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   ArbG Karlsruhe, 16.12.2011 - 3 Ca 281/11   

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ArbG Karlsruhe, 16.12.2011 - 3 Ca 281/11 (https://dejure.org/2011,42721)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.2011 - 3 Ca 281/11 (https://dejure.org/2011,42721)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 3 Ca 281/11 (https://dejure.org/2011,42721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsanspruch während der ersten drei Monate der Elternzeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 16.12.2011 - 3 Ca 281/11
    Das Bundesarbeitsgericht habe diese Vorschrift zuletzt im Urteil vom 17.05.2011 (9 AZR 197/10) wirksam zur Anwendung gebracht und in den Urteilsgründen ausdrücklich erklärt, dass gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG der Erholungsurlaub um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit gekürzt werden dürfe.

    Dies ist durch § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG denklogisch vorausgesetzt, denn nur ein entstandener Anspruch kann gekürzt werden (BAG 9 AZR 197/10 vom 17.05.2011; 8 AZR 475/84 vom 30.07.1986).

    Deshalb gelten auch nach § 17 Satz 1 MuSchG die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub als Beschäftigungszeiten und führen deshalb nicht zur Kürzung des Urlaubsanspruchs (BAG 9 AZR 197/10 vom 17.05.2011, zitiert nach Juris, dort Randnummer 33).

    Es verbleiben 15, 33 abzugeltende Urlaubstage (vgl. zu dieser Berechnungsmethode - Kürzung vor Anrechnung - BAG 9 AZR 197/10 a.E.).

  • LAG Niedersachsen, 16.11.2010 - 3 Sa 1288/10

    Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Elternzeit; Klage auf Urlaubsabgeltung bei

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 16.12.2011 - 3 Ca 281/11
    Da § 17 Abs. 1 BEEG ebenso wie der frühere § 17 BErzGG keine Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kürzungserklärung, insbesondere nicht im Hinblick auf den Zeitpunkt der Abgabe dieser empfangsbedürftigen rechtsgeschäftlichen Erklärung vorsieht, konnte die Kürzung wirksam auch noch mit der Klageerwiderung erklärt werden (BAG 9 AZR 165/95 vom 23.04.1996; 9 AZR 340/91 vom 28.07.1992; LAG Niedersachen 3 Sa 1288/10 vom 16.11.2010).

    § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gehört nicht, wie das LAG Niedersachsen in der Entscheidung 3 Sa 1288/10 vom 16.11.2010 annimmt, lediglich zu den "erforderlichen Maßnahmen" gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2003/88/EG für die Inanspruchnahme des bezahlten Mindestjahresurlaubs.

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 16.12.2011 - 3 Ca 281/11
    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die nationalen Gerichte die Reichweite der innerstaatlichen Bestimmung zu diesem Zweck einschränken müssen (BAG 9 AZR 983/07 vom 24.03.2009, zitiert nach Juris, dort Randnummern 55 bis 58 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 16.12.2011 - 3 Ca 281/11
    Da § 17 Abs. 1 BEEG ebenso wie der frühere § 17 BErzGG keine Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kürzungserklärung, insbesondere nicht im Hinblick auf den Zeitpunkt der Abgabe dieser empfangsbedürftigen rechtsgeschäftlichen Erklärung vorsieht, konnte die Kürzung wirksam auch noch mit der Klageerwiderung erklärt werden (BAG 9 AZR 165/95 vom 23.04.1996; 9 AZR 340/91 vom 28.07.1992; LAG Niedersachen 3 Sa 1288/10 vom 16.11.2010).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 16.12.2011 - 3 Ca 281/11
    Da § 17 Abs. 1 BEEG ebenso wie der frühere § 17 BErzGG keine Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kürzungserklärung, insbesondere nicht im Hinblick auf den Zeitpunkt der Abgabe dieser empfangsbedürftigen rechtsgeschäftlichen Erklärung vorsieht, konnte die Kürzung wirksam auch noch mit der Klageerwiderung erklärt werden (BAG 9 AZR 165/95 vom 23.04.1996; 9 AZR 340/91 vom 28.07.1992; LAG Niedersachen 3 Sa 1288/10 vom 16.11.2010).
  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung -

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 16.12.2011 - 3 Ca 281/11
    Dies ist durch § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG denklogisch vorausgesetzt, denn nur ein entstandener Anspruch kann gekürzt werden (BAG 9 AZR 197/10 vom 17.05.2011; 8 AZR 475/84 vom 30.07.1986).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13

    Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit

    So gehe das Arbeitsgericht Karlsruhe (16.12.2011 - 3 Ca 281/11 - Juris) zutreffend davon aus, dass § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gegen Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG verstoße.
  • ArbG Hannover, 20.02.2013 - 2 Ca 182/12

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Während des Elternurlaubs ruhen die arbeitsvertraglichen Pflichten und die Eltern im Elternurlaub können somit nicht den arbeitenden Beschäftigten gleichgestellt werden (vgl. dazu auch Busch, Anm. zu ArbG Karlsruhe, Urteil v. 16.12.2011, 3 Ca 281/11, juris Praxisreport v. 06.06.2012, juris PR-ArbR 23/2012, Anm. 2).
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