Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 23.10.2017 - 2a O 135/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenfestsetzung nach übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.10.2017 - 2a O 135/17
Die Beklagte war auch zur Erstattung der Umsatzsteuer verpflichtet, da die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 21.12.2016 - XI R 27/14 - zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen auf Abmahnungen aus Schutzrechten übertragbar ist, da der Anspruch gleichermaßen auf die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag zu stützen ist.
- BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17
Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig
Die Abmahnung dient in beiden Fällen insofern den gleichen Zwecken, als mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Möglichkeit eröffnet wird, einen Prozess zu vermeiden, und der Kostenerstattungsanspruch auf einer (spezialgesetzlich kodifizierten) Geschäftsführung ohne Auftrag gründet (Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. Oktober 2017 2a O 135/17, juris, Rz 5; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 1 Rz 163.2; Omsels, juris PraxisReport Wettbewerbsrecht 6/2017 Anm. 1; Pörksen, juris PraxisReport IT-Recht 13/2017 Anm. 5; a.A. Streit/Rust, DStR 2018, 1321, 1322; Pull/Streit, Mehrwertsteuerrecht 2018, 108, 114).
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