Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.1999 - 3 AV 2.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16326
BVerwG, 15.10.1999 - 3 AV 2.99 (https://dejure.org/1999,16326)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1999 - 3 AV 2.99 (https://dejure.org/1999,16326)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 3 AV 2.99 (https://dejure.org/1999,16326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,16326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.08.1974 - VIII ER 400.74
    Auszug aus BVerwG, 15.10.1999 - 3 AV 2.99
    Es bedarf hier einer erst nach Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit möglichen Verbindung beider Verfahren, damit widersprüchliche gerichtliche Entscheidungen über den Kern des behördlichen Verwaltungshandelns vermieden werden, und deshalb der Bestimmung eines für beide Verfahren örtlich zuständigen Gerichts anstelle der unterschiedlichen Zuständigkeit für die beiden Verfahren jeweils nach § 52 VwGO (vgl. Bundesverwaltungsgericht Beschluß vom 23. August 1974 - BVerwG 8 ER 400.74 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 08.07.2020 - 9 AV 1.20

    Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung des zulässigen Rechtswegs; Voraussetzungen

    Darüber hinaus kann sich die Antragstellerin für ihren gegenteiligen Standpunkt auch nicht auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1999 - 3 AV 2.99 - (Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 26) und vom 7. August 2019 - 10 AV 3.19 - (juris Rn. 3) berufen.
  • BVerwG, 07.08.2019 - 10 AV 3.19

    Bestimmung eines Verwaltungsgerichts als örtlich zuständiges Gericht

    In solchen Fällen dient die Zusammenführung der beiden Verfahren an einem Verwaltungsgericht nicht allein der Prozessökonomie, sondern vermeidet widersprüchliche Entscheidungen über den Kern des behördlichen Verwaltungshandelns (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - 3 AV 2.99 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2020 - 11 S 25/20

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Verwaltungsgerichts durch den

    In solchen Fällen dient die Zusammenführung der beiden Verfahren an einem Verwaltungsgericht nicht allein der Prozessökonomie, sondern vermeidet widersprüchliche Entscheidungen über den Kern des behördlichen Verwaltungshandelns (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.10.1999 - 3 AV 2.99 -, juris Rn. 1, und vom 07.08.2019 - 10 AV 3.19 -, juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht