Rechtsprechung
AG Mannheim, 10.06.2010 - 3 C 84/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Individualisierung der Forderungen im Mahnbescheid
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Hemmung der Verjährung von Forderungen aus einem Telefondienstvertrag durch Erlass eines Mahnbescheides; Anforderungen an eine hinreichende Individualisierung der geltend gemachten Forderungen in einem Mahnbescheid
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verjährungshemmung per Mahnbescheid und die Individualisierung der Forderung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 276
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.11.2007 - X ZR 103/05
Anforderungen an die Individualisierung der Klageforderung im Mahnbescheid
Auszug aus AG Mannheim, 10.06.2010 - 3 C 84/10
Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen so unterschieden und abgrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch durch den Mahnbescheid geltend gemacht wird, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH X ZR 103/05, Urteil vom 06.11.2007, BeckRS 2007, 65248 und BGH XI ZR 312/99, Urteil vom 17.10.2000, BeckRS 2000, 30137214).Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen so unterschieden und abgrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch durch den Mahnbescheid geltend gemacht wird, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH, X ZR 103/05, Urteil vom 06.11.2007, BeckRS 2007, 65248 und BGH, XI ZR 312/99, Urteil vom 17.10.2000, BeckRS 2000, 30137214) - dies ist vorliegend nicht geschehen.
Bei einer Mehrzahl von Forderungen, wie dies im vorliegenden Fall gegeben ist, ist grundsätzlich jede einzelne Forderung zu bezeichnen (BGH Urteil vom 06.11.2007, a. a. O.) was technisch im Mahnverfahren durchaus möglich ist.
- BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99
Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids
Auszug aus AG Mannheim, 10.06.2010 - 3 C 84/10
Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen so unterschieden und abgrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch durch den Mahnbescheid geltend gemacht wird, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH X ZR 103/05, Urteil vom 06.11.2007, BeckRS 2007, 65248 und BGH XI ZR 312/99, Urteil vom 17.10.2000, BeckRS 2000, 30137214).Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen so unterschieden und abgrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch durch den Mahnbescheid geltend gemacht wird, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH, X ZR 103/05, Urteil vom 06.11.2007, BeckRS 2007, 65248 und BGH, XI ZR 312/99, Urteil vom 17.10.2000, BeckRS 2000, 30137214) - dies ist vorliegend nicht geschehen.
Rechtsprechung
AG Berlin-Schöneberg, 07.07.2010 - 3 C 84/10 |
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 07.07.2010 - 3 C 84/10
- AG Berlin-Schöneberg, 07.07.2010 - 6 C 17/10
- LG Berlin, 21.06.2011 - 63 S 467/10
- LG Berlin, 24.06.2011 - 63 S 347/10
Rechtsprechung
AG Bruchsal, 06.05.2010 - 3 C 84/10 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HDI zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Karlsruhe, 28.01.2009 - 1 S 74/08
Auszug aus AG Bruchsal, 06.05.2010 - 3 C 84/10
Die im vorliegenden Fall erforderlichen Mietwagenkosten des Klägers können daher auf der Grundlage des Schwacke-Automietpreisspiegels 2008 ermittelt werden (vgl. auch LG Karlsruhe, Urteil vom 28.01.2009, 1 S 74/08; LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.02.2010, 1 S 121/09).Denn ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Geschädigter ist nur dann zu Nachfragen oder Erkundigungen nach anderen Mietwagenangeboten verpflichtet, wenn er Bedenken gegen die Angemessenheit der angebotenen Tarife haben muss, die sich insbesondere aus der Höhe dieses Tarifs ergeben können (BGH NJW 2006, 360; LG Karlsruhe, Urteil vom 28.01.2009, 1 S 74/08)... Dies war hier nicht der Fall, denn die Mietwagenkosten liegen deutlich unter den anhand der Schwacke-Liste ermittelten Kosten.
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Bruchsal, 06.05.2010 - 3 C 84/10
Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs grundsätzlich nur den günstigeren 'Mietpreis verlangen kann (vgl. BGH NJW 2009, 58 ff.) .Auch die Tatsache, dass im Rahmen der Fraunhofer-Erhebung - anders als bei Schwacke - eine anonymisierte Befragung durchgeführt worden ist, führt ebenfalls nicht dazu, in der Fraunhofer-Erhebung eine überlegene Methodik feststellen zu können, die zugleich die Annahme einer mangelhaften Erhebung für den Schwacke-Mietpreisspiegel rechtfertigen würde (vgl. LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.02.2010, 1 S 121/09). Die Zugrundelegung des Schwacke-Mietpreisspiegels ist wiederholt durch den Bundesgerichtshof gebilligt worden und entspricht auch der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. BGH NJW 2009, 58; OLG Karlsruhe VersR 2008, 92 ff.) .
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus AG Bruchsal, 06.05.2010 - 3 C 84/10
Denn ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Geschädigter ist nur dann zu Nachfragen oder Erkundigungen nach anderen Mietwagenangeboten verpflichtet, wenn er Bedenken gegen die Angemessenheit der angebotenen Tarife haben muss, die sich insbesondere aus der Höhe dieses Tarifs ergeben können (BGH NJW 2006, 360; LG Karlsruhe, Urteil vom 28.01.2009, 1 S 74/08)... Dies war hier nicht der Fall, denn die Mietwagenkosten liegen deutlich unter den anhand der Schwacke-Liste ermittelten Kosten. - LG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 S 121/09
Auszug aus AG Bruchsal, 06.05.2010 - 3 C 84/10
Die im vorliegenden Fall erforderlichen Mietwagenkosten des Klägers können daher auf der Grundlage des Schwacke-Automietpreisspiegels 2008 ermittelt werden (vgl. auch LG Karlsruhe, Urteil vom 28.01.2009, 1 S 74/08; LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.02.2010, 1 S 121/09). - OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06
Ermittlung angemessener Mietwagenkosten
Auszug aus AG Bruchsal, 06.05.2010 - 3 C 84/10
Auch die Tatsache, dass im Rahmen der Fraunhofer-Erhebung - anders als bei Schwacke - eine anonymisierte Befragung durchgeführt worden ist, führt ebenfalls nicht dazu, in der Fraunhofer-Erhebung eine überlegene Methodik feststellen zu können, die zugleich die Annahme einer mangelhaften Erhebung für den Schwacke-Mietpreisspiegel rechtfertigen würde (vgl. LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.02.2010, 1 S 121/09). Die Zugrundelegung des Schwacke-Mietpreisspiegels ist wiederholt durch den Bundesgerichtshof gebilligt worden und entspricht auch der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. BGH NJW 2009, 58; OLG Karlsruhe VersR 2008, 92 ff.) .