Rechtsprechung
| BayObLG, 12.01.2005 - 2Z BR 202/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004; WEG § 10 § 15
Beeinträchtigung durch Imbissstube anstelle eines Ladens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vermietung von Teileigentum an den Betreiber einer Imbissbude; Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter durch Bezeichnung des Teileigentums als Laden; Anwendung einer typisierenden Betrachtungsweise
Verfahrensgang
- AG München - 484 UR II 1166/03
- LG München I, 07.10.2004 - 1 T 8788/04
- BayObLG, 12.01.2005 - 2Z BR 202/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03
Wohnungseigentum: Ausübung der Prostitution in einer vermieteten Wohnung
Auszug aus BayObLG, 12.01.2005 - 2Z BR 202/04
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 80/81; 2000, 288 und zuletzt NZM 2004, 949/950) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG NZM 2002, 568; OLG Hamburg ZMR 2003, 770; OLG Frankfurt NZM 2004, 950/951), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist. - OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00
Schranken für die Nutzung von in einer Wohnungseigentumsanlage befindlichen , im …
Auszug aus BayObLG, 12.01.2005 - 2Z BR 202/04
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 80/81; 2000, 288 und zuletzt NZM 2004, 949/950) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG NZM 2002, 568; OLG Hamburg ZMR 2003, 770; OLG Frankfurt NZM 2004, 950/951), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist. - BayObLG, 24.09.1998 - 2Z BR 52/98
Nutzung der zu einem Teileigentum gehörenden, in der im Grundbuch eingetragenen …
Auszug aus BayObLG, 12.01.2005 - 2Z BR 202/04
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 80/81; 2000, 288 und zuletzt NZM 2004, 949/950) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG NZM 2002, 568; OLG Hamburg ZMR 2003, 770; OLG Frankfurt NZM 2004, 950/951), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.
- BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 137/04
Prostitutionsausübung in gewerblich genutztem Teiliegentum
Auszug aus BayObLG, 12.01.2005 - 2Z BR 202/04
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 80/81; 2000, 288 und zuletzt NZM 2004, 949/950) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG NZM 2002, 568; OLG Hamburg ZMR 2003, 770; OLG Frankfurt NZM 2004, 950/951), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist. - BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99
Imbissstube ist kein "Laden"
Auszug aus BayObLG, 12.01.2005 - 2Z BR 202/04
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 80/81; 2000, 288 und zuletzt NZM 2004, 949/950) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG NZM 2002, 568; OLG Hamburg ZMR 2003, 770; OLG Frankfurt NZM 2004, 950/951), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist. - KG, 20.03.2002 - 24 W 56/01
S/M-STUDIO in Teileigentum
Auszug aus BayObLG, 12.01.2005 - 2Z BR 202/04
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 80/81; 2000, 288 und zuletzt NZM 2004, 949/950) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG NZM 2002, 568; OLG Hamburg ZMR 2003, 770; OLG Frankfurt NZM 2004, 950/951), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.
- AG München, 26.06.2014 - 483 C 2983/14
Kein Döner im Laden
Davon ist schon aufgrund der auch in die Abend und Nachtstunden verlängerten Öffnungszeiten bei einem Imbiss gegenüber einem Laden und den zusätzlich auftretenden Gerüchen bei der Zubereitung der Speisen auszugehen (OLG FFM 06.01.2006 20 W 202/04; BayObLG 12:01.2005 2Z BR 202/04). - BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04
Vorrang der Gemeinschaftsordnung bei Widerspruch zwischen Benutzungsregelung und …
c) Dass der Betrieb einer Imbissstube in einem Teileigentum, das als Laden ausgewiesen ist, bei typisierender Betrachtungsweise mehr stört als die zugelassene Nutzung, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLG NZM 2000, 288; zuletzt BayObLG Beschluss vom 12.1.2005, 2Z BR 202/04; siehe auch OLG Köln WuM 2005, 71; OLG Celle ZMR 2004, 689).
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