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   BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11   

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https://dejure.org/2013,45107
BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11 (https://dejure.org/2013,45107)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2013 - 3 AZR 715/11 (https://dejure.org/2013,45107)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 (https://dejure.org/2013,45107)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 03.08.2011 - 3 Sa 1301/10

    Betriebsrente bei Gesamtversorgungssystem; Berechnung der anzurechnenden

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. August 2011 - 3 Sa 1301/10 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. August 2011 - 3 Sa 1301/10 - teilweise aufgehoben, soweit die Anschlussberufung des Klägers zurückgewiesen wurde und auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 8. September 2010 - 7 Ca 11589/09 - teilweise abgeändert und die Klage teilweise abgewiesen wurde.

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11
    a) Die vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) entwickelten allgemeinen Grundsätze des Betriebsrentenrechts, nach denen der Arbeitgeber berechtigt ist, eine Quotierung entsprechend § 2 BetrAVG wegen der fehlenden Betriebstreue und ggf. eine weitere Kürzung wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme vorzunehmen, finden bereits deshalb keine Anwendung, weil sie nur für die Berechnung der Höhe der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei vorgezogener Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden gelten.
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11
    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11
    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 410/12

    Vergütung und Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11
    Die Klage wurde der Beklagten am 23. Dezember 2009 zugestellt, weshalb die vom Kläger verlangten Prozesszinsen erst ab dem Folgetag, dem 24. Dezember 2009, geschuldet sind (vgl. BAG 21. August 2013 - 5 AZR 410/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17; 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 145, 314) .
  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 665/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - Auslegung - unangemessene

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11  - Rn. 17 ; 25. Juni 2013 - 3  AZR 219/11  - Rn. 19 mwN, BAGE 145, 314 ) .
  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

    Dies ergibt die - auch dem Revisionsgericht obliegende (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17 mwN)  - Auslegung der AHV 1991 nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgebenden Grundsätzen.
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14

    Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher"

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17; 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 145, 314) .
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 376/15

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 13 und - 3 AZR 726/11 - Rn. 14; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24 mwN) .

    a) Die vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) entwickelten allgemeinen Grundsätze des Betriebsrentenrechts, nach denen der Arbeitgeber berechtigt ist, eine Quotierung entsprechend § 2 BetrAVG wegen der fehlenden Betriebszugehörigkeit und ggf. eine weitere Kürzung wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme vorzunehmen, finden bereits deshalb keine Anwendung, weil sie nur für die Berechnung der Höhe der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei vorgezogener Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden gelten (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 14 und - 3 AZR 726/11 - Rn. 15) .

    Regelt die Versorgungsordnung die Höhe der Betriebsrente für diesen Fall selbst, ist für eine entsprechende Anwendung von § 2 BetrAVG kein Raum (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 15 und - 3 AZR 726/11 - Rn. 16) .

    Die in § 4 Abs. 4 K + S Statut aufgestellte Berechnungsregel erfasst daher alle drei in § 4 Abs. 1 K + S Statut aufgezählten Versorgungsfälle und damit auch denjenigen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 20 und - 3 AZR 726/11 - Rn. 21) .

    Diese Regelung betrifft daher nicht Arbeitnehmer, die aufgrund eines in § 4 Abs. 1 K + S Statut genannten Versorgungsfalls und damit auch aufgrund der vorgezogenen Inanspruchnahme der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 21 und - 3 AZR 726/11 - Rn. 22) .

    Weder ist die vorgezogene zusätzliche Altersrente in entsprechender Anwendung von § 2 Abs. 1 BetrAVG zu ermitteln noch sieht das K + S Statut die Anrechnung einer fiktiven, auf das 65. Lebensjahr hochgerechneten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 22 und - 3 AZR 726/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12

    Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60.

    Dies ergibt die - auch dem Revisionsgericht obliegende (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17 mwN)  - Auslegung der AHV 1991 nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgebenden Grundsätzen.
  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt dem Revisionsgericht (statt vieler BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17) .
  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17 mwN) .
  • LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 469/14

    Höhe einer Betriebsrente

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10.12.2013 (3 AZR 715/11, 3 AZR 726/11) entschieden habe, ein vorzeitiges Ausscheiden liege nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer mit Eintritt des in § 4 Abs. 1 c) K Statut bestimmten Versorgungsfalls aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten ausgeschieden sei und nahtlos die gesetzliche Rente als Vollrente nach dem K Statut vorgezogen in Anspruch nehme, könne dieser Auslegung nicht gefolgt werden.

    Insoweit kann auf die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 10.12.2013 (3 AZR 715/11, 3 AZR 726/11) gefundene Auslegung verwiesen werden, der sich die Kammer anschließt.

  • LAG Hamm, 12.07.2019 - 1 Sa 1018/18

    Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten, erfolglose Prüfung, Plagiat,

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders an (BAG, Urt. v. 14.12.2016 - 7 AZR 797/14; 09.12.2015 - 7 AZR 68/14; 04.08.2015 - 3 AZR 137/13; 25.06.2015 - 6 AZR 383/14, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11; 25.06.2013 - 3 AZR 219/11 sämtlich zitiert nach juris).
  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 901/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • LAG Köln, 10.02.2016 - 5 Sa 759/15

    Auslegung eines Altersvorsorge-Statuts und einer Aufhebungsvereinbarung

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