Rechtsprechung
   BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 251/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15140
BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 251/02 (https://dejure.org/2003,15140)
BPatG, Entscheidung vom 14.05.2003 - 29 W (pat) 251/02 (https://dejure.org/2003,15140)
BPatG, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 29 W (pat) 251/02 (https://dejure.org/2003,15140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73

    Eintragungsfähigkeit von Zeitungstiteln, die lediglich aus einer Ortsangabe und

    Auszug aus BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 251/02
    1.3 In seiner Gesamtheit besteht das Zeichen daher lediglich aus zwei beschreibenden Angaben, nämlich einer Ortsangabe und einer Gattungsbezeichnung, die den Mitbewerbern der Anmelderin zum ungehinderten Gebrauch frei zu halten sind (stRspr seit 1974, vgl BGH GRUR 1974, 661 - St. Pauli-Nachrichten).

    Etwas anderes läßt sich auch nicht der Entscheidung "St. Pauli-Nachrichten" (GRUR 1974, 661, 662) entnehmen.

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 251/02
    Bei der angemeldeten Marke handelt es sich um einen Zeitungstitel, der als solcher abstrakt markenfähig ist, dessen weitere Eintragungsvoraussetzungen als Marke sich jedoch nach den für Wortzeichen geltenden Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG bemessen (vgl BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt - mwN).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 251/02
    Nach dieser Vorschrift ist die Eintragung auch dann zu versagen, wenn die Benutzung des angemeldeten Zeichens als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber in Zukunft jederzeit erfolgen kann (vgl BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE - mwN).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 251/02
    Die Bezeichnung des Flussnamens "Isar" weist dabei auf die geographische Herkunft der beanspruchten Waren hin und zwar in dem Sinne, daß mit dem Namen z.B. eines Berges oder eines Sees auch eine geografische Herkunft beschrieben wird, wenn er von dem angesprochenen Publikum dahingehend verstanden werden kann, daß er die Umgebung des Berges oder die Ufer des Sees umfaßt (vgl EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht