Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 02.10.2009 - 2b O 10/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung eines Kletterers wegen Verursachung eines Absturzes seines Partners aufgrund unzureichender Sicherung beim Freiklettern und Abseilen; Anwendbarkeit der Grundsätze über die Haftungsbegrenzung bei Wettkampfsportarten auf sog. "Parallelsportarten" mit strikter ...
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 02.10.2009 - 2b O 10/08
- OLG Düsseldorf - 15 U 275/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02
Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.10.2009 - 2b O 10/08
Bei sportlichen Kampfspielen erkennt sie einen Haftungsausschluss für Verletzungen, soweit der Schädiger die Regeln der Sportart nicht verletzt hat, mit der Begründung an, dass der Teilnehmer an einem sportlichen Kampfspiel grundsätzlich Verletzungen in Kauf nehme, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden seien, vgl. BGH, NJW 2003, 2018.Rn. 36 Auch für parallel ausgeübten Sportarten wird ein konkludenter Haftungsausschluss der Teilnehmer untereinander bejaht, soweit es sich wie bei Autorennen um Veranstaltungen mit erkennbar erheblichem Gefahrenpotential handelt, weil typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder geringfügiger Regelverletzungen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht, vgl. BGH, NJW 2003, 2018,2020.
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03
Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im …
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.10.2009 - 2b O 10/08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teilurteil nach § 301 ZPO nur erlassen werden, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen auch aufgrund einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht ausgeschlossen ist, vgl. BGH, NJW 2004, 1452. - BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.10.2009 - 2b O 10/08
Es ist nicht wie Ballspiele durch körperliche Berührungen und kämpferische Elemente beim "Kampf um den Ball" geprägt und hat keine für jeden Teilnehmer verbindlichen Spielregeln, die insbesondere durch das Verbot des so genannten "Fouls" auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler selbst ausgerichtet sind, vgl. BGH, NJW-RR 1995, 857, 858. - BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62
Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.10.2009 - 2b O 10/08
Rn. 34 Die höchstrichterliche Rechtsprechung bejaht ein "Handeln auf eigene Gefahr" im Sport bei besonders gefährlichen Sportveranstaltungen, insbesondere bei Wettkampfsportarten, vgl. BGHZ 39, 156, weil sich die Sportler bewusst in die Situation drohender Eigengefährdung begeben. - OLG München, 16.10.1995 - 26 U 3360/95
Haftung von Teilnehmern an einer Tagesklettertour
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.10.2009 - 2b O 10/08
Die Mitgliedern einer Klettergruppe müssen sich jedoch willentlich außergewöhnlichen Risiken ausgesetzt haben, um einen Haftungsausschluss anzunehmen, vgl. OLG München, NJWE-VHR 1996, 114.
- OLG Hamm, 05.11.2013 - 9 U 124/13
Schwerer Kletterunfall - Sicherungspartner haftet umfassend
Rn. 25 Diesbezüglich ist - worauf das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen zutreffend abstellt - bereits zweifelhaft, ob beim Klettern mit wechselseitiger Absicherung eine vergleichbare Gefahrensituation besteht (ablehnend insoweit OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2004, Az.: 7 U 207/02; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.11.2012, Az.: 6 O 2345/12; LG Düsseldorf, Teilurteil vom 02.10.2009, Az.: 2b O 10/08). - OLG Hamm, 20.09.2013 - 9 U 124/13
Schwerer Kletterunfall - Sicherungspartner haftet umfassend
Rn. 22 Diesbezüglich ist - worauf das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen zutreffend abstellt - bereits zweifelhaft, ob beim Klettern mit wechselseitiger Absicherung eine vergleichbare Gefahrensituation besteht (ablehnend insoweit OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2004, Az.: 7 U 207/02; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.11.2012, Az.: 6 O 2345/12; LG Düsseldorf, Teilurteil vom 02.10.2009, Az.: 2b O 10/08).
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