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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27103
VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11 (https://dejure.org/2011,27103)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16.11.2011 - 29-VI-11 (https://dejure.org/2011,27103)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16. November 2011 - 29-VI-11 (https://dejure.org/2011,27103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu Ansprüchen aus einer Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen im Hinblick auf eine Verletzung der Grundrechte auf rechtliches Gehör sowie auf den gesetzlichen Richter und das Willkürverbot; Überprüfung des Inhalts der beigezogenen Akten des fachgerichtlichen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08

    Rechtsschutzversicherung: Erstattung der durch die Selbstvertretung eines …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11
    Der Bundesgerichtshof hat sich zwar nunmehr dieser Auffassung nicht angeschlossen, sondern entschieden, dass der Rechtsschutzversicherer nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen grundsätzlich auch Gebühren und Auslagen für eine anwaltliche Selbstvertretung erstatten müsse (BGH vom 10.11.2010 = NJW 2011, 232).
  • BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11
    Aus den im Beschluss vom 9. März 2011 enthaltenen Erwägungen ergibt sich, dass infolge der Rechtsauffassung des Landgerichts eine für die Beschwerdeführerin günstigere Entscheidung ausgeschlossen war und das Urteil daher auch nicht auf dem gerügten Gehörsverstoß beruhen kann (vgl. BVerfG vom 24.2.2009 Az. 1 BvR 189/09; BVerfG vom 7.10.2009 Az. 1 BvR 178/09).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11
    Zum andern gibt es den Parteien einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 178/180).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der mit einer …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11
    Aus den im Beschluss vom 9. März 2011 enthaltenen Erwägungen ergibt sich, dass infolge der Rechtsauffassung des Landgerichts eine für die Beschwerdeführerin günstigere Entscheidung ausgeschlossen war und das Urteil daher auch nicht auf dem gerügten Gehörsverstoß beruhen kann (vgl. BVerfG vom 24.2.2009 Az. 1 BvR 189/09; BVerfG vom 7.10.2009 Az. 1 BvR 178/09).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2008 - 7 U 15/08

    Rechtsschutzversicherung: Zahlungsanspruch des versicherten Rechtsanwalts im …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11
    Da der Rechtsanwalt gegen sich selbst keinen Vergütungsanspruch haben könne, bestehe insoweit auch kein Erstattungsanspruch gegen den Rechtsschutzversicherer (OLG Stuttgart vom 26.6.2008 = ZfSch 2008, 650; AG München vom 26.2.2008 = NJW 2009, 239; AG Düsseldorf vom 18.10.1989 = RuS 1990, 206;… Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, RdNrn. 18 f. zu § 5 ARB;… Bauer in Harbauer, ARB, 8. Aufl. 2010, RdNrn. 49 f. zu § 5;… van Bühren in van Bühren/Plote, ARB, 2. Aufl. 2008, RdNrn. 36 f. zu § 5; Mathy, RuS 2009, 265).
  • VerfGH Bayern, 23.08.2006 - 110-VI-05
    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11
    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 = VerfGH 59, 200/203 f.; VerfGH vom 26.5.2011).
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch gerichtliche Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie etwa das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) oder auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 28.2.2011).
  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 98-VI-09

    Aufhebung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils wegen Verletzung des …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11
    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 29.9.1989 = VerfGH 42, 122/129 f.; VerfGH vom 14.7.1998 = VerfGH 51, 126/128; VerfGH vom 13.7.2010 = BayVBl 2010, 699 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11
    Rn. 20 Das Grundrecht auf rechtliches Gehör hat eine zweifache Ausprägung: Zum einen untersagt es dem Gericht, seiner Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten sich nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 = VerfGH 46, 293/296; VerfGH vom 6.4.2001 = VerfGH 54, 29/31).
  • AG München, 26.02.2008 - 121 C 28564/07

    Rechtsschutzversicherung: Zahlungsanspruch des versicherten Rechtsanwalts im …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11
    Da der Rechtsanwalt gegen sich selbst keinen Vergütungsanspruch haben könne, bestehe insoweit auch kein Erstattungsanspruch gegen den Rechtsschutzversicherer (OLG Stuttgart vom 26.6.2008 = ZfSch 2008, 650; AG München vom 26.2.2008 = NJW 2009, 239; AG Düsseldorf vom 18.10.1989 = RuS 1990, 206;… Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, RdNrn. 18 f. zu § 5 ARB;… Bauer in Harbauer, ARB, 8. Aufl. 2010, RdNrn. 49 f. zu § 5;… van Bühren in van Bühren/Plote, ARB, 2. Aufl. 2008, RdNrn. 36 f. zu § 5; Mathy, RuS 2009, 265).
  • VerfGH Bayern, 14.07.1998 - 34-VI-97
  • VerfGH Bayern, 29.09.1989 - 56-VI-88
  • AG Düsseldorf, 18.10.1989 - 35 C 8831/89
  • VerfGH Bayern, 06.05.2014 - 23-VI-13

    Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gewährleistet nicht, dass ein Gericht die Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin teilen müsste (vgl. VerfGH vom 31.7.1992 VerfGHE 45, 104/111; vom 16.11.2011 - Vf. 29-VI-11 - juris Rn. 22;… vom 17.7.2013 - Vf. 65-VI-12 - juris Rn. 37).
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