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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 08.09.1997 - 29 C 20253/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12261
AG Düsseldorf, 08.09.1997 - 29 C 20253/96 (https://dejure.org/1997,12261)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.1997 - 29 C 20253/96 (https://dejure.org/1997,12261)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 1997 - 29 C 20253/96 (https://dejure.org/1997,12261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Minderung bei Vorliegen eines Reisemangels; Voraussetzungen für die Annahme eines Reisemangels; Minderung eines Reisepreises wegen Zuweisung einer anderen als der gebuchten Unterkunft; Anspruch auf Erstattung von höhreren Nebenkosten bei Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Das ungewünschte 5-Sterne Upgrade - Minderung?

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.1993 - 24 S 230/93
    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.09.1997 - 29 C 20253/96
    Nach den genannten Vorschriften ist der seitens des Reisenden gezahlte Reisepreis anteilig herabzusetzen, wobei neben dem Umfang der Beeinträchtigung zu berücksichtigen ist, ob und welche Reiseleistungen während des gleichen Zeitraumes mangelfrei erbracht worden sind (LG Frankfurt, NJW-RR 1994, 309).
  • AG München, 10.09.2009 - 222 C 13094/09

    Reiseroulette

    Da damit zwar von zumindest teilweiser massiver Lärmbelästigung auszugehen ist, der zeitliche Umfang, d.h. z.B. an wie vielen Tagen und wie lange der Lärm andauerte, jedoch nicht dargelegt wurde, erscheint dem Gericht auch unter Berücksichtigung des Monierungszeitpunkts eine Minderung in Höhe von lediglich 5 % des Reisepreises angemessen (zu den Anforderungen der Substantiierung von Lärmbelästigungen vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 921 und AG Düsseldorf, Urteil v. 08.09.1997, Az. 29 C 20253/96 ).
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