Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 13.04.2016 - 2a O 201/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Zur Warenähnlichkeit bei identischen oder fast identischen Kennzeichen
- kanzlei.biz
Keine Verwechslungsgefahr durch fehlende Warenähnlichkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch aufgrund der Einstellung des Vertriebs von Haushaltswaren durch Vollziehung der einstweiligen Verfügung; Untersagung der Nutzung eines Zeichens ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr wegen Identität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Warenähnlichkeit: Zur Ähnlichkeit von Waren im Markenrecht
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Warenähnlichkeit bei identischen oder fast identischen Kennzeichen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bloßer thematischer Zusammenhang reicht für Warenähnlichkeit nicht aus
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.11.1997 - I ZB 22/95
Ähnlichkeit von Waren italienischer Herkunft
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.04.2016 - 2a O 201/13
Im Übrigen ist der Umstand, dass verschiedene Waren in denselben Verkaufsstätten angeboten werden können, als Ähnlichkeitskriterium von der Rechtsprechung relativiert worden (BGH GRUR 1999, 158, 159 - GARIBALDI). - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon Kabushiki Kaisha / Metro-Goldwyn-Mayer - Markenrecht - Verwechslungsgefahr …
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.04.2016 - 2a O 201/13
Rn. 104 Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen, insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - CANON). - LG Düsseldorf, 19.07.2017 - 2a O 200/13
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.04.2016 - 2a O 201/13
Das Hauptsacheverfahren ist unter dem Aktenzeichen 2a O 200/13 anhängig.
- LG Düsseldorf, 19.07.2017 - 2a O 200/13 Vielmehr hat er diese einstweilige Verfügung nur deshalb erwirken können, weil das Landgericht Berlin hinsichtlich der Warenähnlichkeit zwischen Heimtextilien und den unter der Klagemarke geschützten Haushaltswaren eine andere Rechtsauffassung vertreten hat als die Kammer (vgl. dazu das Hauptsacheurteil der Kammer vom 13.04.2016 - 2a O 201/13).
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