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   BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 35.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6427
BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 35.04 (https://dejure.org/2005,6427)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2005 - 3 C 35.04 (https://dejure.org/2005,6427)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 3 C 35.04 (https://dejure.org/2005,6427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AusglLeistG § 2 Abs. 1 Satz 2, Satz 3; EntschG § 7 Abs. 1, § 7 Abs. 2 Satz 1, Satz 3
    Höhe des Anspruchs; Anspruch; Kürzung; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge; Degression; Anteilsdegression; Gesamtschau; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamthandsgemeinschaft; Bruchteilsgemeinschaft; Berechtigter; Geschädigter; unmittelbar Geschädigter; Stichtag; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AusglLeistG § 2 Abs. 1 Satz 2
    Anspruch; Anspruchsberechtigter; Anspruchshöhe; Anteilsdegression; Anteilsdegression; Ausgleichsleistung; Berechtigter; Bruchteilsgemeinschaft; Bruchteilsgemeinschaft; Degression; Entschädigung; Erbe; Erbe; Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Gesamthandsgemeinschaft; ...

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsleistung wegen des Verlustes von Vermögenswerten durch entschädigungslose Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage - Ermittlung eines von der Bemessungsgrundlage abzuziehenden Kürzungsbetrages - Summierung der Ansprüche auf ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigung; Anteilsdegression

  • Judicialis

    AusglLeistG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; AusglLeistG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; EntschG § 7 Abs. 1; ; EntschG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; EntschG § 7 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsdegression bei Zusammentreffen von Wiedergutmachungsansprüchen unmittelbar Geschädigter in der Person eines Leistungsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2006, 310
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 32.03

    Höhe des Anspruchs; Kürzung der Bemessungsgrundlage; Kürzungsbetrag;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 35.04
    Die Anteilsdegression im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG ist nicht nur in den Fällen anzuwenden, in denen der unmittelbar Geschädigte auch derjenige ist, der die Wiedergutmachungsleistung beansprucht (Fortführung des Urteils vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1).

    Wie der Senat mit Urteil vom 16. September 2004 (BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1) bereits entschieden hat, ist Berechtigter im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG derjenige, der durch die den Entschädigungsanspruch oder den Anspruch auf Ausgleichsleistung auslösende Maßnahme unmittelbar geschädigt wurde.

    Doch wird im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht durch § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG im Fall einer Anteilsdegression trotz einer gesamthänderischen Zuordnung des geschädigten Vermögenswertes der gesamthänderische Verbund zum Zwecke der Berechnung von Entschädigung und Ausgleichsleistung gerade aufgelöst (Urteil vom 19. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1).

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 19.04

    Anspruch; Höhe des Anspruchs; Kürzung; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 35.04
    Das hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 3 C 19.04 - entschieden; hierauf wird verwiesen.
  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage;

    Die Anteilsdegression nach dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der unmittelbar Geschädigte als "Stichtagsberechtigter" auch noch zum Zeitpunkt des Inkafttretens des Vermögensgesetzes gelebt bzw. existiert hat (grundlegend: Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1; bestätigt durch Urteile vom 19. Mai 2005 - BVerwG 3 C 19.04 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 2 und - BVerwG 3 C 35.04 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 3).
  • BVerwG, 14.06.2007 - 3 C 7.06

    Festsetzung einer höheren Ausgleichsleistung für ein im Zuge der Bodenreform im

    Sie stehe auch im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005 BVerwG 3 C 35.04 (Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 3).

    Das hat der Senat mit Urteil vom 19. Mai 2005 BVerwG 3 C 35.04 (Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 3) bereits entschieden.

  • BVerwG, 21.06.2021 - 8 B 44.20

    Höhe der Entschädigung für Personenhandelsgesellschaften wegen Entziehung eines

    Die Vorschrift behandelt Bruchteils- und gesamthänderische Berechtigungen als gesonderte Vermögenswerte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 35.04 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 3 S. 14) und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass der durch den Eingriff Betroffene nur hinsichtlich seines Anteils unmittelbar geschädigt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 a.a.O. S. 14 f.).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 B 98.04

    Entschädigungsberechtigung einer Erbengemeinschaft wegen Enteignung eines

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 35.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 07.02.2006 - 3 B 108.05

    Änderung einer Streitwertentscheidung - Berechnung einer Degression - Vornahme

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 19. Mai 2005 - BVerwG 3 C 35.04 - (Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 3) ab.
  • BVerwG, 07.02.2006 - 3 C 7.06

    Berechnung einer Degression - Vornahme einer Gesamtschau - Festsetzung des

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 19. Mai 2005 - BVerwG 3 C 35.04 - (Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 3) ab.
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