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   VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09   

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VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09 (https://dejure.org/2011,14192)
VG Göttingen, Entscheidung vom 23.02.2011 - 3 A 170/09 (https://dejure.org/2011,14192)
VG Göttingen, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 3 A 170/09 (https://dejure.org/2011,14192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kalkulation von Abfallgebühren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 2 AbFG ND; § 2 Abs 1 S 3 AbFG ND; § 2 Abs 1 S 2 AbFG ND; § 12 AbFG ND
    Abfallgebühr; Drittleistungsentgelt; Fehlertoleranzgrenze; Fremdleistungsentgelt; Gebührenschuld; Kostenunterdeckung; Mischzinssatz; Periodengerechtigkeit; Rückwirkung; rückwirkende Schlechterstellung; Schlechterstellung; Schlechterstellungsverbot; Überkapazität; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kalkulation von Abfallgebühren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Göttingen, 16.12.2009 - 3 A 70/08
    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09
    Zwar sind die Aufwendungen für Nachsorgemaßnahmen an einer stillgelegten, aber noch in der Nachsorge befindlichen Altdeponie bzw. an einem bereits verfüllten, aber noch nachsorgebedürftigen Altpolder einer im Übrigen noch in Betrieb befindlichen Deponie, die beide gemäß § 12 Abs. 2 Satz 4 NAbfG kraft gesetzlicher Fiktion noch zur öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gehören, dem Grunde nach zwingend zu berücksichtigende gebührenfähige Aufwendungen im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 5 NAbfG und deshalb grundsätzlich gebührenfähige Kosten (VG Göttingen, Urteil vom 16.12.2009 - 3 A 70/08 -, juris, Rn 19, m.w.N.).

    Zum einen gelten die vorstehenden Ausführungen zur Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes auch für die Jahre 2005 bis 2008, so dass die kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 772.400 EUR (Betriebsabrechnungsbogen 2005, GA Bl. 58, welche über die errechnete Unterdeckung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 1.279.279,21 EUR in die Abrechnung für 2006 eingingen), 665.377 EUR (Betriebsabrechungsbogen 2006, GA Bl. 63, welche über die errechnete Unterdeckung aus dem Jahr 2006 in Höhe von 1.108.215,35 EUR in die Abrechnung für 2009 eingingen), 980.300 EUR (Betriebsabrechungsbogen 2007, GA Bl. 67, welche über die errechnete Unterdeckung aus dem Jahr 2007 in Höhe von 743.011,20 EUR in die Abrechnung für 2009 eingingen) sowie 708.526 EUR (Neukalkulation für 2008, KT-Drs. 174/2009, S. 23, welche aus den errechneten Unterdeckungen aus den Vorjahren in die Abrechnung für 2009 eingingen und was der Kammer im Verfahren 3 A 70/08 nicht aufgefallen war) als ermessensfehlerhaft und deutlich überhöht angesehen werden müssen.

    Außerdem lässt die bisher vom Beklagten angewandte, aus der Zeit vor der Verpflichtung zur Vorbehandlung stammende Kalkulationsmethode nicht hinreichend erkennen, dass der Beklagte gemäß dem Urteil vom 16.12.2009 - 3 A 70/08 - in plausiblen Umfängen die Anteile an den Kosten der Altablagerungen einschließlich der Nachsorge in die Kalkulationen der einzelnen Gebührensätze einbezieht.

    Zu den Berechnungen des Fremdleistungsentgeltes für die vom AS durchzuführende Abfallbehandlung hat sich die Kammer bereits in den Urteilen vom 17.12.2008 - 3 A 108/07 - und 16.12.2009 - 3 A 70/08 - geäußert; hierauf wird Bezug genommen.

  • VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07

    Abfall; Abfallentsorgung; Abfallentsorgungsgebühren; Ausschreibung; Fixkosten;

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09
    Wegen der Einzelheiten des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze, den übrigen Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der Verfahren 3 A 108/07 und 3 A 62/08, die Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die in der Generalakte "Abfallgebühren LK R. " gesammelten Unterlagen zu den Gebührenkalkulationen Bezug genommen.

    Zu den Berechnungen des Fremdleistungsentgeltes für die vom AS durchzuführende Abfallbehandlung hat sich die Kammer bereits in den Urteilen vom 17.12.2008 - 3 A 108/07 - und 16.12.2009 - 3 A 70/08 - geäußert; hierauf wird Bezug genommen.

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09
    Da der Kammer bisher auch keine Unterlagen vorliegen, aus denen sich Hinweise für die Erfüllung aller drei Voraussetzungen erkennen lassen, besteht zurzeit kein Anlass, den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufzuklären (vgl. zur "ungefragten Fehlersuche" BVerwG, Beschluss vom 11.01.2008 - 9 B 54.07 -, juris, Rn 7; Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -, juris, Rn 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09
    Dies gilt unabhängig von dem Grad dieser Beteiligung (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 27 m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung zu einem

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09
    Da der Kammer bisher auch keine Unterlagen vorliegen, aus denen sich Hinweise für die Erfüllung aller drei Voraussetzungen erkennen lassen, besteht zurzeit kein Anlass, den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufzuklären (vgl. zur "ungefragten Fehlersuche" BVerwG, Beschluss vom 11.01.2008 - 9 B 54.07 -, juris, Rn 7; Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -, juris, Rn 43).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09
    Es fehlt jeweils an einer durch das Rechnungsergebnis auszuweisenden Unterdeckung, die in die nächste Periode übertragen werden könnte; vielmehr würde in solchen Fällen an abgeschlossene Sachverhalte angeknüpft werden (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, juris, Rn 29; Driehaus-Lichtenfeld, aaO., Rn 726e; Driehaus-Brüning, aaO., § 6 Rn 127; Gawel, Kostenüberdeckung und Kostenunterdeckung als Problem der Gebührenkalkulation, KStZ 2010, 201f, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - 9 A 94/09

    Erhebung eines festen Leistungszuschlags für Kellerstandorte bei der Festsetzung

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09
    Unabhängig hiervon sind nicht die aktuellen, sondern die zum Zeitpunkt der Planung der MBA erkennbaren Umstände maßgeblich (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.11.2010 - 9 A 94/09 -, juris Rn. 46 f.).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09
    Sie ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02 u.a. -, juris, Rn 56), weil der Vertrauensschutz regelmäßig Vorrang hat, da der in der Vergangenheit liegende Sachverhalt mit dem Eintritt der Rechtsfolge einen Grad an Abgeschlossenheit erreicht hat, über den sich der Normgeber vorbehaltlich besonders schwer wiegender Gründe nicht mehr hinwegsetzen darf (BVerfG, aaO., Rn 61).
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09
    Für das kommunale Gebührenrecht bedeutet die vorstehende Rechtsprechung, dass die verfassungsrechtlich zulässige (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08 -, NVwZ 2010, 313f) Heilung einer nichtigen Satzung mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum grundsätzlich der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist, sofern die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 2 S 1171/09

    Abwassergebühr: Transparenz der Gebührenkalkulation für den kommunalen

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09
    Wenn der Beklagte stattdessen für seine Prognose auf die durchschnittlichen Soll-Zinssätze mehrerer vergangener Jahre hätte abstellen wollen, hätte er die dafür sprechenden Gründe, die insoweit jedenfalls nicht gleichsam offensichtlich sind, den Mitgliedern seines Kreistages erläutern und zusätzlich angeben müssen, dass dabei eine im Frühjahr 2009 absehbare Zinsentwicklung nicht außer Betracht gelassen wird (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 -, juris Rn. 35).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne;

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03

    Beitragsentstehung; Ersetzen; Ersetzung; Rückwirkung; Schlechterstellungsverbot;

  • VG Göttingen, 01.02.2005 - 3 A 228/03

    Zu den Anforderungen an eine ermessensgerechte Erhöhung von Sätzen der

  • VG Göttingen, 18.05.2022 - 3 A 67/19

    Gebührenkalkulation; Grundsatz der Erforderlichkeit; Leistungsproportionalität;

    Ob die Grundsätze, die für die gebührenrechtliche Bewertung von der Kommune zurechenbaren Planungsfehlern (VG Göttingen, Urteil vom 23.02.2011 - 3 A 170/09 -, juris, Rn. 28ff mwN.) in Bezug auf das Missverhältnis zwischen der Druckfestigkeit und der Überdeckung der Rohrleitung gelten, auch auf diesen Fall anzuwenden wären, ist daher nicht mehr zu entscheiden.

    Die Beklagte ist durch Verfügung vom 31.03.2021 auf das Verbot der Quersubventionierung und die fehlerhafte Zuordnung des Aufwandes zum Restabfall hingewiesen worden und hat keine Gründe benannt, warum der Aufwand nicht dem Teilleistungsbereich Bau- und Abbruchabfälle zuzuordnen wäre (zum Umfang der Darlegungslast der Beklagten vgl. VG Göttingen, Urteile vom 23.02.2011 - 3 A 170/09 -, juris, Rn. 23, vom 16.12.2009 - 3 A 70/08 -, juris Rn. 16ff, und vom 15.04.2011 - 3 A 341/09 -, Seite 10f).

  • VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18

    Entstehung; Fälligkeit; Gebühren; Kostenüberdeckung; Niederschlagswassergebühr;

    Zu beachten ist, dass der Zeitpunkt des Entstehens entscheidend für die Frage ist, ob tatsächliche und rechtliche Veränderungen die Höhe der Gebührenforderung beeinflussen können (vgl. Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, § 5 Rn. 57, Stand: 3.2018; VG Stade, Urt. v. 17.04.2002 - 1 A 1591/00 -, juris Rn. 14); ist die Gebühr bereits zu Beginn des Erhebungszeitraums entstanden, führen Veränderungen rechtlicher oder tatsächlicher Natur während des Erhebungszeitraums nicht zu einer Änderung der Gebührenschuld (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2006 - 9 LA 158/03 -, juris Rn. 5; VG Göttingen, Urt. v. 23.02.2011 - 3 A 170/09 -, juris Rn. 13).
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