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   BVerwG, 22.08.1986 - 3 B 48.85   

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BVerwG, 22.08.1986 - 3 B 48.85 (https://dejure.org/1986,7060)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1986 - 3 B 48.85 (https://dejure.org/1986,7060)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1986 - 3 B 48.85 (https://dejure.org/1986,7060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen der vorherigen Beantwortung einer Rechtsfrage im Rahmen tragender Urteilsgründe - Lückenhaftigkeit des Absatzfondsgesetzes und der auf seiner Grundlage ergangenen Verordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 3 B 48.85
    Die von der Beklagten allein aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Vorschriften der Abgabenordnung über den Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen auf die Abgaben nach dem Gesetz über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (Absatzfondsgesetz) - AFoG - anzuwenden sind, ist durch das auch von der Beklagten erwähnte Urteil des Senats vom 15. Mai 1984 - BVerwG 3 C 86.82 - (BVerwGE 69, 227, 237) [BVerwG 15.05.1984 - 3 C 86/82] bereits beanwortet, so daß es zu ihrer Klärung keines weiteren Revisionsverfahrens bedarf.

    Es besteht auch von der Sache her kein Anlaß, die im Senatsurteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 3 C 86.82 - beantwortete Rechtsfrage nochmals zur Erörterung zu stellen.

  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 3 B 48.85
    Für die Folgen, die sich nach Ansicht des Senats daraus ergaben, daß die Klägerin ihr Begehren mit einem Verpflichtungsantrag hätte verfolgen müssen, bezog er sich auf die Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts und zitierte dessen Urteile vom 4. Juni 1982 - BVerwG 8 C 90.81 - (Buchholz 401.0 § 163 Nr. 1) und BVerwG 8 C 106.81 - (Buchholz 401.0 § 163 Nr. 2), die beide die Berücksichtigung von Billigkeitsgründen im Rahmen der Abgabenordnung betrafen.
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 106.81

    Steuerfestsetzung - Billigkeitsverfahren - Bestandskraft - Grundsteuer

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 3 B 48.85
    Für die Folgen, die sich nach Ansicht des Senats daraus ergaben, daß die Klägerin ihr Begehren mit einem Verpflichtungsantrag hätte verfolgen müssen, bezog er sich auf die Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts und zitierte dessen Urteile vom 4. Juni 1982 - BVerwG 8 C 90.81 - (Buchholz 401.0 § 163 Nr. 1) und BVerwG 8 C 106.81 - (Buchholz 401.0 § 163 Nr. 2), die beide die Berücksichtigung von Billigkeitsgründen im Rahmen der Abgabenordnung betrafen.
  • OVG Thüringen, 30.04.2015 - 3 KO 513/12

    Erhebung der Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz; Verjährung von

    Öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche auf Rückzahlung der monatlichen Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz verjähren entsprechend §§ 228 f. AO in fünf Jahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 C 86/82 - Juris, Rdn. 30 ff, BVerwGE 69, 227; Beschluss vom 22. August 1986 - 3 B 48/85 - Juris, Rdn. 2 ff.).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach zunächst die Vorschriften der Abgabenordnung u. a. über die Verjährung von Abgaben auf die Beitragsansprüche nach dem Absatzfondsgesetz entsprechend anzuwenden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 C 86/82 - Juris, Rdn. 30 ff.; Beschluss vom 22. August 1986 - 3 B 48/85 - Juris, Rdn. 2 ff.) und nimmt zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die Ausführungen in den angeführten Entscheidungen Bezug.

  • VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09

    Frage der öffentlich rechtlichen Erstattung von Beiträgen nach dem

    Zur Begründung verweist sie auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.05.1984 - 3 C 86.82 - , juris; B. v. 22.08.1986 - 3 B 48.85 -, juris) und des VG Köln (Urt. v. 30.04.2009 - 13 K 156/08 -, juris) in denen aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit der Beitragserhebung nach dem Absatzfondsgesetz und der Steuererhebung für die Regelungsbereiche der Verjährung und des Erlasses aus Billigkeitsgründen sowie der Prozesszinsen eine Regelungslücke angenommen worden sei.

    Eine Regelungslücke hat das Bundesverwaltungsgericht, soweit ersichtlich, lediglich bei der Frage der Verjährung und des Erlasses aus Billigkeitsgründen angenommen und die entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO als gerechtfertigt angesehen (Urt. v. 15.05.1984 -3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227, 234; B. v. 22.08.1986 - 3 B 48.85 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - 20 A 1271/09

    Entrichtung von Prozesszinsen auf Rückzahlungsansprüche von Beiträgen aufgrund

    vgl. zur Anwendung der abgabenrechtlichen Verjährungs- und Erlassvorschriften auf Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1984 3 C 86.82 , a. a. O., Beschluss vom 22. August 1986 3 B 48.85 , Buchholz 451.533 AFoG Nr. 7 = AgrarR 1987, 79.
  • SG München, 29.11.2022 - S 44 P 195/22

    Keine materielle Ausschlussfrist durch die Kostenerstattungs-Festlegungen des

    Der vorliegende Rechtsstreit erfordert jedoch letztlich keine abschließende Entscheidung darüber, ob sich zur Schließung der in Ziffer 3 Abs. 7 Satz 4 der Kostenerstattungs-Festlegungen bezogen auf die Rechtsfolgen einer Säumnis bestehenden Regelungslücke die Anwendung der nicht ausdrücklich einschlägigen Vorschrift der Ziffer 4 Abs. 3 der Kostenerstattungs-Festlegungen "aufdrängt", um ihre analoge Anwendung zu rechtfertigen (vgl. zu diesem Analogie-Erfordernis Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 22. August 1986 - 3 B 48/85 -, juris).
  • VG Köln, 30.04.2009 - 13 K 156/08

    Erhebung eines Beitrages nach dem Absatzfondsgesetz wegen des Betriebes einer

    Wegen der Ähnlichkeit von Steuer und Sonderabgabe hat das Bundesverwaltungsgericht die entsprechende Anwendung schon der steuerverfahrensrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung über die Verjährung und den Erlass auf die Beitragserhebung nach dem Absatzfondsgesetz als gerechtfertigt angesehen, BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227 (234); BVerwG, Beschluss vom 22. August 1986 - 3 B 48.85 -, juris Rn. 2 ff. = Buchholz 451.533 AFoG Nr. 7.
  • VG Schleswig, 28.05.2021 - 1 A 305/17

    Untersagung des Inverkehrbringens homöopathischer Arzneimittel für Tiere wegen

    Ein höherer Grad an Evidenz ist zu ihrer Rechtfertigung nicht erforderlich (BVerwG, Beschluss vom 22. August 1986 - 3 B 48.85 - juris Rn. 4).
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