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   BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73   

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https://dejure.org/1974,243
BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73 (https://dejure.org/1974,243)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1974 - III C 4.73 (https://dejure.org/1974,243)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1974 - III C 4.73 (https://dejure.org/1974,243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurücklassen von Wirtschaftsgütern bei der Aussiedlung - Wirksamkeit eines privatrechtlichen geldwerten Anspruchs - Anwendung ausländischer Rechtsnormen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 357
  • MDR 1975, 171
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.06.1972 - III C 17.71

    Erwerb von Betriebsvermögen in Ungarn - Verlust eines Betriebes durch

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73
    Er hat aber die Frage, ob ein Spätaussiedler auch wegen solcher Wirtschaftsgüter eine Schadensfeststellung beanspruchen kann, die er erst nach dem 31. März 1952 erworben und anläßlich seiner Aussiedlung "zurückgelassen" hatte, ausdrücklich offengelassen (zuletztUrteil vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 130]); sie war bisher nicht entscheidungserheblich.

    Das kann in Fortführung der Rechtsprechung des Senats(Urteile vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 -, vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 - undvom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 78.72 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 119, 130, 138]) in Fällen vorliegender Art, in denen es - abweichend von § 12 Abs. 12 LAG - nicht um Wirtschaftsgüter geht, die der Aussiedler in der Verfügungsgewalt erbberechtigter Personen zurückläßt, jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn jeder Bergmann - ohne Rücksicht auf seine Nationalität oder Volkszugehörigkeit -, der Polen verläßt, seinen bisherigen Kohlen-Deputatanspruch verliert.

  • BVerwG, 02.12.1971 - III C 97.70

    Versorgungsanspruch auf Deputatkohle eines Aussiedlers aus Oberschlesien wegen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73
    Nach erfolglosem Beschwerdeverfahren hat das Verwaltungsgericht, das Auskünfte von der Sozialversicherungsanstalt Z. und von der Steinkohlengrube."G." sowie eine gutachtliche Stellungnahme des Instituts für Ostrecht eingeholt hatte, durch Urteil vom 15. Dezember 1972 die angefochtenen Bescheide aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Anspruch des Klägers auf jährlich 2, 5 t Deputat-Kohle als Vertreibungsschaden festzustellend Zur Begründung ist angeführt: Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen und unter Zugrundelegung der Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in seinemUrteil vom 2. Dezember 1971 - BVerwG III C 97.70 - aufgestellt habe, sei dahin zu erkennen, daß der hier in Rede stehende Anspruch auf Lieferung von Deputat-Kohle ein privatrechtlicher geldwerter im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG sei.

    Der Senat hat in seinen Urteilenvom 2. Dezember 1971 - BVerwG III C 97.70 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 127 = ZLA 1972, 43) und vom gleichen Tage - BVerwG III C 117.70 - (ZLA 1972, 44) dahin erkannt, daß der Anspruch auf Deputat-Kohle, den ein Aussiedler als ehemaliger Bergmann neben seiner ihm wegen Arbeitsunfähigkeit gewährten Rente bis zu seiner Aussiedlung aus Polen hatte, ein privatrechtlicher geldwerter Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG sein kann.

  • BVerwG, 31.07.1973 - III C 78.72

    Parteiwechsel kraft Gesetzes - Voraussetzungen für die Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73
    Das kann in Fortführung der Rechtsprechung des Senats(Urteile vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 -, vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 - undvom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 78.72 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 119, 130, 138]) in Fällen vorliegender Art, in denen es - abweichend von § 12 Abs. 12 LAG - nicht um Wirtschaftsgüter geht, die der Aussiedler in der Verfügungsgewalt erbberechtigter Personen zurückläßt, jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn jeder Bergmann - ohne Rücksicht auf seine Nationalität oder Volkszugehörigkeit -, der Polen verläßt, seinen bisherigen Kohlen-Deputatanspruch verliert.
  • BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71

    Ausschluss der Schadensfeststellung bei Nichtantrittsschäden -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73
    Diese Erwägung hat zwar nicht unmittelbaren Niederschlag im Gesetz gefunden (vgl.Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG III C 49.71 - [Buchholz 427.3 § 14 Nr. 9 = ZLA 1974, 61]).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI B 78.73
    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73
    Daraus folgt: Die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Komponenten, aus denen das Verwaltungsgericht unter Anwendung des ausländischen Rechts zu dem Ergebnis gekommen ist, der in Rede stehende Anspruch sei ein privatrechtlicher geldwerter, sind grundsätzlich irrevisibel (vgl.Beschluß vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI B 78.73 -[Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 64]).
  • BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69

    Ersatzfähigkeit von Vertreibungsschäden der Erben bei Tod des kriegsvermissten

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73
    Der Senat hat in seinen Urteilenvom 2. Dezember 1971 - BVerwG III C 97.70 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 127 = ZLA 1972, 43) und vom gleichen Tage - BVerwG III C 117.70 - (ZLA 1972, 44) dahin erkannt, daß der Anspruch auf Deputat-Kohle, den ein Aussiedler als ehemaliger Bergmann neben seiner ihm wegen Arbeitsunfähigkeit gewährten Rente bis zu seiner Aussiedlung aus Polen hatte, ein privatrechtlicher geldwerter Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG sein kann.
  • BVerwG, 02.12.1971 - III C 117.70

    Begründung eines zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisses nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73
    Der Senat hat in seinen Urteilenvom 2. Dezember 1971 - BVerwG III C 97.70 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 127 = ZLA 1972, 43) und vom gleichen Tage - BVerwG III C 117.70 - (ZLA 1972, 44) dahin erkannt, daß der Anspruch auf Deputat-Kohle, den ein Aussiedler als ehemaliger Bergmann neben seiner ihm wegen Arbeitsunfähigkeit gewährten Rente bis zu seiner Aussiedlung aus Polen hatte, ein privatrechtlicher geldwerter Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG sein kann.
  • BVerwG, 30.01.1969 - III C 31.68

    Verlegung eines Betriebes in ein anderes Land - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73
    Das kann in Fortführung der Rechtsprechung des Senats(Urteile vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 -, vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 - undvom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 78.72 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 119, 130, 138]) in Fällen vorliegender Art, in denen es - abweichend von § 12 Abs. 12 LAG - nicht um Wirtschaftsgüter geht, die der Aussiedler in der Verfügungsgewalt erbberechtigter Personen zurückläßt, jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn jeder Bergmann - ohne Rücksicht auf seine Nationalität oder Volkszugehörigkeit -, der Polen verläßt, seinen bisherigen Kohlen-Deputatanspruch verliert.
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

    Hierbei handelt es sich um die Feststellung von Tatsachen, auch soweit es um die Entscheidung geht, welche ausländischen Rechtsvorschriften zur Auslegung des Gegenseitigkeitserfordernisses in § 87 Abs. 2 AuslG heranzuziehen sind, wie sie auszulegen sind und wie die griechischen Vorschriften bei der Einbürgerung von Deutschen in der Praxis angewandt werden (§ 173 VwGO i.V.m. § 293 ZPO, vgl. etwa Urteil vom 18. Juli 1974 - BVerwG 3 C 4.73 - BVerwGE 45, 357 ; Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 9 B 19.99 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6 m.w.N.).

    Die festgestellten Tatsachen unterliegen nur insoweit der revisionsgerichtlichen Überprüfung, als geltend gemacht wird, das Berufungsgericht habe seiner Ermittlungspflicht nicht genügt oder das Ergebnis sei unter Verstoß gegen sonstige Verfahrensvorschriften gewonnen worden (Urteil vom 18. Juli 1974, a.a.O., Leitsatz 3).

  • BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17

    Beweiserhebung des Gerichts zur Bestimmung und Ermittlung des ausländischen

    Feststellungen zum Inhalt ausländischen Rechts sind einerseits grundsätzlich irrevisibel, können aber andererseits Gegenstand von Verfahrensrügen sein (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 1974 - 3 C 4.73 - BVerwGE 45, 357 und vom 8. Mai 1984 - 9 C 208.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148 S. 42).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Als Verfahrensmangel kann mit der Revision und folglich auch mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden, daß der Tatrichter seiner Ermittlungspflicht nicht nachgekommen sei, insbesondere die Grenzen seines Ermessens nicht beachtet habe (vgl. z.B. BVerwGE 45, 357 [BVerwG 18.07.1974 - III C 4/73]; BGH, Urteile vom 26. Juni 1987 - II ZR 6/87 - NJW 1988, 647; vom 24. März 1987 - VI ZR 112/86 - NJW 1988, 648 jeweils mit Nachweisen).
  • BVerwG, 07.09.1998 - 8 B 118.98

    Rechtsnachfolge; testamentarischer Erbe als Rechtsnachfolger; Ausschluß des

    Als Verfahrensmangel kann demzufolge gerügt werden, der Tatrichter sei seiner Ermittlungspflicht unter Verletzung seines Ermessens nicht nachgekommen (Urteil vom 18. Juli 1974 - BVerwG III C 4.73 - BVerwGE 45, 357 ).
  • BVerwG, 18.08.1995 - 1 B 55.95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Als Verfahrensmangel kann insoweit nur gerügt werden, daß der Tatrichter seiner Ermittlungspflicht nicht nachgekommen sei, insbesondere die Grenzen seines Ermessens nicht beachtet habe (BVerwGE 45, 357 [BVerwG 18.07.1974 - III C 4/73]; Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32; Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 43.89 - Buchholz 130 § 3 RuStAG Nr. 2; Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 9 B 15.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 224 und Beschluß vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 01.07.1975 - III C 6.74

    Rechtsmittel

    Eine Vermutung tatsächlicher Art zugunsten der Aussiedler besteht in diesem Zusammenhang nicht." Vgl. ferner Beschluß vom 18. Juli 1972 - BVerwG III B 98.71 - sowie Urteile vom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 78.72 - und vom 18. Juli 1974 - BVerwG III C 4.73 - (Buchholz 427.3 § 12 Nrn. 133, 138, 143).

    Ebensowenig wie nach der Rechtsprechung des Senats der Verlust eines Kohlen-Deputatanspruchs, der gleichermaßen jeden Bergmann - ohne Rücksicht auf seine Nationalität beim Verlassen des zu den Aussiedlungsgebieten gehörigen Landes - trifft, keinen Vertreibungsschaden darstellt, weil er nicht auf einer gegen Deutsche gerichteten Maßnahme beruht (Urteil vom 18. Juli 1974 - a.a.O. -), ist dies bei einem Schaden auf Grund allgemeiner Devisenbestimmungen der Fall, wenn der Geschädigte - wie hier der Kläger - ein deutscher Aussiedler ist.

  • BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 37.77

    Feststellung eines Vertreibungsschadens

    Da der Kläger den Gegenwert seines Sparkontos ohne staatlichen Zwang an die Kirchengemeinde verschenkte und er infolgedessen im Aussiedlungszeitpunkt nicht mehr Inhaber des Sparkontos war, kann fernerhin offenbleiben, ob der Kläger einen feststellungsfähigen Vertreibungsschaden erlitten hätte, wenn er das Guthaben auf einem Ausländer Sperrkonto in Polen zurückgelassen hätte (vgl. hierzu einerseits Urteil vom 18. Juli 1974 - BVerwG 3 C 4.73 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 143] und andererseits Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 3 C 6.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 149]).

    Da das Verwaltungsgericht aus den vorgenannten Gründen die Klage zu Recht abgewiesen hat, kann schließlich auch offenbleiben, inwieweit der Kläger das Guthaben bei der polnischen Sparkasse bis zum 1. Januar 1969 oder später angesammelt hatte, und es bedarf keiner Entscheidung darüber, ob die von Spätaussiedlern nach dem genannten Stichtag im Vertreibungsgebiet erworbenen Wirtschaftsgüter im Lastenausgleich überhaupt noch berücksichtigt werden können (vgl. die in § 14 Abs. 1 Satz 2 LAG [Ostschäden] und in § 6 Abs. 4 RepG für sogenannte "Nichtantrittschäden" bei vor dem 1. Januar 1969 eingetretenen Erbfällen getroffenen Regelungen sowie Nr. 63 der Begründung zum Regierungsentwurf des Reparationsschädengesetzes in Bundestagsdrucksache V/2432 S. 51 [abgedruckt auch Mtbl. BAA 1969, 82] und das Urteil des Senats vom 18. Juli 1974 - BVerwG 3 C 4.73 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Strafverfolgung von

    Als Verfahrensmangel kann insoweit nur gerügt werden, daß der Tatrichter seine Ermittlungspflicht nicht nachgekommen sei, insbesondere die Grenzen seines Ermessens nicht beachtet habe (BVerwGE 45, 357 [BVerwG 18.07.1974 - III C 4/73] , Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32; Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 43.89 - Buchholz 130 § 3 RuStAG Nr. 2, Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 9 B 15.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 224).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 B 22.05

    Verfolgung von straffällig gewordenen Kurden bei Rückkehr in die Türkei - Klärung

    Auch dies führt nicht auf eine Frage des revisiblen Rechts, sondern insoweit handelt es sich um eine von den Tatsacheninstanzen zu beurteilende Frage der Auslegung und Anwendung ausländischen Rechts (vgl. BVerwGE 45, 357).
  • BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 40.83

    Vermögenseinbußen - Aussiedler - Verlassens der Vertreibungsgebiete -

    Wie bereits in dem Urteil des Senats vom 18. Juli 1974 - BVerwG 3 C 4.73 - (BVerwGE 45, 357 = Buchholz 427.3 § 12 Nr. 143) ausgeführt worden ist, liegt diesen Regelungen die Erwägung zugrunde, daß Maßnahmen gegen deutsches Vermögen oder deutsche Staatsangehörige und Volkszugehörige nach dem 31. Dezember 1968 nicht mehr mit den Ereignissen des zweiten Weltkrieges in Zusammenhang gebracht werden können (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf des Reparationsschädengesetzes, BT-Drucks. V/2432 zu Tz 63 Abs. 2).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 9 B 19.99

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Nach religiösem Ritus geschlossene

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 208.83

    Ausländische Rechtsnormen als Erkenntnisquellen für die politische Verfolgung im

  • BVerwG, 16.03.1988 - 9 B 54.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.09.1987 - 2 B 29.87

    Gutachtenergebnis einer mutmaßlichen Stellung eines Schulinspektors im

  • BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 13.78
  • BVerwG, 28.05.1980 - 3 CB 63.77

    Grundvermögensschaden durch Nationalisierungsmaßnahme

  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71

    Schadensfeststellung an privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen -

  • BVerwG, 21.08.1985 - 9 B 293.85

    Auslegung ausländischen Rechts als tatsächliche Feststellungen - Voraussetzungen

  • BVerwG, 08.03.1985 - 9 B 556.83

    Auslegung von Strafvorschriften in Ostblockstaaten - Verwertbarkeit von

  • BVerwG, 02.10.1975 - III B 45.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtsgrundlage für die

  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 71.73

    Anspruch eines Aussiedlers auf Deputat-Leistungen als privatrechtlicher

  • BVerwG, 07.02.1990 - 1 B 184.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • BVerwG, 12.02.1986 - 9 B 24.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 111.83

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch gerichtliche Entscheidungen ohne

  • BVerwG, 06.10.1981 - 9 B 3174.81

    Darlegungserfordernisse bei der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 27.01.1975 - III B 8.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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