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   BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06   

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BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06 (https://dejure.org/2008,3893)
BAG, Entscheidung vom 27.05.2008 - 3 AZR 893/06 (https://dejure.org/2008,3893)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 (https://dejure.org/2008,3893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines als Flugzeugführer tätigen Arbeitnehmers auf Zahlung der Beiträge für eine sog. Loss-of-Licence-Versicherung sowie für eine Unfallversicherung für den Todesfall bzw. Invaliditätsfall; Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Verhältnis ...

  • Judicialis

    Protokollnotiz III zum Tarifvertrag über Wechsel und Förderung Nr. 2 vom 27. Juni 1998 (TV WeFö Nr. 2)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06
    Sie sind zusammengefasst dahin zu verstehen, dass der Kläger die Feststellung begehrt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm auch für die Zeit nach dem 31. Juli 2005 eine Loss-of-Licence-Versicherung mit einer Versicherungssumme iHv. 51.130,00 Euro sowie eine Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme für den Todes- und Invaliditätsfall iHv. 255.646,00 Euro zu verschaffen (vgl. zur Auslegung in einen auf Verschaffung gerichteten Feststellungsantrag BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18, zu A I der Gründe mwN).

    Die Unklarheitenregel galt bereits vor Inkrafttreten des § 305c Abs. 2 BGB (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18, zu B II 3 e der Gründe).

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06
    aa) Die Auslegung des normativen Teiles eines Tarifvertrages, über die hier zwischen den Parteien Streit besteht, folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33, zu II 1 c bb (1) der Gründe mwN).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - aaO).

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

    Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen bzw. auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06
    Eine Feststellungsklage ist dann zulässig, wenn auf diesem Wege eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 -, zu A der Gründe).
  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06
    Dabei kommt es darauf an, ob der Wille der Tarifvertragsparteien zur Schaffung einer tariflichen Regelung deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist, etwa indem die Protokollnotiz inhaltlich und formal einem Tarifvertrag entspricht (vgl. BAG 24. November 1993 - 4 AZR 402/92 - BAGE 75, 116, zu B I der Gründe; 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - BAGE 56, 120, 123 f.; 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307, 313 f.).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92

    Tätigkeit für Arbeiter- und Bauern-Inspektion

    Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06
    Dabei kommt es darauf an, ob der Wille der Tarifvertragsparteien zur Schaffung einer tariflichen Regelung deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist, etwa indem die Protokollnotiz inhaltlich und formal einem Tarifvertrag entspricht (vgl. BAG 24. November 1993 - 4 AZR 402/92 - BAGE 75, 116, zu B I der Gründe; 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - BAGE 56, 120, 123 f.; 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307, 313 f.).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06
    Dabei kommt es darauf an, ob der Wille der Tarifvertragsparteien zur Schaffung einer tariflichen Regelung deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist, etwa indem die Protokollnotiz inhaltlich und formal einem Tarifvertrag entspricht (vgl. BAG 24. November 1993 - 4 AZR 402/92 - BAGE 75, 116, zu B I der Gründe; 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - BAGE 56, 120, 123 f.; 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307, 313 f.).
  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 Sa 106/06

    Teilkündigung, betriebliche Übung, tarifvertragliche Schriftform, Treu und

    Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2006 - 9 Sa 106/06 - insoweit aufgehoben und die Berufung des Klägers zurückgewiesen, als unter 1. a) festgestellt wurde, dass die Beklagte verpflichtet ist, auch für die Zeit nach dem 31. Juli 2005 Versicherungsbeiträge für die Loss-of-Licence-Versicherung mit einer über den Betrag von 25.565,00 Euro hinausgehenden Versicherungssumme zu zahlen.
  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 898/06

    Auslegung einer Protokollnotiz

    Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - (vorliegend, führend), - 3 AZR 894/06 -, - 3 AZR 895/06 -, - 3 AZR 896/06 -, - 3 AZR 897/06 -, - 3 AZR 898/06 -, - 3 AZR 899/06 -, - 3 AZR 900/06 -, - 3 AZR 901/06 -.
  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 897/06

    Auslegung einer Protokollnotiz

    Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - (vorliegend, führend), - 3 AZR 894/06 -, - 3 AZR 895/06 -, - 3 AZR 896/06 -, - 3 AZR 897/06 -, - 3 AZR 898/06 -, - 3 AZR 899/06 -, - 3 AZR 900/06 -, - 3 AZR 901/06 -.
  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 895/06

    Auslegung einer Protokollnotiz

  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 896/06

    Auslegung einer Protokollnotiz

  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 900/06

    Anspruch eines als Flugzeugführer tätigen Arbeitnehmers auf Zahlung der Beiträge

  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 899/06

    Auslegung einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag über Wechsel und Förderung Nr. 2

  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 901/06

    Auslegung einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag über Wechsel und Förderung Nr. 2

  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 894/06

    Revision in einem Verfahren um die Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme der

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    Die Feststellungsklage ist dann zulässig, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - Rn. 24) und das angestrebte Urteil mit seiner lediglich grundsätzlich klärenden, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 16. November 2011 - 4 AZR 872/09 - Rn. 19) .
  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15

    Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung -

    Durch die Feststellungsklage kann das Rechtsverhältnis - beschränkt auf den streitigen Punkt - abschließend geklärt werden (vgl. BAG 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - Rn. 23) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 16 Sa 1952/14

    Abschluss einer Flugdienstuntauglichkeit-Versicherung für Piloten mit Leistungen

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen bzw. auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG, Urteil vom 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 23, m. w. N.).

    Eine Feststellungsklage ist dann zulässig, wenn auf diesem Wege eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG, Urteil vom 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 24, m. w. N.).

    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages, über die hier zwischen den Parteien Streit besteht, folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 31 m. w. N.) den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.

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