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   VG Osnabrück, 12.03.2013 - 3 B 5/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4921
VG Osnabrück, 12.03.2013 - 3 B 5/13 (https://dejure.org/2013,4921)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 12.03.2013 - 3 B 5/13 (https://dejure.org/2013,4921)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 12. März 2013 - 3 B 5/13 (https://dejure.org/2013,4921)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Genehmigte Waldumwandlung zugunsten einer Tiermastanlage verstößt gegen umwelt- und naturschutzrechtliche Vorschriften

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die genehmigte Waldrodung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Genehmigte Waldumwandlung zugunsten einer Tiermastanlage verstößt gegen umwelt- und naturschutzrechtliche Vorschriften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Genehmigte Waldumwandlung zugunsten einer Tiermastanlage verstößt gegen umwelt- und naturschutzrechtliche Vorschriften - Waldumwandlungsgenehmigung zudem nicht mit Artenschutz- und Waldrecht vereinbar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 LB 34/18

    Klage gegen die Genehmigung einer Waldumwandlung gemäß § 8 Abs. 3 NWaldLG;

    Mit Beschluss vom 12. März 2013 (3 B 5/13) hat das Verwaltungsgericht Osnabrück - 3. Kammer - den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 12 LA 15/14

    Annahme einer Irrelevanz von Stickstoff Zusatzdepositionen anhand von Critical

    Die Anträge der Mutter des Beigeladenen, festzustellen, dass die Klage keine aufschiebende Wirkung habe, hilfsweise die sofortige Vollziehung der Waldumwandlungsgenehmigung anzuordnen, lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. März 2013 - 3 B 5/13 - ab.
  • VG Osnabrück, 13.11.2013 - 3 A 78/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Tiermastanlage in Bippen-Lonnerbecke

    Die Waldumwandlungsgenehmigung hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes bereits in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az. 3 B 5/13) als rechtswidrig eingestuft (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 5/13).
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