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   LG Düsseldorf, 24.11.2009 - 2b O 22/09   

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https://dejure.org/2009,21603
LG Düsseldorf, 24.11.2009 - 2b O 22/09 (https://dejure.org/2009,21603)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2009 - 2b O 22/09 (https://dejure.org/2009,21603)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2009 - 2b O 22/09 (https://dejure.org/2009,21603)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sturz, Treppe, Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34
    Sturz, Treppe, Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus Amtshaftung wegen eines nächtlichen Treppensturzes infolge fehlenden Lichts wegen akuten Baumwuchses

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Treppensturz - Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht bei schlecht beleuchteter Treppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 18 U 185/92

    Kraftfahrer; Ausweichen auf Seitenstreifen; Einstellen der Fahrweise; Benutzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.11.2009 - 2b O 22/09
    Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird dabei maßgebend von der Art und Häufigkeit des Verkehrsweges und seiner Bedeutung bestimmt (für das Vorstehende: OLG Düsseldorf VersR 94, 574 m.N.).
  • LG Magdeburg, 12.06.2014 - 10 O 397/14

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Anforderungen an

    Diese Gefahr besteht jedoch auch bei Treppen in einwandfreiem Zustand (LG Düsseldorf, Az.: 2b O 22/09, Urteil vom 24.11.2009).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 25/09

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Sturz eines Stadionbesuchers auf einer

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Bewegungsablauf bei der Benutzung einer Treppe naturgemäß weniger stabil ist als bei einem Gang auf ebener Fläche und daher Unebenheiten in diesem Bereich nur schwerer ausgeglichen werden können (vgl. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2009; Az.: 2b O 22/09; zitiert nach juris).
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