Rechtsprechung
| VG Berlin, 14.02.2008 - 29 A 5.05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EntschG § 4 Abs. 3; NS-VEntschG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, 2, 4
Schätzung im Rahmen der Entschädigung von Unternehmen; Schätzung von beweglichem Inventar eines Erholungsheims; Richtzahlverfahren nach der 6. FeststellungsDV; Rückgriff auf Mindestbewertung bei Nichtglaubhaftmachung von Betriebsmerkmalen; Gutachten der Treuarbeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.05.2005 - 7 C 22.04
Restitution; Wertausgleich für Instandsetzung und Modernisierung; Kostennachweis; …
Auszug aus VG Berlin, 14.02.2008 - 29 A 5.05
Die Kammer ist jedoch der Auffassung, dass hiervon eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Grundlagen der Ansicht der Behörde vorbehaltenen Schätzung bereits so weit ermittelt sind, dass eine "Zurückverweisung" an die Behörde im Sinne der Prozessökonomie untunlich wäre (ausdrücklich offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 7 C 22.04 - zur Kostenschätzung im Rahmen von § 7 Abs. 1 VermG).In diesem Fall kann das Gericht ohne den sachverständigen Beistand der Behörde die "Spruchreife" herstellen, ohne den grundsätzlichen Entscheidungsvorrang der Behörde zu missachten (vgl. BVerwG, a.a.O. = ZOV 2005, 305).
- VG Berlin, 14.02.2008 - 29 A 38.05
Ersatzeinheitswertberechnung auf der Grundlage der Vermögenswerte eines Betriebes
Auszug aus VG Berlin, 14.02.2008 - 29 A 5.05
28 Wie die Kammer im Urteil vom heutigen Tag - VG 29 A 38.05 - ausgeführt hat, ist das Verwaltungsgericht grundsätzlich nicht zu einer eigenständigen Schätzung der Bemessungsgrundlage im Rahmen von § 4 Abs. 3 EntschG befugt.
- VG Berlin, 14.02.2008 - 29 A 38.05
Ersatzeinheitswertberechnung auf der Grundlage der Vermögenswerte eines Betriebes
Die Schätzung ist "zunächst Aufgabe des Vermögensamtes ..., während das Verwaltungsgericht lediglich zur rechtlichen Kontrolle dieser vermögensbehördlichen Entscheidung berufen ist" (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 7 C 22.04 -, ZOV 2005, 305 zum vergleichbaren Fall einer Schätzung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VermG, vgl. auch Urteil der Kammer vom selben Tag, VG 29 A 5/05). - VG Berlin, 24.09.2015 - 29 K 187.13
Anscheinsbeweis für eine Geschäftsaufgabe wegen Verfolgung durch den …
In diesem Fall kann das Gericht ohne den sachverständigen Beistand der Behörde die "Spruchreife" herstellen, ohne den grundsätzlichen Entscheidungsvorrang der Behörde zu missachten (Urteile der Kammer vom 25. Juni 2015 - VG 29 K 26.13 -, 14. Februar 2008 - VG 29 A 5.05 -, ZOV 2008, 119, und vom 18. November 2010 - VG 29 K 59.10 -). - VG Berlin, 22.11.2012 - 29 K 61.11
Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG) für ein …
Nur in diesem Fall kann das Gericht ohne den sachverständigen Beistand der Behörde die "Spruchreife" herstellen, ohne den grundsätzlichen Entscheidungsvorrang der Behörde zu missachten (vgl. Urteil der Kammer vom 14. Februar 2008 - VG 29 A 5.05 -). - VG Berlin, 20.10.2011 - 29 K 312.10
Ermittlung der Entschädigungshöhe für Entschädigung nach dem …
In diesem Fall kann das Gericht ohne den sachverständigen Beistand der Behörde die "Spruchreife" herstellen, ohne den grundsätzlichen Entscheidungsvorrang der Behörde zu missachten (Urteile der Kammer vom 14. Februar 2008 - VG 29 A 5.05 -, ZOV 2008, 119, und vom 18. November 2010 - VG 29 K 59.10 -).
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