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   OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27767
OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09 (https://dejure.org/2009,27767)
OLG München, Entscheidung vom 10.12.2009 - 29 U 2841/09 (https://dejure.org/2009,27767)
OLG München, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 29 U 2841/09 (https://dejure.org/2009,27767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unzureichende Kennzeichnung redaktioneller Hyperlinks sowie verlinkter Webseiten als Werbung; tatrichterliche Beurteilung aufgrund eigener Sachkunde

  • webshoprecht.de

    Unzureichende Kennzeichnung redaktioneller Hyperlinks sowie verlinkter Webseiten als Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschleierung des Werbecharakters von Links und Texten auf einem Internetauftritt

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Redaktionelle Werbung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3; 4 Nr. 3 UWG
    Redaktionelle Werbung im Internet muss als solche erkennbar sein

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Getarnte Link-Werbung in redaktionellem Teil wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Schleichwerbung bei versteckter Link-Werbung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Muss Werbung auch im Internet als solche erkennbar sein?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Schleichwerbung unter Verwendung von versteckter Link-Werbung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09
    Die im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützten Unterlassungsansprüche bestehen allerdings nur, wenn die beanstandeten Verhaltensweisen auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig waren (vgl. BGH GRUR 2009, 1077 - Finanz-Sanierung Tz. 18).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09
    Zählen die zur Entscheidung berufenen Richter zu den angesprochenen Verkehrskreisen, so können sie die Auffassung des Verkehrs ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens feststellen (vgl. BGH GRUR 2009, 669 - POST II Tz. 16 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09
    13 a) Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung Erfahrungswissens (vgl. BGH GRUR 2007, 1079 - Bundesdruckerei Tz. 36; Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm , UWG, 27. Aufl. 2009, § 5 Rz. 3.10; jeweils m.w.N.).
  • KG, 30.06.2006 - 5 U 127/05

    Zur Kennzeichnung von Werbung im Internet

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09
    12 Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die angegriffene Ausgestaltung des Internetauftritts der Beklagten den Werbecharakter der angegriffenen Links und Texte verschleiert (vgl. KG GRUR 2007, 254 f. - Getarnte Link-Werbung ) und die Klageansprüche daher in vollem Umfang bestehen.
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09
    15 b) Im Übrigen haben sowohl die Richter des ersten Rechtszugs als auch die Mitglieder des Senats durch ihre ständige Befassung mit Wettbewerbssachen, insbesondere solchen mit Bezug zum Internet, besondere Sachkunde erworben, die es ihnen im Streitfall erlaubte, das Verkehrsverständnis sogar dann ohne sachverständige Hilfe selbst beurteilen, wenn sie selbst nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehörten (vgl. BGH GRUR 2006, 79 - Jeans Tz. 27; GRUR 2004, 793 [796] - Sportlernahrung II ; BGH GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft ).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09
    Demgegenüber kommt es für den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an (vgl. BGH GRUR 2009, 1064 - Geld-zurück-Garantie II Tz. 13).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09
    15 b) Im Übrigen haben sowohl die Richter des ersten Rechtszugs als auch die Mitglieder des Senats durch ihre ständige Befassung mit Wettbewerbssachen, insbesondere solchen mit Bezug zum Internet, besondere Sachkunde erworben, die es ihnen im Streitfall erlaubte, das Verkehrsverständnis sogar dann ohne sachverständige Hilfe selbst beurteilen, wenn sie selbst nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehörten (vgl. BGH GRUR 2006, 79 - Jeans Tz. 27; GRUR 2004, 793 [796] - Sportlernahrung II ; BGH GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft ).
  • BGH, 27.08.1993 - IV ZB 14/93

    Auskunftsanspruch über Mietzinshöhe - Möglichkeiten des Vollstreckungsschutzes

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09
    Die Erstreckung der Abwendungsbefugnis auf die Hauptsache trägt dem Umstand Rechnung, dass das landgerichtliche Urteil als Folge seiner Bestätigung durch den Senat ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar wird (vgl. BGH, Beschl. v. 27. August 1993 - IV ZB 14/93, juris, dort Tz. 3; Herget in: Zöller , ZPO, 27. Aufl. 2009, § 708 Rz. 12, Hüßtege in: Thomas/Putzo , ZPO, 29. Aufl. 2008, § 708 Rz. 11; Lackmann in: Musielak , ZPO, 7. Aufl. 2009, § 708 Rz. 9).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09
    15 b) Im Übrigen haben sowohl die Richter des ersten Rechtszugs als auch die Mitglieder des Senats durch ihre ständige Befassung mit Wettbewerbssachen, insbesondere solchen mit Bezug zum Internet, besondere Sachkunde erworben, die es ihnen im Streitfall erlaubte, das Verkehrsverständnis sogar dann ohne sachverständige Hilfe selbst beurteilen, wenn sie selbst nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehörten (vgl. BGH GRUR 2006, 79 - Jeans Tz. 27; GRUR 2004, 793 [796] - Sportlernahrung II ; BGH GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft ).
  • OLG München, 27.03.2014 - 6 U 3183/13

    Zulässigkeit von "Teasern"

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die Klage sei zwar im Hauptantrag nach den Grundsätzen der Entscheidung BGH GRUR 2000, 619, 620 -Orient-Teppichmuster und in Anlehnung an die Entscheidung des OLG München vom 10. Dezember 2009, Az. 29 U 2841/09 zulässig, da der mit "ohne dass für den Nutzer deutlich und unmissverständlich erkennbar ist..." eingeleitete Nebensatz das begehrte Verbot nicht einschränke, sondern lediglich der Klarstellung diene, des Weiteren Termini wie "Link", "Werbeseite" und "redaktioneller Zusammenhang" keinen Zweifel hinsichtlich ihrer Reichweite unterlägen.
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2011 - 20 U 171/11
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Link, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, so gestaltet sein muss, dass dem Nutzer erkennbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird (etwa KG GRUR 2007, 254; OLG München WRP 2010, 671).
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