Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 2-29 T 15/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, RL 2008/115/EG Art. 6 Abs. 1, RL 2008/115/EG Art. 12, AufenthG § 58 Abs. 1, AufenthG § 59, AufenthG § 77
Abschiebungshaft, Rückführungsrichtlinie, Rückkehrentscheidung, Androhung der Rückkehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 02.01.2012 - 934 XIV 600/11
- LG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 2-29 T 15/12
- BGH, 04.07.2013 - V ZB 37/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 28.04.2011 - C-61/11
El Dridi - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 29 T 15/12
Die Rückkehrentscheidung ist zentrales Element der Rückführungsrichtlinie und einleitender Schritt eines jeden Rückführungsverfahrens (EuGH, Urteil vom 28.04.2011, C-61/11 PPU).Ein Abweichen der Mitgliedsstaaten von diesem Verfahren ist, wie der EuGH ausdrücklich festgestellt hat, nicht zulässig (vgl. EuGH, Urteil vom 28.04.2011, C-61/11 PPU).
- LG Saarbrücken, 21.03.2011 - 5 T 41/11
Haft: Entscheidung über den Haftaufhebungsantrag eines Ausländers aus einem …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 29 T 15/12
Diese Entscheidung ist Teil der Rückkehrentscheidung im Sinne der umgesetzten Art. 6, Art. 7 der Richtlinie 2008/115/EG (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 19.12.2011, 8 T 72/11;… Basse, Burbaum, Richard in ZAR 2011, S. 361 ff.; a.A. LG Saarbrücken, Beschluss vom 21.03.2011, 5 T 41/11). - LG Hannover, 19.12.2011 - 8 T 72/11
Beschwerde, Rückkehrentscheidung, unerlaubte Einreise, vollziehbar …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 29 T 15/12
Diese Entscheidung ist Teil der Rückkehrentscheidung im Sinne der umgesetzten Art. 6, Art. 7 der Richtlinie 2008/115/EG (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 19.12.2011, 8 T 72/11;… Basse, Burbaum, Richard in ZAR 2011, S. 361 ff.; a.A. LG Saarbrücken, Beschluss vom 21.03.2011, 5 T 41/11).
- VG München, 16.05.2013 - M 24 K 12.4569
Keine Kostenerhebung für Maßnahmen, die unter Verstoß gegen die …
Werde ein illegal eingereister Ausländer nicht in zeitlichem Zusammenhang mit seinem Grenzübertritt aufgegriffen, dürfe er erst nach Erlass einer Rückkehrentscheidung abgeschoben werden (LG Frankfurt, B.v. 24.01.2012, 2-29 T 15/12; InfAuslR 2012, 133).Aus diesem Grund bedürfte es selbst dann, wenn die Rückführungsrichtlinie nicht vollständig durch die Dublin-II-VO verdrängt sein sollte, weder zur Anordnung der Sicherungshaft noch zu deren Aufrechterhaltung einer Rückkehrentscheidung (…ebenso LG Saarbrücken B.v. 21.3.2011 - 5 T 41/11 - NVwZ-RR 2011, 542, juris Rn. 36; a.A. wohl LG Frankfurt B.v. 24.1.2012 - 2-29 T 15/12 u.a. - InfAuslR 2012, 133, juris Rn. 6 und Rn. 8 mit Hinweis auf EuGH U.v. 28.4.2011 - C 61/11 PPU -, wo es jedoch nicht um eine Sicherungshaft, sondern um die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch einen Mitgliedstaat allein wegen des Verstoßes gegen eine Verlassensanordnung ging - vgl. EuGH U.v. 28.4.2011 - C 61/11 PPU - Rn. 58 - 60, NJOZ 2012, 837).
- LG Verden, 19.06.2012 - 3 T 49/12
Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungshaft
Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sich die vom Betroffenen angeführten Entscheidungen des LG Hannover vom 19.12.2011 (Az. 8 T 72/11) und des LG Frankfurt am Main vom 24.01.2012 (Az. 2-29 T 15/12) jeweils auf Fälle beziehen, in denen der Betroffene unerlaubt eingereist war, so dass die in diesen Entscheidungen herangeführten Rechtsauffassungen auf den hier vorliegenden Fall ohnehin keine Anwendung finden können.
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