussetzung ist dafür, dass sich die Beteiligten auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen oder betätigen wollen (BGH GRUR 2007, 1079 - Tz. 18 - Bundesdruckerei ; GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung ).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG München, 08.07.2010 - 29 U 2252/10
    Der Verstoß gegen Regeln der Preisangabenverordnung ist gem. § 8 Abs. 1 UWG i. V. m. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1 S. 1, § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 PAngV unlauter (BGH GRUR 2004, 435, 436 - FrühlingsgeFlüge ; Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Auflage 2010, § 4 UWG Rn. 11.142).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 4 U 90/07

    Ermittlung des Adressatenkreises einer Werbung; Grenzen der nur an Unternehmer

    Auszug aus OLG München, 08.07.2010 - 29 U 2252/10
    Bei Internet-Angeboten, die für jedermann zugänglich sind, ist davon auszugehen, dass sie zumindest auch Privatkunden ansprechen, sofern nicht klar und eindeutig eine Beschränkung auf Wiederverkäufer/Händler/gewerbliche Kunden vorgenommen wird ( Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Auflage 2010, PAngV § 1 Rn. 3; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 147 - Preis-Export ).
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