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   AG Rüsselsheim, 20.04.2012 - 3 C 2273/11 (37)   

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https://dejure.org/2012,28671
AG Rüsselsheim, 20.04.2012 - 3 C 2273/11 (37) (https://dejure.org/2012,28671)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 20.04.2012 - 3 C 2273/11 (37) (https://dejure.org/2012,28671)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 20. April 2012 - 3 C 2273/11 (37) (https://dejure.org/2012,28671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Defekt am Reverse Flow Check Controller als außergewöhnlicher Umstand

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Defekt des "Reverse Flow Check Controller" / "außergewöhnlichen Umstand" / Aktivlegitimation / Rechtsverfolgungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung - schriftliche Buchungsbestätigung nicht erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 20.04.2012 - 3 C 2273/11
    Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.11.2009 soll Art. 7 der VO aber auch dann anwendbar sein, wenn Passagiere - wie hier - wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden (vgl. EuGH NJW 2010, 43), so dass der Kläger von der Beklagten die Zahlung eines Ausgleichsanspruchs in Höhe von 400,-- Euro für sich und seine Ehefrau verlangen kann.

    Technische Probleme (hier: behaupteter Defekt des sog. Reverse Flow Check Controller), die zu einer Verspätung führen, stellen keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der VO dar, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind (EuGH NJW 2010, 43 ff.).

  • OLG München, 19.07.2006 - 10 U 2476/06

    Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 20.04.2012 - 3 C 2273/11
    Die Rechnungsstellung nach § 10 Abs. 1 RVG ist nur für die Erforderlichkeit der Vergütung im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandanten maßgeblich und ohne Bedeutung für die Fälligkeit des Anspruchs - insbesondere im Hinblick auf einen materiell-rechtlichen Kostenanspruch (vgl. OLG München NZV 2007, 211 m. w. N.).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 20.04.2012 - 3 C 2273/11
    Als "außergewöhnlicher Umstand" kann ein technisches Problem bei einem Flugzeug nach der Rechtsprechung des EuGH daher nur dann angesehen werden, wenn es seine Ursache in einem der im Erwägungsgrund 14 der VO genannten Umstände hat, z. B. auf versteckten Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder terroristischen Angriffen beruht (vgl. EuGH NJW 2009, 347).
  • AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 237/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsleistung / wechselseitige Anrechnung /

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 20.04.2012 - 3 C 2273/11
    Grundlage der Rechtsanwaltskosten ist allerdings der eingetretene Verzug der Beklagten und nicht die Flugverspätung selbst (so bereits AG Rüsselsheim BeckRS 2011, 21459).
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