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   BVerwG, 20.02.1998 - 3 B 8.98   

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https://dejure.org/1998,16766
BVerwG, 20.02.1998 - 3 B 8.98 (https://dejure.org/1998,16766)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1998 - 3 B 8.98 (https://dejure.org/1998,16766)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 3 B 8.98 (https://dejure.org/1998,16766)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Rechtsnormcharakter einer Richtlinie als ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift - Ausgleichszulage für "ordnungsgemäße Bewirtschaftung" landwirtschaftlicher Flächen - Verfahrensfehler durch unterlassene ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 3 B 8.98
    Ob der Beklagte mit der Versagung der Zahlung einen Rechtsverstoß begangen hat, hängt allein davon ab, ob er die Richtlinie zur maßgeblichen Zeit allgemein so gehandhabt hat wie gegenüber dem Kläger oder ob er zu seinen Lasten von dieser Praxis abgewichen ist (vgl. Urteil vom 17. Januar 1996 - BVerwG 11 C 5.95 - NWJ 1996, 1766 f.).
  • LSG Sachsen, 19.03.2001 - L 2 B 33/00

    Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenzahlung

    Jedoch darf das Beschwerdegericht auf die Beschwerde der Staatskasse die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht völlig aufheben, da die Beschwerde gem. § 127 Abs. 3 Satz 2 ZPO nur darauf gestützt werden kann, dass die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Zahlungen zu leisten hat (vgl. BGH NJW 1993, 135 und Sächs. LSG, Beschluss vom 13.01.1999, Az.: L 3 B 8/98 AL-PKH).
  • LSG Sachsen, 17.05.2001 - L 3 B 53/00

    Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage beim Prozesskostenhilfegesuch;

    Dieser Vergleich ergibt, dass der Ehemann einen Prozesskostenvorschuss nicht zu leisten hatte, weil er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen selbst PKH mit Raten erhalten hätte (LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 16.05.1990, L 1 PKH 59/90 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 20.08.1999, L 5 B 27/99 RJ-PKH; Sächsisches LSG, Beschluss vom 13.01.1999, L 3 B 8/98 AL-PKH).
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