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   BSG, 11.08.1994 - 3 BS 1/93   

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https://dejure.org/1994,3422
BSG, 11.08.1994 - 3 BS 1/93 (https://dejure.org/1994,3422)
BSG, Entscheidung vom 11.08.1994 - 3 BS 1/93 (https://dejure.org/1994,3422)
BSG, Entscheidung vom 11. August 1994 - 3 BS 1/93 (https://dejure.org/1994,3422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 508
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus BSG, 11.08.1994 - 3 BS 1/93
    Ziel der Gesetzesänderung ist es vielmehr, in Fällen, in denen der Klageanspruch auf mehrere, verschiedenen Rechtswegen zugeordnete Grundlagen gestützt ist, das angerufene Gericht zur Entscheidung über sämtliche Klagegründe zu verpflichten, sofern nur der Rechtsweg für einen von ihnen gegeben ist (BGHZ 114, 1 = NJW 1991, 1686).
  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Auszug aus BSG, 11.08.1994 - 3 BS 1/93
    Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §§ 165 und 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) wirken die ehrenamtlichen Richter bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung nicht mit (so auch in bezug auf das arbeitsgerichtliche Verfahren: BAG AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979 = NJW 1994, 1172).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus BSG, 11.08.1994 - 3 BS 1/93
    Hierbei handelt es sich um einen Hilfs- bzw Nebenanspruch zum Anspruch auf Schadensersatz, der in bezug auf die Rechtswegzuständigkeit denselben Regeln folgt wie der Schadensersatzanspruch (BGHZ 67, 81, 91).
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus BSG, 11.08.1994 - 3 BS 1/93
    Da die Klägerin Schadensersatz in Geld begehrt, ist auf die Rechtsprechung nicht näher einzugehen, daß die Rechtswegzuweisung des § 40 Abs. 2 VwGO nicht für den Herstellungsanspruch auf Schadensersatz durch eine Amtshandlung gilt (vgl BSGE 41, 126, 127).
  • BSG, 29.09.1994 - 3 BS 2/93

    Krankenkasse - Streitgegenstand - Rechtsweg

    Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §§ 165 und 153 Abs. 1 SGG wirken die ehrenamtlichen Richter bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung nicht mit (Beschluß des Senats vom 11. August 1994 - 3 BS 1/93 - zur Veröffentlichung bestimmt; ferner für das arbeitsgerichtliche Verfahren: Bundesarbeitsgericht, AP Nr. 19 zu § 2 Arbeitsgerichtsgesetz 1979 = NJW 1994, 1172).
  • LSG Hessen, 26.01.2022 - L 6 SF 7/21

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 82 VO (EU) 2016/679;

    Denn § 51 Abs. 1 SGG lässt auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die verfassungsrechtlich verbürgte Rechtswegzuständigkeit der Zivilgerichte für Amtshaftungsansprüche aus Art. 34 Satz 3 GG unberührt (vgl. nur BSG, Beschluss vom 11. August 1994 - 3 BS 1/93 -, SozR 3-1500 § 51 Nr. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 45/14

    Prozesskostenhilfe; Fehlende hinreichende Erfolgsaussicht; Unzuständigkeit der

    Für eine auf Schadensersatz gerichtete Klage, auch wenn sie als Folgenbeseitigung bezeichnet wird, ist die Sozialgerichtsbarkeit nicht zuständig (BSG, Beschluss vom 22. November 2012 - B 3 P 2/12 B - juris Rdn. 15, 17, m. w. Nachw.; Beschluss vom 11. August 1994 - 3 BS 1/93 - juris Rdn. 14).

    Seine Auseinandersetzung im gleichen Schriftsatz mit dem Beschluss vom 11. August 1994 - 3 BS 1/93 - ist zwar inhaltlich bis auf einen wesentlichen Punkt im Kern zutreffend, betrifft jedoch nicht den hier zu entscheidenden Fall; der wesentliche Aspekt, in dem die Auseinandersetzung mit dem Beschluss des BSG nicht zutreffend ist, betrifft das Vorbringen des Prozessbevollmächtigten des Klägers, das BSG habe dort "allein" die vorliegend nicht zur Entscheidung stehende Frage mehrerer selbständiger und nebeneinander geltend gemachter Klageanträge beurteilt.

  • BSG, 12.01.2023 - B 12 SF 1/21 R

    Beitragserhöhungen für private Pflegezusatzversicherungen; Rechtswegzuweisung zur

    Bei einer Mehrheit von prozessualen Ansprüchen ist für jeden dieser Ansprüche die Rechtswegzuständigkeit gesondert zu prüfen (BGH Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 59/13 - BGHZ 199, 159 RdNr 14 mwN) und gegebenenfalls für einzelne Ansprüche die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs zu verneinen (vgl BSG Beschluss vom 11.8.1994 - 3 BS 1/93 - SozR 3-1500 § 51 Nr. 13 S 17 f) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 34 AS 739/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Auskunftsklage -

    Denn hierbei handelt es sich um einen Hilfs- bzw. Nebenanspruch zum Anspruch auf Schadensersatz, der in Bezug auf die Rechtswegzuständigkeit denselben Regeln folgt wie der Schadensersatzanspruch (BGHZ 67, 81, 91; Bundessozialgericht, Beschluss vom 11. August 1994, Az.: 3 BS 1/93, zitiert nach Juris-Datenbank).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2014 - L 13 AS 108/13
    Für eine auf Schadensersatz gerichtete Klage, auch wenn sie als Folgenbeseitigung bezeichnet wird, ist die Sozialgerichtsbarkeit nicht zuständig (BSG, Beschluss vom 22. November 2012 - B 3 P 2/12 B - juris Rdn. 15, 17, m. w. Nachw.; Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 13/11 R - juris Rdn. 33; Beschluss vom 11. August 1994 - 3 BS 1/93 - juris Rdn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2004 - L 10 KA 28/03

    Schadensersatz eines Vertragsarztes wegen Punktwerteverfall; Zulässigkeit des

    Der Kläger hat damit einen Amtshaftungsanspruch i.S.d. § 839 Bürgerliches Gesetzbuch i.V.m. Art. 34 Grundgesetz (GG) geltend gemacht, für den ausschließlich der Rechtsweg zu den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben ist (z. dazu z.B. BGHZ 81, 21; BGH NJW 2002, 1793; BSG vom 11.08.1994 - 3 BS 1/93 -).
  • LSG Bayern, 18.06.2002 - L 10 AL 214/98

    Voraussetzungen der Aufhebung der Bewilligung der Arbeitslosenhilfe aufgrund

    Für den von der Klägerin im Berufungsverfahren geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung, mit dem sie gegen die Ansprüche der Beklagten aufrechnen will, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nicht begründet, denn § 51 Abs. 1 SGG lässt die verfassungsrechtlich verbürgte Rechtswegezuständigkeit der Zivilgerichte für Amtshaftungsansprüche (Art. 34 Satz 3 Grundgesetz -GG- iVm § 839 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-) unberührt (BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 13 S 18; Niesel, Der Sozialgerichtsprozesss, 3.Auflage, Rdnr 3).
  • LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 353/99

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Denn § 51 Abs. 1 SGG lässt die verfassungsrechtlich verbürgte Rechtswegezuständigkeit der Zivilgerichte für Amtshaftungsansprüche (Art. 34 Satz 3 Grundgesetz - GG - iVm § 839 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -) unberührt (BSG SozR 3 - 1500 § 51 Nr. 13; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 3. Aufl, RdNr 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 13 AS 225/14
    Für eine auf Schadensersatz gerichtete Klage, auch wenn sie als Folgenbeseitigung bezeichnet wird, ist die Sozialgerichtsbarkeit nicht zuständig (BSG, Beschluss vom 22. November 2012 - B 3 P 2/12 B - juris Rdn. 15, 17, m. w. Nachw.; Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 13/11 R - juris Rdn. 33; Beschluss vom 11. August 1994 - 3 BS 1/93 - juris Rdn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2014 - L 13 AS 120/14
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