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OLG München, 12.10.2006 - 29 U 4584/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG München I, 18.08.2005 - 17 HKO 5071/05
- OLG München, 12.10.2006 - 29 U 4584/05
- BGH, 19.03.2008 - I ZR 21/07
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09
Kein Telekom-Anschluss nötig
Ohne besondere Hinweise erwarten Interessenten für Telefonanschlüsse daher auch bei den Leistungen anderer Anbieter von Telefondienstleistungen, dass ihnen diese Möglichkeiten eröffnet sind (vgl. OLG München, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 29 U 4584/05, BeckRS, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - I ZR 21/07). - BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08
Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der …
Das Berufungsgericht hat zwar abweichend von den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. August 2006 (4 U 43/06), des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. April 2007 (2 U 135/06) sowie des Oberlandesgerichts München vom 12. Oktober 2006 (29 U 4584/05) und vom 5. Februar 2009 (29 U 3255/08) angenommen, dass keine Verpflichtung der Beklagten bestanden hat, in der streitgegenständlichen Werbung für ihre Telefon-Flatrates auf das Fehlen von Preselection-Optionen hinzuweisen. - OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
Wettbewerbsrecht: Werbung für einen Telefonanschluss ohne Hinweis auf die …
Mit Verfügung vom 28. Januar 2009 (Bl. 267 d. A.) hat der Senat die Parteien darauf hingewiesen, dass er sich zu bei vorläufiger Würdigung vergleichbaren Fragen in seinem Urteil vom 12. Oktober 2006 - 29 U 4584/05 geäußert hatte; die Verfügung und eine anonymisierte Abschrift jenes Urteils sind den Parteivertretern am selben Tag per Telefax übermittelt worden.Ohne besondere Hinweise erwartet der Verkehr deshalb auch bei den Leistungen anderer Anbieter, dass ihm diese Möglichkeiten eröffnet sind (vgl. S. 16 f. des Senatsurteils v. 12. Oktober 2006 - 29 U 4584/05; der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 19. März 2008 - I ZR 21/07 zurückgewiesen).
- OLG München, 29.07.2010 - 29 U 1589/10
Wettbewerbsverstoß: Unterlassener Hinweis auf Ausschluss von Call-by-Call und …
Ohne besondere Hinweise erwartet der Verkehr deshalb auch bei den Leistungen anderer Anbieter, dass ihm diese Möglichkeiten eröffnet sind (vgl. S. 16 f. des Senatsurteils v. 12. Oktober 2006 - 29 U 4584/05 (Anl. K 17); der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 19. März 2008 - I ZR 21/07 zurückgewiesen). - BGH, 19.03.2008 - I ZR 21/07 OLG München - Az. 29 U 4584/05 vom 12.10.2006;.