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   BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 40.09   

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BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 40.09 (https://dejure.org/2010,2592)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2010 - 3 C 40.09 (https://dejure.org/2010,2592)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 (https://dejure.org/2010,2592)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BerRehaG § 1 Abs. 1 Nr. 4; § 17 Abs. 1
    Operative Bearbeitung" "operative Vorgänge" Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung; beruflicher Nachteil; berufsbezogener Eingriff; Bespitzelungen; Bündel von Einzelmaßnahmen; Drangsalierungen; Verfolgungsmaßnahmen gegen Dritte; MfS; politische Verfolgung in ...

  • openjur.de

    " Operative Bearbeitung" " operative Vorgänge" Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung; beruflicher Nachteil; berufsbezogener Eingriff; Bespitzelungen; Bündel von Einzelmaßnahmen; Drangsalierungen; Verfolgungsmaßnahmen gegen Dritte; MfS; politische Verfolgung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BerRehaG § 1 Abs. 1 Nr. 4; § 17 Abs. 1
    Absicht; Arbeitsverhältnis; Aufgabe; Aufhebungsvertrag; Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung; Berufsausübung; Berufsbezogenheit; Beschäftigung; Bespitzelung; Bespitzelungen; Bündel von Einzelmaßnahmen; DDR; Drangsalierungen; Dritter; Eingriff; Folge; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 4 BerRehaG, § 17 Abs 1 BerRehaG
    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Nachteile als Folge politischer Verfolgung; subjektive Zwangslage; Verfolgungsmaßnahmen gegen Dritte; selbstzugefügter politischer Nachteil

  • Wolters Kluwer

    Zufügung eines beruflichen Nachteils als Voraussetzung für einen Ausgleich beruflicher Nachteile nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG); Annahme einer auf tatsächliche Verfolgungsmaßnahmen zurückzuführenden Zwangslage als politische Verfolgung; Anschein ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beruflicher Nachteil; berufsbezogener Eingriff; Bespitzelungen; Drangsalierungen; Verfolgungsmaßnahmen gegen Dritte; Rehabilitierungsbescheinigung; subjektive Zwangslage; unbeabsichtigte Folgen; Zweckrichtung von Verfolgungsmaßnahmen

  • rewis.io

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Nachteile als Folge politischer Verfolgung; subjektive Zwangslage; Verfolgungsmaßnahmen gegen Dritte; selbstzugefügter politischer Nachteil

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Nachteile als Folge politischer Verfolgung; subjektive Zwangslage; Verfolgungsmaßnahmen gegen Dritte; selbstzugefügter politischer Nachteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerRehaG § 1 Abs. 1; BerRehaG § 17 Abs. 1
    Zufügung eines beruflichen Nachteils als Voraussetzung für einen Ausgleich beruflicher Nachteile nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG ); Annahme einer auf tatsächliche Verfolgungsmaßnahmen zurückzuführenden Zwangslage als politische Verfolgung; Anschein ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Berufliche Benachteiligung als Folge von Maßnahmen des Staatssicherheitsdienstes gegen Dritte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufliche Benachteiligung durch Stasi-Operationen gegen Dritte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufliche Rehabilitierung bei bloß angenommener Zwangslage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 36
  • NVwZ-RR 2011, 154
  • NJ 2011, 219
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 40.09
    Ansonsten ließen sich gerade Maßnahmen der so genannten operativen Zersetzung nicht erfassen, die darauf angelegt waren, in ihrer Abfolge und ihrem Zusammenwirken auf längere Sicht die gewollte rechtsstaatswidrige Wirkung zu erzielen (Urteil vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 3 C 1.03 - BVerwGE 119, 102 = Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 8).

    Der Senat hat insofern gefordert, dass den Einzelmaßnahmen "regelmäßig" ein einheitlicher Plan oder Willensentschluss zugrunde gelegen hat (Urteil vom 9. Oktober 2003, a.a.O. S. 110).

  • BVerwG, 05.12.2007 - 3 B 47.07

    Anspruch auf berufliche Rehabilitierung nach dem Beruflichen

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 40.09
    Dies hat der Senat für den Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung bereits anerkannt, sofern der Betroffene damit einer tatsächlich drohenden berufsbezogenen Maßnahme zuvorkommen wollte, die zugleich im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG seine politische Benachteiligung bezweckte (Beschluss vom 5. Dezember 2007 - BVerwG 3 B 47.07 - ZOV 2008, 57).
  • BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher

    Nur bei einer Beeinträchtigung anderer Rechte muss eine wertende Beurteilung vorgenommen und geprüft werden, ob derartige Eingriffe und Benachteiligungen systembedingt mehr oder weniger allgemeines DDR-Schicksal waren (BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - BVerwGE 138, 36 Rn. 12).

    Dieser Umstand ist regelmäßig in einem einheitlichen Plan oder Willensentschluss zu suchen, den der Betroffene belegen oder nach § 13 Abs. 2 VwRehaG glaubhaft machen muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Oktober 2003 - 3 C 1.03 - BVerwGE 119, 102 und vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - BVerwGE 138, 36 Rn. 10).

    Nur bei einer Beeinträchtigung anderer Rechte muss eine wertende Beurteilung vorgenommen und geprüft werden, ob derartige Eingriffe und Benachteiligungen systembedingt mehr oder weniger allgemeines DDR-Schicksal waren (BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - BVerwGE 138, 36 Rn. 12).

  • BVerwG, 17.03.2011 - 3 B 66.10

    Berufliche Rehabilitierung; repressive Ausgrenzung; systembedingte berufliche

    Solche Ausgrenzungen können zwar fraglos auch Kündigungen, Herabstufungen und ähnliche Maßnahmen sowie erzwungene Aufhebungs- oder Änderungsverträge darstellen (vgl. die Begründung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht, BTDrucks 12/4994 S. 43 und Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 40.09 - ZOV 2010, 324); die Beendigung der Beschäftigung muss aber auf eine individuelle, politisch motivierte Repressionsmaßnahme von einiger Intensität zurückzuführen sein (vgl. Urteil vom 30. Juni 1998 a.a.O.).

    Sie entsprachen mehr oder weniger dem allgemeinen Schicksal von DDR-Bürgern und sind nach der Zielsetzung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes nicht rehabilitierungsfähig (vgl. Urteile vom 30. Juni 1998 a.a.O. und vom 23. September 2010 a.a.O.; Beschluss des Senats vom 11. Juni 2009 - BVerwG 3 B 134.08 - ZOV 2009, 212; ebenso BTDrucks 12/4994 S. 43).

  • BVerwG, 09.02.2022 - 8 B 56.21

    Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG )

    Eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - (BVerwGE 138, 36) ist nicht dargelegt.

    Abgesehen davon geht das angegriffene Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass der Begriff des Verfolgten im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG nicht nur eine politische Verfolgung, sondern darüber hinaus als deren Folge einen beruflichen Nachteil voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - BVerwGE 138, 36 Rn. 14).

  • VG Halle, 24.06.2011 - 1 A 382/09

    Berufliche Rehabilitierung für freischaffenden Schriftsteller

    Den Einzelmaßnahmen muss ein einheitlicher Plan oder Willensentschluss zugrunde gelegen haben (BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 40/09 -, Juris).

    Insofern zieht das Gesetz eine generelle Grenze dort, wo derartige Eingriffe und Benachteiligungen systembedingt mehr oder weniger allgemeines Schicksal waren (BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 40/09 -, Juris; Beschluss vom 17. März 2011 - 3 B 66/10 -, Juris).

  • BVerwG, 09.06.2011 - 3 B 95.10

    Berufliche Rehabilitierung wegen politischer Verfolgung; Abstiegsschaden

    Aus dem genannten Grund ist auch nicht ersichtlich, dass das angefochtene Urteil im Sinne des § 132 Abs. 1 Nr. 2 VwGO von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 40.09 - (Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 5 = ZOV 2010, 324) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • BVerwG, 20.12.2021 - 8 B 22.21

    Revisionszulassung wegen Divergenz; rehabilitierungsfähige, rechtsstaatswidrige

    Das über eine ungleiche Betroffenheit hinausgehende Erfordernis eines "drastischen Sonderopfers" widerspricht im Übrigen auch dem von der Vorinstanz zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - (BVerwGE 138, 36 Rn. 12).
  • BVerwG, 02.11.2009 - 3 B 9.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 40.09 fortgesetzt.
  • VG Halle, 28.07.2017 - 1 A 221/15
    Die Aufgabe des Arbeitsplatzes oder die Annahme eines Arbeitsplatzes in einem völlig anderen Bereich erfüllen diese Voraussetzungen (BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 40/09 -, BVerwGE 138, 36-40, Rn. 14).
  • BVerwG, 26.09.2018 - 3 PKH 6.17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein

    Der Antragsteller macht geltend, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - (BVerwGE 138, 36) und vom 9. Oktober 2003 - 3 C 1.03 - (BVerwGE 119, 102) ab.
  • BVerwG, 28.06.2023 - 8 B 46.22

    Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens bzgl. der Eigenschaft als Verfolgter

    Der genannten Passage kann auch nicht entnommen werden, das Verwaltungsgericht habe damit zugleich in Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - (BVerwGE 138, 36 Rn. 13) zum Ausdruck bringen wollen, gegen Dritte im eigenen Umfeld gerichtete Maßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit könnten auch dann nicht als Verfolgungsmaßnahmen angesehen werden, wenn sie geeignet seien, bei jedem Nichtbetroffenen in vergleichbarer Situation den Anschein gegenwärtiger oder drohender eigener Verfolgung zu schaffen.
  • BVerwG, 10.11.2021 - 8 B 24.21

    Ausschluss einer politischen Verfolgung durch ein verhängtes Auftrittsverbot als

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