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   BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88   

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BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88 (https://dejure.org/1992,7686)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1992 - 3 C 37.88 (https://dejure.org/1992,7686)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 3 C 37.88 (https://dejure.org/1992,7686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer höheren Anlieferungs-Referenzmenge - Vornahme einer Baumaßnahme zur Erhöhung der Zahl der Kuhplätze - Errichtung eines Wohnhauses - Verfehlung eines Stichtages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.02.1990 - 3 C 51.86

    Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Anerkennung einer besonderen

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88
    Der Vortrag des Klägers im Verfahren BVerwG 3 C 51.86, auf den er im vorliegenden Verfahren verweist, zeigt keine bisher übergangenen Gesichtspunkte auf und gibt daher dem erkennenden Senat keine Veranlassung, seine bisherige Rechtsprechung zu ändern.

    Insoweit wird auf das den Beteiligten bekannte, im Verfahren BVerwG 3 C 51.86 ergangene Urteil vom 22. Februar 1990 Bezug genommen.

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87

    Milcherzeugung - Kuhplatzzahl - Erhöhungsmaßnahme - Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88
    Die Milch-Garantiemengen-Verordnung beruht, soweit sie ein Bescheinigungsverfahren vorsieht, auf einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigung (hierzu im einzelnen ausführlich: BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - BVerwGE 79, 171 ff. [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87]).

    Die Regelung des § 6 Abs. 2 bis 5 a MGV steht mit dem Gemeinschaftsrecht wie auch mit deutschem Recht in Einklang (BVerwG, Urteile vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - BVerwGE 79, 171 ff. [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] = Buchholz 451.512 Nr. 3, - BVerwG 3 C 36.87 - BVerwGE 79, 180 ff. = Buchholz 451.512 Nr. 2 und - BVerwG 3 C 48.86 - BVerwGE 79, 192 ff. = Buchholz 451.512 Nr. 4).

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88
    Die Regelung des § 6 Abs. 2 bis 5 a MGV steht mit dem Gemeinschaftsrecht wie auch mit deutschem Recht in Einklang (BVerwG, Urteile vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - BVerwGE 79, 171 ff. [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] = Buchholz 451.512 Nr. 3, - BVerwG 3 C 36.87 - BVerwGE 79, 180 ff. = Buchholz 451.512 Nr. 2 und - BVerwG 3 C 48.86 - BVerwGE 79, 192 ff. = Buchholz 451.512 Nr. 4).
  • BVerwG, 18.03.1992 - 3 C 15.89

    Erhöhung der Zahl der Kuhplätze als unmittelbares Ziel und Ergebnis einer

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88
    Daß die Errichtung des Wohnhauses keine Baumaßnahme in diesem Sinne ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen, denn die Erhöhung der Zahl der Kuhplätze muß das unmittelbare Ziel und Ergebnis der Baumaßnahme sein, nicht erst die Folge von betrieblichen, durch die Baumaßnahme möglich gewordenen Dispositionen oder weiteren Maßnahmen (vgl. Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - Buchholz 451.512 Nr. 31; Urteil vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 -).
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88
    Nur unter dieser Voraussetzung kann das angefochtene Urteil keinen Bestand haben, wie sich aus §§ 137 Abs. 1, 144 Abs. 3 VwGO ergibt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, so Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 25).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 36.87

    Milcherzeugung - Anfangsstichtag - Referenzmenge - Bescheinigungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88
    Die Regelung des § 6 Abs. 2 bis 5 a MGV steht mit dem Gemeinschaftsrecht wie auch mit deutschem Recht in Einklang (BVerwG, Urteile vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - BVerwGE 79, 171 ff. [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] = Buchholz 451.512 Nr. 3, - BVerwG 3 C 36.87 - BVerwGE 79, 180 ff. = Buchholz 451.512 Nr. 2 und - BVerwG 3 C 48.86 - BVerwGE 79, 192 ff. = Buchholz 451.512 Nr. 4).
  • BVerwG, 31.01.1991 - 3 C 32.88

    Kuhplatz - Stallplätze für Milchkühe - Erstellung eines Grünfuttersilos

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88
    Daß die Errichtung des Wohnhauses keine Baumaßnahme in diesem Sinne ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen, denn die Erhöhung der Zahl der Kuhplätze muß das unmittelbare Ziel und Ergebnis der Baumaßnahme sein, nicht erst die Folge von betrieblichen, durch die Baumaßnahme möglich gewordenen Dispositionen oder weiteren Maßnahmen (vgl. Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - Buchholz 451.512 Nr. 31; Urteil vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 -).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 78.11

    Luftreinhalteplan; Luftreinhalte- und Aktionsplan; Luftverunreinigung;

    Hat der die Rüge vorbringende Verfahrensbeteiligte keinen Beweisantrag gestellt, so ist ferner darzulegen, weshalb sich dem Tatsachengericht eine weitere Sachaufklärung in der jetzt aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 29. Juli 1992 - BVerwG 3 C 37.88 - juris).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11

    Klärungsbedürftigkeit der ausschließlichen Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der

    Hat der die Rüge vorbringende Verfahrensbeteiligte keinen Beweisantrag gestellt, so ist ferner darzulegen, weshalb sich dem Tatsachengericht eine weitere Sachaufklärung in der jetzt aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 29. Juli 1992 - BVerwG 3 C 37.88 - juris).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 B 94.09

    Ausnahmegenehmigung für die Erhebung von Parkgebühren; gewerblicher ambulanter

    Deshalb wäre es erforderlich gewesen, in der Beschwerdebegründung herauszuarbeiten, weshalb sich dem Berufungsgericht die vermisste Sachverhaltsaufklärung gleichwohl hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. Juli 1992 - BVerwG 3 C 37.88 - juris).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 B 123.03

    Unzureichende Aufklärung des Sachverhalts durch das Gericht - Beantragung der

    Dem Gericht kann nämlich nur dann eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts vorgeworfen werden, wenn nach den gesamten Umständen - auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag - erkennbar war, dass ein weiteres Beweismittel vorhanden war und dieses der weiteren Sachaufklärung hätte dienlich sein können (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 29. Juli 1992 - BVerwG 3 C 37.88 -).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitutionsausschluß wegen Erwerbs

    Dem Gericht kann nämlich nur dann eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts vorgeworfen werden, wenn nach den gesamten Umständen - auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag - erkennbar war, daß ein weiteres Beweismittel vorhanden war und dieses der weiteren Sachaufklärung hätte dienlich sein können (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 29. Juli 1992 - BVerwG 3 C 37.88 - und vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 11 C 26.92 -).
  • BVerwG, 28.11.2005 - 3 B 21.05

    Voraussetzungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes des Bestehens

    Dem Gericht kann nur dann eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts vorgeworfen werden, wenn nach den gesamten Umständen - auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag - erkennbar war, dass ein weiteres Beweismittel vorhanden war und dieses der weiteren Sachaufklärung hätte dienlich sein können (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 29. Juli 1992 - BVerwG 3 C 37.88 - juris).
  • BVerwG, 28.11.2005 - 3 B 22.05

    Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Gerichts im Hinblick auf den Bau

    Dem Gericht kann nur dann eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts vorgeworfen werden, wenn nach den gesamten Umständen - auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag - erkennbar war, dass ein weiteres Beweismittel vorhanden war und dieses der weiteren Sachaufklärung hätte dienlich sein können (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 29. Juli 1992 - BVerwG 3 C 37.88 - juris).
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