Rechtsprechung
| BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 5; ; WEG § 28 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 5
- Deutsches Notarinstitut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von Aufstellung der Einzelwirtschaftspläne - ungültiger Eigentümerbeschluss zur Billigung des Wirtschafsplanes ohne Angabe von Aufteilungsschlüssel und Wohngeldbeträgen - Einstellung von Forderungen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an einen Wirtschaftsplan im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung; Abdingbarkeit der gesetzlichen Vorschriften über die Aufstellung von Wirtschaftsplänen; Freistellung des Verwalters von der Aufstellung von Einzelwirtschaftsplänen; Ungültigkeit des ...
Verfahrensgang
- AG München - II 319/00
- AG München, 20.08.2002 - 483 UR II 319/00
- LG München I, 19.04.2004 - 1 T 16488/02
- BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 59
- ZMR 2005, 2U
- ZMR 2005, 384
- BayObLGZ 2004, 374
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (18)
- BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89
Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die …
Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
In diesem Rahmen hat das Gericht den Eigentümerbeschluss auch auf nicht geltend gemachte Mängel hin zu überprüfen und gegebenenfalls für ungültig zu erklären, es sei denn, der Antragsteller hätte hierauf ausdrücklich verzichtet (BayObLGZ 1986, 263/268; 1989, 310/312).Für die Jahresabrechnung betont die Rechtsprechung hingegen seit langem, dass deren Unvollständigkeit allein nicht zwangsläufig zur Ungültigerklärung des Beschlusses führt, mit dem sie genehmigt wurde (BayObLGZ 1989, 310/313 f.; jüngst Abramenko ZMR 2004, 91).
- BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …
Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Dass der Wirtschaftsplan auch ohne Gesamtanfechtung und -ungültigerklärung keine geeignete Grundlage für die Anforderung von Vorschüssen bildet (BGHZ 111, 148/153), kann auf sich beruhen.Folgerichtig setzt sich auch der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.4.1990 (BGHZ 111, 148) damit nicht auseinander, sondern zweifelt nur die Auffassung des Kammergerichts an, dass ein Gesamtwirtschaftsplan allein bereits die Vorschusspflicht des Wohnungseigentümers begründen könne (ebenfalls verneinend die herrschende Meinung; siehe BayObLG NJW-RR 1990, 720; OLG Düsseldorf WuM 2003, 167;… Jennißen Verwalterabrechnung nach WEG 5. Aufl. IX Rn. 27).
- KG, 11.02.1991 - 24 W 4560/90
Gerichtliche Erhöhung der Wirtschaftsplanansätze; Gleichzeitige Beschlussfassung …
Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Weil der Senat von der entgegenstehenden Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1991, 725) abweicht, wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.Der Ansicht des Kammergerichts, die Anfechtung eines Gesamtwirtschaftsplans greife nicht schon deshalb durch, weil nicht auch zugleich Einzelwirtschaftspläne mit den auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Anteilen beschlossen worden seien (NJW-RR 1991, 725/726), folgt der Senat nicht.
- BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …
Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Auch wenn die Beteiligung an den Kosten der Sanierung des gesamten Areals keine ursprüngliche Gemeinschaftsangelegenheit darstellt, so wird sie zu einer solchen, wenn die Wohnungseigentümer dazu eine gemeinschaftliche Verpflichtung gegenüber der ODBG eingegangen sind (vgl. BGHZ 156, 192/200). - BGH, 09.02.2004 - II ZR 218/01
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei gemeinschaftlichen, teilweise …
Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9.2.2004 (II ZR 218/01= NJW-RR 2004, 874) kommt eine Inanspruchnahme der Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit zwar nur in Betracht, wenn auch etwaige Sondernachfolger in das ursprüngliche Vertragsverhältnis mit der ODBG eingetreten sind. - BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01
Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …
Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Denn maßgeblich für die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabrechnung ist nach ganz herrschender Meinung (z.B. BayObLG NZM 2002, 531;… Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 49) nur deren rechnerische Richtigkeit. - BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht …
Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Jahresabrechnung jedoch insgesamt für ungültig zu erklären, wenn sie so viele Mängel und Lücken enthält, dass die ordnungsmäßigen Teile für sich allein keine hinreichende Aussagekraft mehr haben (BayObLG ZMR 2003, 761). - BayObLG, 06.10.1986 - BReg. 2 Z 88/85
Bindung des Erwerbers von Wohnungseigentum an den Verwaltervertrag
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Ein Mehrheitsbeschluss, der von den gesetzlichen Vorgaben abweicht, ist jedoch nichtig (BGHZ 145, 158;… siehe auch Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 19). - BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93
Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …
Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Weil etwaige auf einen Wirtschaftsplan begründete Vorschusspflichten grundsätzlich durch die spätere Jahresabrechnung nicht entfallen (BGH NJW 1994, 1866; BayObLGZ 2004, 146/147;… Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 28 Rn. 6 m.w.N.), braucht dieser Frage nicht weiter nachgegangen zu werden. - BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90
Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung
- BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86
Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters
- BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 2 Z 41/86
Berücksichtigung von Forderungen in der Jahresabrechnung für eine …
- BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
Geltendmachung und Begründung einer Wohngeldforderung - Voraussetzungen für die …
- BayObLG, 11.01.1990 - BReg. 1b Z 5/89
Anteilige Verpflichtung zur Lastenrechnung und Kostenrechnung für ein …
- OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - 3 Wx 398/02
Kostenentscheidung nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung der …
- BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 36/99
Herabsetzung der Mindestanforderung an den Inhalt eines Wirtschaftsplans
- BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 200/04
Auslegung der Gemeinschaftsordnung zur Kostentragung für Instandsetzung einer …
2 Z 49/91">NJW-RR 1991, 1360 und zuletzt Beschluss des Senats vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04; a.A. KG NJW-RR 1991, 736).Hierzu gehört es, dass solche Forderungen berücksichtigt werden, mit deren Begleichung die Wohnungseigentümer rechnen müssen (Beschluss des Senats vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04).
- BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über …
Fehlt der Einzelwirtschaftsplan, ist die Genehmigung des Wirtschaftsplans auf Antrag für ungültig zu erklären (BGH NJW 2005, 2061 ; BayObLGZ 2004, 374 ).Diese sind nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 WEG jedoch unerlässliche Bestandteile eines ordnungsmäßigen Wirtschaftsplans (vgl. BayObLGZ 2004, 374 ; BayObLG …
- BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 117/04
Abrechnung durch Verwalter einer Eigentumswohnanlage - unsichere Forderung gegen …
Da der hier vorliegende Wirtschaftsplan auch die Beträge enthält, die von den einzelnen Wohnungseigentümern zu leisten sind, stellt sich hier das Problem, das zum Vorlagebeschluss des Senats vom 29.12.2004 in der Parallelsache 2Z BR 112/04 geführt hat, nicht.Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. BayObLG NZM 2002, 531 und zuletzt Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04) wird die Ordnungsmäßigkeit einer Jahresabrechnung nicht dadurch infrage gestellt, dass darin Ausgaben enthalten sind, die nicht hätten getätigt werden dürfen.
- LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 8/11
Schildanbringung am Gemeinschaftseigentum: Wann zulässig?
Die Eigentümer haben - wie das Amtsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat - bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan, der die ausreichende Liquidität der Gemeinschaft im laufenden (Abrechnungs-)Jahr gewährleisten soll, einen weiten Ermessenspielraum (vgl. dazu nur BayObLG, FGPrax 2005, 59, 61; KG, NJW-RR 1991, 725).
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