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   BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07   

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BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07 (https://dejure.org/2008,12317)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2008 - 3 B 85.07 (https://dejure.org/2008,12317)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 3 B 85.07 (https://dejure.org/2008,12317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei Nichtbeachtung von für das Urteil unbedeutender Umstände; Widerruf der ärztlichen Approbation nach ergangenem Strafbefehl gegen den Arzt; Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Arztberufs als Kriterien ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    10 a) Der Kläger sieht eine Divergenz zu dem Beschluss des Senats vom 16. Juli 1996 BVerwG 3 B 44.96 (Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95).

    15 f) Die weitere Divergenz, die nach Auffassung des Klägers zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1996 BVerwG 3 B 44.96 (a.a.O.) bestehen soll, weil der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Voraussetzungen und Folgen des Verlusts einer Kassenzulassung nicht berücksichtigt habe, liegt schon deswegen nicht vor, weil weder das Bundesverwaltungsgericht in der herangezogenen Entscheidung ein solches Berücksichtigungsgebot aufgestellt noch das Berufungsgericht einen gegenteiligen Rechtssatz entwickelt hat.

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    Insoweit sieht der Kläger eine Abweichung von dem in der angegriffenen Entscheidung genannten Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Oktober 2004 B 6 KA 67/03 R (BSGE 93, 269).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, dass für die im Rahmen des Widerrufs einer ärztlichen Approbation geforderte Prognose zur Beurteilung der Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes auf die Umstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen ist (Urteil vom 16. September 1997 BVerwG 3 C 12.95 BVerwGE 105, 214 ; zuletzt Beschluss vom 9. November 2006 BVerwG 3 B 7.06 Rn. 10 der Beschlussgründe).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    11 b) Ebenfalls keine Divergenz bezeichnet der Kläger, wenn er geltend macht, dass das Berufungsgericht ihn als zum maßgeblichen Zeitpunkt untragbar und damit unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufes beurteilt habe, obwohl er bei zutreffender Heranziehung der Beschlüsse des Senats vom 14. April 1998 BVerwG 3 B 95.97 (Buchholz a.a.O. Nr. 100) und 9. Januar 1991 BVerwG 3 B 75.90 (Buchholz a.a.O. Nr. 80) die Kriterien einer Unwürdigkeit nicht erfülle.
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    11 b) Ebenfalls keine Divergenz bezeichnet der Kläger, wenn er geltend macht, dass das Berufungsgericht ihn als zum maßgeblichen Zeitpunkt untragbar und damit unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufes beurteilt habe, obwohl er bei zutreffender Heranziehung der Beschlüsse des Senats vom 14. April 1998 BVerwG 3 B 95.97 (Buchholz a.a.O. Nr. 100) und 9. Januar 1991 BVerwG 3 B 75.90 (Buchholz a.a.O. Nr. 80) die Kriterien einer Unwürdigkeit nicht erfülle.
  • BVerwG, 09.11.2006 - 3 B 7.06

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit; Heranziehung lange

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, dass für die im Rahmen des Widerrufs einer ärztlichen Approbation geforderte Prognose zur Beurteilung der Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes auf die Umstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen ist (Urteil vom 16. September 1997 BVerwG 3 C 12.95 BVerwGE 105, 214 ; zuletzt Beschluss vom 9. November 2006 BVerwG 3 B 7.06 Rn. 10 der Beschlussgründe).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 11/96

    Überschreitung der Grenzen einer der Interessenvertretung dienenden anwaltlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    12 c) Soweit sich der Kläger im Folgenden auf eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 18. November 1996 AnwZ (B) 11/96 NJW-RR 1998, 132) beruft die ebenfalls nur im Hinblick auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erheblich sein könnte , wonach "Zeitablauf und Wohlverhalten" zu einer möglichen Wiedergewinnung der Würdigkeit und damit zur Wiederzulassung von Anwälten führen können, ist sein Vorbringen bereits unschlüssig; denn das Berufungsgericht hat ausdrücklich zugestanden, dass solchen Gesichtspunkten im Wiedererteilungsverfahren der Approbation oder in einem Verfahren nach § 8 BÄO Rechnung getragen werden könne (Rn. 45 der Urteilsgründe).
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an (Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 3 B 85.07 - juris Rn. 16 und vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 3 B 61.10 - juris Rn. 8; vgl. auch Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 22.09 - BVerwGE 137, 1 Rn. 11 ).

    Soweit das Beschwerdevorbringen mit Blick auf den in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 25. Februar 2008 - BVerwG 3 B 85.07 - als Divergenzrüge zu verstehen sein sollte, führte auch dies nicht zu einer Zulassung der Revision.

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Der Senat hat in Fällen des Abrechnungsbetruges mit einem vergleichbaren Schaden (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 18.2.2013 - 8 LA 4/13 - (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 75.725,95 EUR); Senatsbeschl. v. 23.7.2014, a.a.O., S. 754 ff. (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von etwa 100.000 EUR)), andere Gerichte auch bereits bei deutlich niedrigeren Schäden (vgl. etwa EGMR, Entsch. v. 9.5.2007 - 29005/05 -, EuGRZ 2008, 24 ff. (Abrechnungsbetrug eines Apothekers mit einem Schaden in Höhe von 10.137,53 EUR); BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 -, juris; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.04.2010, a.a.O., Rn. 21 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR); BVerwG, Beschl. v. 25.2.2008 - BVerwG 3 B 85.07 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.3.2007, a.a.O., Rn. 5 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 23.042,43 EUR); VG München, Urt. v. 20.10.2009 - M 16 K 09.3072 - (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes mit einem Schaden in Höhe von 9.151,91 EUR)) bereits wiederholt eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs angenommen.

    Unter Berücksichtigung der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 - (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR); BVerwG, Beschl. v. 25.2.2008 - BVerwG 3 B 85.07 -, juris Rn. 7 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 23.042,43 EUR)) bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der vom Kläger verursachte Schaden von deutlich mehr als 70.000 EUR eine etwa erforderliche Mindesthöhe, deren Bestimmung der Senat nicht für geboten erachten, nicht erreicht.

  • VGH Bayern, 22.03.2024 - 21 ZB 20.2245

    Berufsrecht der Heilpraktiker, Widerruf der Heilpraktikererlaubnis,

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass ebenso wie der Widerruf einer ärztlichen Approbation der Widerruf einer sonstigen heilberuflichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit auch auf Verstöße gegen Berufspflichten, die sich auf den Bereich der Abrechnung beziehen, gestützt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37/01 - juris Rn. 19; B.v. 25.2.2008 - 3 B 85/07 - juris; BayVGH, U.v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 28.08.2019 - 3 B 5.18

    Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines kinderonkologischen

    Die Rüge eines Subsumtionsfehlers erfüllt nicht die Voraussetzungen des Zulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 18. März 2016 - 3 B 16.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316B3B16.15.0] - Buchholz 442.40 § 19c LuftVG Nr. 2 Rn. 36 m.w.N. und vom 25. Februar 2008 - 3 B 85.07 - juris Rn. 10).
  • VG Regensburg, 12.07.2016 - RO 5 K 15.1168

    Voraussetzungen des Widerrufs der Approbation als Arzt

    Diese Voraussetzungen waren zum maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. dazu: BVerwG v. 14.4.1998, Az. 3 B 95.97 ; v. 25.2.2008, Az. 3 B 85.07 und v. 19.8.2011, Az. 3 B 6/11 ) gegeben.
  • VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804

    Widerruf der Approbation als Apotheker

    Zum für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheids (vgl. dazu: BVerwG vom 19.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; vom 25.2.2008, Az. 3 B 85.07 sowie vom 14.4.1998, Az. 3 B 95.97 ) war beim Kläger sowohl Unwürdigkeit als auch Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs gegeben.
  • VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufspflichten bei der

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. dazu: BVerwG vom 14.4.1998, Az. 3 B 95.97 ; vom 25.2.2008, Az. 3 B 85.07 und vom 19.8.2011, Az. 3 B 6/11 ) war die Klägerin im Hinblick auf die Ausübung des ärztlichen Berufes weder unwürdig noch unzuverlässig.
  • VG Bayreuth, 03.04.2012 - B 1 K 10.242

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Unwürdigkeit; strafrechtliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an (vgl. BVerwG vom 19.8.2011 Az. 3 B 6.11, vom 25.2.2008 Az. 3 B 85.07, vom 23.10.2007 Az. 3 B 23.07 sowie vom 14.4.1998 Az. 3 B 95.97).
  • VGH Bayern, 09.03.2010 - 21 ZB 09.3222

    Krankenpfleger/Berufsbezeichnung; keine Zulassungsgründe

    Demnach ist es rechtlich nicht zu beanstanden und führt auch nicht zum Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, aus den begangenen Pflichtverletzungen des Klägers, die Grundlage des Strafurteils waren, auf die fehlende Gewähr einwandfreien zukünftigen Verhaltens zu schließen, wobei für die Prognoseentscheidung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (vgl. BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 sowie BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85.07 jeweils m.w.N.).
  • VG Regensburg, 15.09.2011 - RN 5 K 10.1701

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Abgabe von Fentanyl-Pflaster ohne

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an (BVerwG vom 14.4.1998, Az. 3 B 95.97, vom 25.2.2008, Az. 3 B 85.07 sowie vom 19.8.2011, Az. 3 B 6/11, alle in: juris).
  • VG Bayreuth, 15.10.2008 - B 1 S 08.857

    Anordnung des Ruhens der Approbation; Opiatabhängigkeit; Vielzahl vorsätzlicher

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