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   LG Düsseldorf, 20.07.2005 - 2a O 117/04   

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https://dejure.org/2005,24559
LG Düsseldorf, 20.07.2005 - 2a O 117/04 (https://dejure.org/2005,24559)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2005 - 2a O 117/04 (https://dejure.org/2005,24559)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 2a O 117/04 (https://dejure.org/2005,24559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Nutzung des Domain-Namens "peek-und-cloppenburg.de" als Internet-Adresse; Störung der Gleichgewichtslage zwischen zwei voneinander unabhängigen Bekleidungsfilialisten mit infolge eines gemeinsamen historischen Ursprungs identischer Firmenbezeichnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2005 - 2a O 117/04
    Da der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens grundsätzlich das Recht hat, es untersagen zu lassen, dass ein Domain im geschäftlichen Verkehr in einer Weise verwendet wird, die zu Verwechslungen mit seinem Unternehmenskennzeichen führt (BGH GRUR 2002, 706, 707 - vossius.de), kommt es vorliegend entscheidungserheblich darauf an, ob sich die Klägerin gegenüber der Beklagten auf ihr eigenes Kennzeichenrecht berufen kann.

    Denn in Anlehnung an die Entscheidung "vossius.de" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2002, 706, 708) gebietet es die vorzunehmende Interessenabwägung, ein milderes Mittel als ein gänzliches Verbot in Erwägung zu ziehen, was in besonderem Maße gilt, wenn die Kollisionslage nicht wie in dem zitierten, vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall durch die prioritätsjüngere und zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtete Partei hervorgerufen wird, sondern wie vorliegend nicht durch eine Partei einseitig verursacht worden ist.

    Zwar ist es grundsätzlich nicht Sache des Gerichts, dem Verletzer Wege aufzuzeigen, die aus dem Verbot herausführen (BGH GRUR 1991, 860, 862 - Katovit; BGH GRUR 2002, 706, 708 - vossius.de).

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 85/91

    Interessenabwägung bei Verwechslungsgefahr Gleichnamiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2005 - 2a O 117/04
    Die Grundregel des Rechts Gleichnamiger besagt, dass dem älteren Namensträger die Duldung der Inbenutzungnahme eines jüngeren bürgerlichen Namens im Geschäftsverkehr trotz Verwechslungsgefahr zuzumuten sein kann, wenn der jüngere Namensträger an der Benutzung ein schutzwürdiges Interesse hat, redlich handelt und im Rahmen des Zumutbaren das Geeignete und Erforderliche tut, um Verwechslungen nach Möglichkeit zu begegnen (BGH GRUR 1993, 579, 580 f. Römer GmbH, BGH GRUR 1987, 182, 183 - Stoll, Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 23 Rz. 18 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Was im Einzelfall erforderlich und zumutbar ist, um einer bestehenden Verwechslungsgefahr bei Gleichnamigen zu begegnen, ist jeweils aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu bestimmen (BGH GRUR 1957, 342, 346 - Underberg; BGH GRUR 1990, 364, 366 - Baelz; BGH GRUR 1993, 579, 581 - Römer GmbH).

  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 148/81

    Zulässigkeit der Steigerung der Verwechslungsgefahr von Geschäftsbezeichnungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2005 - 2a O 117/04
    Haben verwechslungsfähige Firmen jahrelang unbeanstandet nebeneinander bestanden, so kann der prioritätsältere Firmeninhaber nicht mehr unter Berufung auf seinen zeitlichen Vorrang in den redlich erworbenen Besitzstand der jüngeren Firma einbrechen (BGH GRUR 1984, 378 - Hotel Krone, Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 15 Rz. 101 m.w.N.).

    In derartigen Koexistenzlagen ist eine Störung der Gleichgewichtslage nur zulässig, wenn sich der Grad der Verwechslungsgefahr hierdurch nicht erhöht, wobei unter bestimmten Umständen eine geringfügige Steigerung der Verwechslungsgefahr hinzunehmen sein kann (BGH GRUR 1991, 780, 781 - TRANSATLANTISCHE, BGH GRUR 1984, 378 - Hotel Krone, Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 23 Rz. 35; Fezer, a.a.O., § 15 Rz. 102 m.w.N.).

  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89

    Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2005 - 2a O 117/04
    Zwar ist es grundsätzlich nicht Sache des Gerichts, dem Verletzer Wege aufzuzeigen, die aus dem Verbot herausführen (BGH GRUR 1991, 860, 862 - Katovit; BGH GRUR 2002, 706, 708 - vossius.de).
  • BGH, 14.12.1989 - I ZR 1/88

    "Baelz"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Wort-Marke bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2005 - 2a O 117/04
    Was im Einzelfall erforderlich und zumutbar ist, um einer bestehenden Verwechslungsgefahr bei Gleichnamigen zu begegnen, ist jeweils aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu bestimmen (BGH GRUR 1957, 342, 346 - Underberg; BGH GRUR 1990, 364, 366 - Baelz; BGH GRUR 1993, 579, 581 - Römer GmbH).
  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 77/85

    "Stoll"; Wegfall des ohne Verpflichtung geführten Zusatzes zum Familiennamen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2005 - 2a O 117/04
    Die Grundregel des Rechts Gleichnamiger besagt, dass dem älteren Namensträger die Duldung der Inbenutzungnahme eines jüngeren bürgerlichen Namens im Geschäftsverkehr trotz Verwechslungsgefahr zuzumuten sein kann, wenn der jüngere Namensträger an der Benutzung ein schutzwürdiges Interesse hat, redlich handelt und im Rahmen des Zumutbaren das Geeignete und Erforderliche tut, um Verwechslungen nach Möglichkeit zu begegnen (BGH GRUR 1993, 579, 580 f. Römer GmbH, BGH GRUR 1987, 182, 183 - Stoll, Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 23 Rz. 18 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2005 - 2a O 117/04
    Was im Einzelfall erforderlich und zumutbar ist, um einer bestehenden Verwechslungsgefahr bei Gleichnamigen zu begegnen, ist jeweils aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu bestimmen (BGH GRUR 1957, 342, 346 - Underberg; BGH GRUR 1990, 364, 366 - Baelz; BGH GRUR 1993, 579, 581 - Römer GmbH).
  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 1/90

    "Transatlantische"; Rechtsstellung des Gestattungsempfängers bei Gestattung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2005 - 2a O 117/04
    In derartigen Koexistenzlagen ist eine Störung der Gleichgewichtslage nur zulässig, wenn sich der Grad der Verwechslungsgefahr hierdurch nicht erhöht, wobei unter bestimmten Umständen eine geringfügige Steigerung der Verwechslungsgefahr hinzunehmen sein kann (BGH GRUR 1991, 780, 781 - TRANSATLANTISCHE, BGH GRUR 1984, 378 - Hotel Krone, Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 23 Rz. 35; Fezer, a.a.O., § 15 Rz. 102 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2006 - 2a O 72/06
    Angesichts der über Jahrzehnte praktizierten ausnahmslosen Gleichbehandlung im Hinblick auf die Firmierung ist nämlich davon auszugehen, dass die prioritätsältere Partei -welche auch immer dies istsich freiwillig ihrer Prioritätsrechte begeben hat (vgl. Kammer, Urteil vom 20.07.2005, 2 a O 117/04, S. 29).
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